Das glaube ich nicht, da gibt es gesetzliche Vorgaben. Die Regelung gilt aber erst seit 9.8.2021Vielleicht eine eigene Gangweise der Sparkasse...
Was ich eher glaube: der Autokauf von @DeralteFritz ist schon eine Weile her, das war vor 2021.
Das glaube ich nicht, da gibt es gesetzliche Vorgaben. Die Regelung gilt aber erst seit 9.8.2021Vielleicht eine eigene Gangweise der Sparkasse...
Nicht unbedingt. Die BaFin hat schon 2021 festgelegt:Vielleicht eine eigene Gangweise der Sparkasse...zumindest weist eine Befragung des Herrn Google darauf hin...
3 Monate, als ich 1 kg Gold kaufte musste ich 6 mal zum Bankomaten.Was ich eher glaube: der Autokauf von @DeralteFritz ist schon eine Weile her, das war vor 2021.![]()
Nicht unbedingt. Die BaFin hat schon 2021 festgelegt:
Bei Bartransaktionen, die von Kreditinstituten innerhalb einer Geschäftsbeziehung (z.B.Bareinzahlung auf ein Kundenkonto) durchgeführt werden, und die einen Betrag von 10.000,- Euro überschreiten, ist grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch aussagekräftige Belege nachzuweisen. Ziel dieses Nachweiserfordernisses ist die Plausibilisierung der Transaktion in der Zusammenschau mit den bereits über den Kunden vorliegenden Informationen. Der Nachweis kann innerhalb einer angemessenen Frist auch während der Geschäftsbeziehung persönlich vor Ort erbracht oder auf sonstige Weise übermittelt werden.
Bei den Verfahren zur Übermittlung des Nachweises ist vom Kreditinstitut zu gewährleisten, dass die Information sicher und vertraulich übermittelt wird.
Bei Bartransaktionen bis 10.000,- Euro haben solche Maßnahmen nur auf risikobasierter Basis zu erfolgen.
Bei bestimmten Kundengruppen, bei denen regelmäßig höhere Bartransaktionen zum Geschäftsmodell gehören (z.B. Einzelhandel, der abends seine Tageskasse an
Bargeldautomaten einzahlt), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, sofern die Bartransaktionen risikoorientiert regelmäßig auf Plausibilität geprüft werden.
Auslegungs- und Anwendungshinweise - Kreditinstitute gemäß § 51 Abs. 8 GwG
Als Nachweis dürfte dann wohl auch die Berufsgruppe zum Beispiel Servicekraft/Friseur fallen,die ja theoretisch ihr Trinkgeld aufs Konto einzahlen könnten...Nicht unbedingt. Die BaFin hat schon 2021 festgelegt:
Bei Bartransaktionen, die von Kreditinstituten innerhalb einer Geschäftsbeziehung (z.B.Bareinzahlung auf ein Kundenkonto) durchgeführt werden, und die einen Betrag von 10.000,- Euro überschreiten, ist grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch aussagekräftige Belege nachzuweisen. Ziel dieses Nachweiserfordernisses ist die Plausibilisierung der Transaktion in der Zusammenschau mit den bereits über den Kunden vorliegenden Informationen. Der Nachweis kann innerhalb einer angemessenen Frist auch während der Geschäftsbeziehung persönlich vor Ort erbracht oder auf sonstige Weise übermittelt werden.
Bei den Verfahren zur Übermittlung des Nachweises ist vom Kreditinstitut zu gewährleisten, dass die Information sicher und vertraulich übermittelt wird.
Bei Bartransaktionen bis 10.000,- Euro haben solche Maßnahmen nur auf risikobasierter Basis zu erfolgen.
Bei bestimmten Kundengruppen, bei denen regelmäßig höhere Bartransaktionen zum Geschäftsmodell gehören (z.B. Einzelhandel, der abends seine Tageskasse an
Bargeldautomaten einzahlt), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, sofern die Bartransaktionen risikoorientiert regelmäßig auf Plausibilität geprüft werden.
Auslegungs- und Anwendungshinweise - Kreditinstitute gemäß § 51 Abs. 8 GwG
Da bin ich ja froh,dass ich mir diese Weg sparen kann...3 Monate, als ich 1 kg Gold kaufte musste ich 6 mal zum Bankomaten.
Wenn sie mehr als 10.000.- Euro Trinkgeld auf einmal einzahlen wollen. Was die Nachweise betrifft gibt es auch Vorgaben!Als Nachweis dürfte dann wohl auch die Berufsgruppe zum Beispiel Servicekraft/Friseur fallen,die ja theoretisch ihr Trinkgeld aufs Konto einzahlen könnten...![]()
in A gibt es keinen direkten Zugriff. Da muss immer schriftlich angefragt werden und ich werde informiert.
Bist du Österreicher? Möglicherweise ist es da noch etwas laxer.3 Monate
War ja die Rede davon,dass auch Zahlungen ,die zusammen mehr als 10.000€ überschreiten nachweispflichtig wären...Wenn sie 10.000.- Euro Trinkgeld oder mehr auf einmal einzahlen wollen. Was die Nachweise betrifft gibt es auch Vorgaben!
Ist ja allseits bekannt...dass der alte Fritz ins Alpenreich gehört...Bist du Österreicher? Möglicherweise ist es da noch etwas laxer.
Falls du bei der Bank bekannt bist ist das keine Problem, Die wenigsten zahlen im Jahr über € 10.000 in bar ein.Wa
War ja die Rede davon,dass auch Zahlungen ,die zusammen mehr als 10.000€ überschreiten nachweispflichtig wären...![]()
Ob du dich da nicht täuscht,kannst dir wohl nicht vorstellen,was in manchen Branchen verdient wird...wie du das einzahlst,ist doch eigentlich egal...Falls du bei der Bank bekannt bist ist das keine Problem, Die wenigsten zahlen im Jahr über € 10.000 in bar ein.
Bei mehr als einmal im Monat ist der Bankomat besser.
mir ist egal wohin die Bank meine Kontendaten am Jahresende meldet, bin nirgends 180 Tage.Ob du dich da nicht täuscht,kannst dir wohl nicht vorstellen,was in manchen Branchen verdient wird...wie du das einzahlst,ist doch eigentlich egal...gebucht ist gebucht.
Du meinst nie mehr als 180 Tage am Stück...aber was hat das mit der Meldepflicht für Einzahlungen in bar über 10.000. € zu tun ???mir ist egal wohin die Bank meine Kontendaten am Jahresende meldet, bin nirgends 180 Tage.
Erbe, Erspartes, Immobilienverkauf, Autoverkauf. Die Banken melden nur falls sie dir nicht glauben geht nur um Geldwäsche wegen des Scheiß Amis die sich überall einmischen.Habe insgesamt um die 50K einbezahlt. Es kamen 3 Schreiben ich solle meine Teamoneyherkunft preisgeben.
Erbe, Erspartes, Immobilienverkauf, Autoverkauf.
27.02.2024 - Virtuelles Townhall #AskTheEmbassy - Das thailändische Finanzministerium informiert über die neue Steuerregelung für Einkünfte aus dem Ausland
Die Schweizerische Botschaft in Bangkok freut sich, Sie zum virtuellen Townhall #AskTheEmbassy am 27. Februar 2024 von 15:00-16:00 Uhr (Bangkok-Zeit) mit einem hochrangigen Gast aus der Steuerabteilung des thailändischen Finanzministeriums einzuladen. Folgen Sie uns auf der Facebook-Seite der Botschaft, um die Sendung live zu verfolgen.
Während dieser Live-Sendung wird Khun Nathanan Junprateepchai, ein Rechtsexperte der Abteilung für Rechtsangelegenheiten des thailändischen Finanzministeriums, Einblicke in die neue thailändische Steuerpolitik für Einkünfte aus dem Ausland geben und Fragen von Schweizer Bürgern beantworten.
Bitte senden Sie Ihre Frage bis Freitag, den 16. Februar, um 12 Uhr an: bangkok.emb@eda.admin.ch oder kommentieren Sie diesen Facebook-Post mit dem Hashtag #AskTheEmbassy. Bitte beachten Sie, dass wir aus Zeitgründen möglicherweise nicht alle Fragen werden beantworten können.
Die Videoaufzeichnung wird nach der Sendung auf unserem YouTube-Kanal "Swiss Embassy Thailand" verfügbar sein.
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Vielen Dank und liebe Grüsse
Schweizerische Botschaft