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Joe

Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
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Vielleicht eine eigene Gangweise der Sparkasse...🤔 zumindest weist eine Befragung des Herrn Google darauf hin...
Nicht unbedingt. Die BaFin hat schon 2021 festgelegt:

Bei Bartransaktionen, die von Kreditinstituten innerhalb einer Geschäftsbeziehung (z.B.Bareinzahlung auf ein Kundenkonto) durchgeführt werden, und die einen Betrag von 10.000,- Euro überschreiten, ist grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch aussagekräftige Belege nachzuweisen. Ziel dieses Nachweiserfordernisses ist die Plausibilisierung der Transaktion in der Zusammenschau mit den bereits über den Kunden vorliegenden Informationen. Der Nachweis kann innerhalb einer angemessenen Frist auch während der Geschäftsbeziehung persönlich vor Ort erbracht oder auf sonstige Weise übermittelt werden.
Bei den Verfahren zur Übermittlung des Nachweises ist vom Kreditinstitut zu gewährleisten, dass die Information sicher und vertraulich übermittelt wird.
Bei Bartransaktionen bis 10.000,- Euro haben solche Maßnahmen nur auf risikobasierter Basis zu erfolgen.
Bei bestimmten Kundengruppen, bei denen regelmäßig höhere Bartransaktionen zum Geschäftsmodell gehören (z.B. Einzelhandel, der abends seine Tageskasse an
Bargeldautomaten einzahlt), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, sofern die Bartransaktionen risikoorientiert regelmäßig auf Plausibilität geprüft werden.

Auslegungs- und Anwendungshinweise - Kreditinstitute gemäß § 51 Abs. 8 GwG
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
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Nicht unbedingt. Die BaFin hat schon 2021 festgelegt:

Bei Bartransaktionen, die von Kreditinstituten innerhalb einer Geschäftsbeziehung (z.B.Bareinzahlung auf ein Kundenkonto) durchgeführt werden, und die einen Betrag von 10.000,- Euro überschreiten, ist grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch aussagekräftige Belege nachzuweisen. Ziel dieses Nachweiserfordernisses ist die Plausibilisierung der Transaktion in der Zusammenschau mit den bereits über den Kunden vorliegenden Informationen. Der Nachweis kann innerhalb einer angemessenen Frist auch während der Geschäftsbeziehung persönlich vor Ort erbracht oder auf sonstige Weise übermittelt werden.
Bei den Verfahren zur Übermittlung des Nachweises ist vom Kreditinstitut zu gewährleisten, dass die Information sicher und vertraulich übermittelt wird.
Bei Bartransaktionen bis 10.000,- Euro haben solche Maßnahmen nur auf risikobasierter Basis zu erfolgen.
Bei bestimmten Kundengruppen, bei denen regelmäßig höhere Bartransaktionen zum Geschäftsmodell gehören (z.B. Einzelhandel, der abends seine Tageskasse an
Bargeldautomaten einzahlt), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, sofern die Bartransaktionen risikoorientiert regelmäßig auf Plausibilität geprüft werden.

Auslegungs- und Anwendungshinweise - Kreditinstitute gemäß § 51 Abs. 8 GwG

Nicht unbedingt. Die BaFin hat schon 2021 festgelegt:

Bei Bartransaktionen, die von Kreditinstituten innerhalb einer Geschäftsbeziehung (z.B.Bareinzahlung auf ein Kundenkonto) durchgeführt werden, und die einen Betrag von 10.000,- Euro überschreiten, ist grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch aussagekräftige Belege nachzuweisen. Ziel dieses Nachweiserfordernisses ist die Plausibilisierung der Transaktion in der Zusammenschau mit den bereits über den Kunden vorliegenden Informationen. Der Nachweis kann innerhalb einer angemessenen Frist auch während der Geschäftsbeziehung persönlich vor Ort erbracht oder auf sonstige Weise übermittelt werden.
Bei den Verfahren zur Übermittlung des Nachweises ist vom Kreditinstitut zu gewährleisten, dass die Information sicher und vertraulich übermittelt wird.
Bei Bartransaktionen bis 10.000,- Euro haben solche Maßnahmen nur auf risikobasierter Basis zu erfolgen.
Bei bestimmten Kundengruppen, bei denen regelmäßig höhere Bartransaktionen zum Geschäftsmodell gehören (z.B. Einzelhandel, der abends seine Tageskasse an
Bargeldautomaten einzahlt), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, sofern die Bartransaktionen risikoorientiert regelmäßig auf Plausibilität geprüft werden.

Auslegungs- und Anwendungshinweise - Kreditinstitute gemäß § 51 Abs. 8 GwG
Als Nachweis dürfte dann wohl auch die Berufsgruppe zum Beispiel Servicekraft/Friseur fallen,die ja theoretisch ihr Trinkgeld aufs Konto einzahlen könnten...🤔
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
Als Nachweis dürfte dann wohl auch die Berufsgruppe zum Beispiel Servicekraft/Friseur fallen,die ja theoretisch ihr Trinkgeld aufs Konto einzahlen könnten...🤔
Wenn sie mehr als 10.000.- Euro Trinkgeld auf einmal einzahlen wollen. Was die Nachweise betrifft gibt es auch Vorgaben!
 

DeralteFritz

Hat nix anderes zu tun
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10 September 2022
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Wa

War ja die Rede davon,dass auch Zahlungen ,die zusammen mehr als 10.000€ überschreiten nachweispflichtig wären...🤔
Falls du bei der Bank bekannt bist ist das keine Problem, Die wenigsten zahlen im Jahr über € 10.000 in bar ein.

Bei mehr als einmal im Monat ist der Bankomat besser.
 

lakmakmak66

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Falls du bei der Bank bekannt bist ist das keine Problem, Die wenigsten zahlen im Jahr über € 10.000 in bar ein.

Bei mehr als einmal im Monat ist der Bankomat besser.
Ob du dich da nicht täuscht,kannst dir wohl nicht vorstellen,was in manchen Branchen verdient wird...wie du das einzahlst,ist doch eigentlich egal...🤔 gebucht ist gebucht.
 

Zenturier

Zenturier
   Autor
8 Januar 2017
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Also in D bei der Sparda selbst 3x erlebt die letzten 6 Monate.
Zahlte am Automaten jeweils immer ca. 6K 7 7K€ mehrfach hintereinander ein. Aber nur weil dem Automaten sonst das große Bünden zu viel gewesen wäre auf einmal einzuziehen.

Habe insgesamt um die 50K einbezahlt. Es kamen 3 Schreiben ich solle meine Teamoneyherkunft preisgeben.

War zu erwarten, das kann auch passieren wenn man öfters kleine Beträge 2K, 3K einzahlt auch wenns unter 10K sind.
Das fällt auf, wenn man das nicht regelmäßig macht, also keine Routine drin ist. Genau so fällt es auf, wenn der Abstand der Einzahlungen zu kurz ist und es über 10K geht.

Kann aber auch sein, dass eben kein schreiben zum Herkunftsnachweis kommt, alles kann, nichts muss.
Bei Überweisungen vom eigenen Bankkonto aufs eigene bei einer anderen Bank ist es egal.

Man bekommt es immer irgendwie in Umlauf, aber es wird immer schwieriger durch die Vernetzung und die Neugierde des Staates.

Bei meinen Auslandsüberweisungen über WISE kamen seltsamerweise nie Nachfragen, waren aber immer max. 9K€, dafür aber sehr oft hintereinander.
 
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Reaktionen: Cabo und wumme

DeralteFritz

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Habe insgesamt um die 50K einbezahlt. Es kamen 3 Schreiben ich solle meine Teamoneyherkunft preisgeben.
Erbe, Erspartes, Immobilienverkauf, Autoverkauf. Die Banken melden nur falls sie dir nicht glauben geht nur um Geldwäsche wegen des Scheiß Amis die sich überall einmischen.
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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zu Hause
Erbe, Erspartes, Immobilienverkauf, Autoverkauf.

Warum diese Versteckspiele. In diesen Fällen kann die plausibilität der Kapitalzuflüsse erklärt werden............................

..................... Bei Immobilienverkäufen darf selbstverständlich kein Schwarzgeld fliessen.
 

Alwaro

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zu Hause
Heute eine Mail der CH-Botschaft BKK erhalten. Ist vielleicht auch für nicht Schweizer interessant.
27.02.2024 - Virtuelles Townhall #AskTheEmbassy - Das thailändische Finanzministerium informiert über die neue Steuerregelung für Einkünfte aus dem Ausland

Die Schweizerische Botschaft in Bangkok freut sich, Sie zum virtuellen Townhall #AskTheEmbassy am 27. Februar 2024 von 15:00-16:00 Uhr (Bangkok-Zeit) mit einem hochrangigen Gast aus der Steuerabteilung des thailändischen Finanzministeriums einzuladen. Folgen Sie uns auf der Facebook-Seite der Botschaft, um die Sendung live zu verfolgen.

Während dieser Live-Sendung wird Khun Nathanan Junprateepchai, ein Rechtsexperte der Abteilung für Rechtsangelegenheiten des thailändischen Finanzministeriums, Einblicke in die neue thailändische Steuerpolitik für Einkünfte aus dem Ausland geben und Fragen von Schweizer Bürgern beantworten.

Bitte senden Sie Ihre Frage bis Freitag, den 16. Februar, um 12 Uhr an: bangkok.emb@eda.admin.ch oder kommentieren Sie diesen Facebook-Post mit dem Hashtag #AskTheEmbassy. Bitte beachten Sie, dass wir aus Zeitgründen möglicherweise nicht alle Fragen werden beantworten können.

Die Videoaufzeichnung wird nach der Sendung auf unserem YouTube-Kanal "Swiss Embassy Thailand" verfügbar sein.

Bitte unterlassen Sie die Weitergabe von persönlichen Daten im Kommentarbereich oder auf Facebook Live

Vielen Dank und liebe Grüsse


Schweizerische Botschaft
 

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