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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Ram0815

Schorsch
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18 April 2009
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Süddeutschland
Am 23.11.24 findet im Deutschen Begegnungszentrum noch mal ein Vortrag zur Steuererklärung in Thailand statt.
Bei der Gelegenheit kann dann auch eine deutsche Übersetzung des Leitfadens zur Einkommens Steuererklärung des thailändischen Finanzamtes (250 THB) erworben werden.

Ich setz den Link hier einfach mal rein, ich hoffe das ist OK.

Anleitung zur Steuererklärung in Thailand
 

Brokerxy

diskutiere nie mit Idioten...
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24 August 2022
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....hab mal wieder reingeschaut in diesen Thread und stelle fest, die wilden "Spekulationen" schießen weiter in's Kraut!
Widersprüche, Annahmen, Prophezeiungen, alles dabei. Leute macht euch locker und versucht weiterhin, (wie bisher auch) unter "dem Radar" zu fliegen. Oder legt euch nen guten Safe zu, kauft Gold, ein kleines Condo etc ., alles besser als "Papier" oder "Zahlen" auf irgend nem Ausdruck.
Gruß Broker
 

colaplusrum

Hat nix anderes zu tun
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4 November 2023
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Victor Wong bietet bis Ende des Jahres eine kostenlose 15-minütige Beratung für Interessierte an.

 
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DeralteFritz

Hat nix anderes zu tun
   Autor
10 September 2022
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Victor Wong bietet bis Ende des Jahres eine kostenlose 15-minütige Beratung für Interessierte an.


15 Minuten sind nutzlos unter 1 Stunde macht es keinen Sinn und da musst du schon steuerrechtlich sattelfest sein.

Hört sich eher als Abzocke an?
 

Otto Normalverbraucher

Mitleser
   Sponsor 2024
3 April 2023
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Vienna, Austria
15 Minuten sind nutzlos unter 1 Stunde macht es keinen Sinn und da musst du schon steuerrechtlich sattelfest sein.

Hört sich eher als Abzocke an?


Selbstverständlich wird Victor Wong das mit dem Hintergedanken einer weiteren -dann kostenpflichtigen- Beratung machen, nur ist niemand gezwungen die 15 Gratisminuten oder eine weitere Beratung in Anspruch zu nehmen, was daran "Abzocke" sein soll muss ich zum Glück nicht verstehen. Herr Wong will vermutlich Geld verdienen, ich kann daran nichts verwerfliches entdecken.
 
Thailernen.net

krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
Ich war gestern mit meiner Lebensgefaehrtin beim Steueroffice in Sattahip um hier die eine oder andere Frage zu klaeren. Da ich als pensionierter Beamter eh unter den Artikel 18 (2) des DBA zwischen Thailand und Deutschland falle, liegt die alleinige Besteuerung in Deutschland und dort zahle ich meine Steuern. Wenn man den Text des DBA korrekt auslegt, dann duerfte im Falle des Artikel 18 (2) nicht einmal eine Aufrechnung erfolgen, denn es heisst dort: .... in dem anderen Vertragsstaat (Thailand) von der Steuer befreit.
Auch wenn meine Pension laut Text des DBA hier in Thailand befreit ist, stellt sich ja immer noch die Frage ob eine Steuernummer zu beantragen ist und eine Steuererklaerung einzureichen ist.
Diese Frage konnte mir das Steueroffice der Amphoe Sattahip gestern allerdings nicht beantworten und ich wurde auf den Januar 2025 vertroestet. Mir wurde erklaert, dass bei den Steuerbehoerde in Sattahip noch absolute Unklarheit herrscht wie in Zukunft zu verfahren ist. Im Dezember gibt es in der Regel immer ein Update des Finanzministeriums zu den steuerlichen Aenderungen und es gibt auch ein Update der Software mit der die Steuer berechnet wird.
Wenn also bei den lokalen Steuerbehoerden noch absolute Unklarheit darueber herrscht wie und in welcher Weise diese geaenderte Regelung (es ist ja kein neues Steuergesetz sondern nur die Anwendung wurde im Sept. 2023 angepasst) angewendet wird und ob diese auch fuer Renten und Pensionen gelten wird - dann kann ein Steuerberater hier nur Infos zu den gesetzlichen Verpflichtungen geben und nicht mehr.
 

buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
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Ich war gestern mit meiner Lebensgefaehrtin beim Steueroffice in Sattahip um hier die eine oder andere Frage zu klaeren. Da ich als pensionierter Beamter eh unter den Artikel 18 (2) des DBA zwischen Thailand und Deutschland falle, liegt die alleinige Besteuerung in Deutschland und dort zahle ich meine Steuern. Wenn man den Text des DBA korrekt auslegt, dann duerfte im Falle des Artikel 18 (2) nicht einmal eine Aufrechnung erfolgen, denn es heisst dort: .... in dem anderen Vertragsstaat (Thailand) von der Steuer befreit.
Auch wenn meine Pension laut Text des DBA hier in Thailand befreit ist, stellt sich ja immer noch die Frage ob eine Steuernummer zu beantragen ist und eine Steuererklaerung einzureichen ist.
Diese Frage konnte mir das Steueroffice der Amphoe Sattahip gestern allerdings nicht beantworten und ich wurde auf den Januar 2025 vertroestet. Mir wurde erklaert, dass bei den Steuerbehoerde in Sattahip noch absolute Unklarheit herrscht wie in Zukunft zu verfahren ist. Im Dezember gibt es in der Regel immer ein Update des Finanzministeriums zu den steuerlichen Aenderungen und es gibt auch ein Update der Software mit der die Steuer berechnet wird.
Wenn also bei den lokalen Steuerbehoerden noch absolute Unklarheit darueber herrscht wie und in welcher Weise diese geaenderte Regelung (es ist ja kein neues Steuergesetz sondern nur die Anwendung wurde im Sept. 2023 angepasst) angewendet wird und ob diese auch fuer Renten und Pensionen gelten wird - dann kann ein Steuerberater hier nur Infos zu den gesetzlichen Verpflichtungen geben und nicht mehr.
Ich habe mir die TIN in Banglamung Office geholt. Dauer ca.1 Stunde, aber eigentlich nur wegen dem lahmenden Drucker!

Ist jetzt 1 Woche her!

Ich bekomme auch eine Pension + Rente.

Die Auskunft dort:

Alle Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn darauf keine Steuer erhoben werden sollte!

Deckt sich mit diesem Artikel hier.....

Besteuerung von Beamtenpensionen​

Sie ist im Absatz 2 des Artikels 18 des Doppelbesteuerungsabkommens geregelt. Ruhegehälter und andere Vergütungen für den Ruhestand, „die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer Gebietskörperschaft unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden“, sind „im anderen Vertragsstaat von der Steuer befreit“.

Gemeint sind damit die Pensionen und Ruhestandsgehälter des öffentlichen Dienstes. Sie werden weiterhin in Deutschland besteuert.

Trotzdem muss Du auch diese Einnahmen in der thailändischen Steuererklärung deklarieren.
 
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Ding Dong

Aktiver Member
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5 Oktober 2022
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Leitfadens zur Einkommens Steuererklärung des thailändischen Finanzamtes (250 THB) erworben werden.
wofür soll der gut sein ??
dort steht 'Halbjahr" und "Einkünfte nach 40 (5) bis (8)" und P.N.D94
komplett falsch

Renten/Pensionen sind in 40 (1) und im DBA aufgeführt und
die Steuererklärung(en) ist/sind P.N.D.90/91
 
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Kasikornbank macht Ernst und verschickt folgende E-Mail an Kunden.
Dann wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis die anderen Banken nachziehen.

"...We, KASIKORNBANK PUBLIC COMPANY LIMITED, would like to express our sincere gratitude for entrusting us in providing you our products and/or services. As part of Thailand’s participation in the Multilateral Competent Authority Agreement on the Automatic Exchange of Financial Account Information (MCAA CRS), financial institutions are obligated to submit certain information to the Revenue Department, Ministry of Finance, in accordance with the Emergency Decree on Exchange of Information for Compliance with International Agreements on Taxation, B.E. 2566 (2023) and related regulations (hereinafter collectively referred to as the “CRS”).
The CRS aims to combat tax evasion by individuals residing outside Thailand and to ensure compliance with international taxation standards. In light of these requirements, we kindly request your cooperation in completing the following steps:
1. complete and sign the attached forms, which include:
1.1 FATCA/CRS Individual Self-Certification,
1.2 IRS Form W-9 (if applicable), and
1.3 IRS Form W-8BEN (if applicable);
2. provide a certified true copy of your passport; and
3. return the completed forms and document(s) abovementioned to us by email at K-CustomerFATCACRSUpdate@kasikornbank.com no later than December 20
, 2024......."
 
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Wieso werden einige immer gleich nervös und flippen aus ?
Das Ding ist doch harmlos.
Natürlich ist das harmlos. Es sei denn , die angeforderten Unterlagen werden nicht eingereicht. Eine " certified Copy of your Passport..." wird der eine oder andere nicht einreichen wollen oder können. Die Formulare auf Englisch ausfüllen ist auch nicht jedermanns Sache. Das Wort "Ernst" bezog sich eher darauf, dass in diesem Thread einige Member so tun, als ob Thailand CRS und die geänderten Steuerrichtlinien nicht umsetzen wird.
Am Ende des Anschreibens steht noch, dass keine Auskünfte per Mail oder SMS gegeben werden. Na dann viel Spaß für einige der Urlauber, die meinen unbedingt ein Bankkonto in Thailand haben zu müssen.
 
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Also ich habe das auch bekommen Und wer des Lesens mächtig ist, wird da klar rauslesen können, das es da um US-Amerikaner geht. Falls nicht einer der Forumsmember US-Stattsbürger ist, kann er sich wieder ganz entspannt zurücklehnen.
Das sehen die Berater von Expattaxthailand.com ganz anders.
In diesem Fall vertraue ich den professionellen Steuerexperten mehr als einem Gastwirt.
Trotzdem schön, dass du dich hier beteiligst.

Auszug aus Infomail von Heute.

What Does This Mean?

KBank is complying with global regulations under CRS and FATCA to ensure tax residency details are accurately reported:

  • For Americans: FATCA requires banks to report account details to US tax authorities.
  • For Non-Americans: CRS requires tax residency information to be shared with international tax authorities to prevent tax evasion.
 

DeralteFritz

Hat nix anderes zu tun
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10 September 2022
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Das sehen die Berater von Expattaxthailand.com ganz anders.
In diesem Fall vertraue ich den professionellen Steuerexperten mehr als einem Gastwirt.
Trotzdem schön, dass du dich hier beteiligst.
Da ist immer ein Unterschied von Theorie und Praxis. Seit 10 Jahren verlangt meine österreichische Bank eine Steuernummer und ich antworte immer ich habe keine.
Sie bekommen meine CZ SV-Nr. und die Amis sind happy, den nur um diese A...öcher geht es.
 

buddy2020

Lady Drink King
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18 April 2020
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Welche Informationen werden für CRS gemeldet?

CRS verpflichtet Finanzinstitute, den Steuerwohnsitz ihrer Kunden zu ermitteln und Informationen über Finanzkonten von im Ausland ansässigen Kunden an die lokalen Steuerbehörden zu melden. Außerdem verpflichtet es die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder zum Informationsaustausch.

Ihre Bank verlangt dies, weil sie bei Nicht-Steueransässigen gesetzlich dazu verpflichtet ist, Quellensteuer einzubehalten
 
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Ihre Bank verlangt dies, weil sie bei Nicht-Steueransässigen gesetzlich dazu verpflichtet ist, Quellensteuer einzubehalten
Ich weiß jetzt nicht, wo du das raus kopiert hast.
Ich gehöre zu den in D nicht Steueransässigen.
Das ist bei meinen deutschen Banken auch so registriert . Diese behalten aber keine Quellensteuer ein und führen folglich auch nichts an den deutschen Fiskus ab.
Realität vs Theorie
 
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