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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Fletscher

Gibt sich Mühe
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18 Juni 2023
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Moin Leute...,
Da ich nicht extra einen neuen Thread dafür aufmachen wollte, setze ich meine Frage mal hier rein.

Gestern hatte ich Post in meinem Onlinebanking meiner dt. Hausbank.
Und zwar möchte meine Hausbank eine Selbstauskunft zur Ermittlung meiner steuerlichen Ansässigkeit.
Auf der Formularseite steht drauf, dass Bank zu dieser Erhebung verpflichtet sei.
Ist eine Formularseite im Pdf Format die man sich ausdrucken, dann ausfüllen und an die Bank senden soll.
Und bevor ich meine Bank anrufe ob ich das ausfüllen muss, weil ich wüsste nicht was ich da ausfüllen sollte, weil es gibt ja im Grunde nichts gibt, wollte ich erstmal hier horchen.
Hat jemand hier aus dem Forum auch schon mal so etwas erhalten?
Kurz zu meinen Status.
Ich lebe in D und habe in Thailand weder Wohnsitz noch Steuernummer (TIN), sondern nur ein schwach gefülltes Bankkonto bei der BB, von dem eigentlich in D niemand etwas wissen dürfte.
Letzteres ist wahrscheinlich blauäugigkeit.
 
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Otto Normalverbraucher

Mitleser
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3 April 2023
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Vienna, Austria
Moin Leute...,
Da ich nicht extra einen neuen Thread dafür aufmachen wollte, setze ich meine Frage mal hier rein.

Gestern hatte ich Post in meinem Onlinebanking meiner dt. Hausbank.
Und zwar möchte meine Hausbank eine Selbstauskunft zur Ermittlung meiner steuerlichen Ansässigkeit.
Auf der Formularseite steht drauf, dass Bank zu dieser Erhebung verpflichtet sei.
Ist eine Formularseite im Pdf Format die man sich ausdrucken, dann ausfüllen und an die Bank senden soll.
Und bevor ich meine Bank anrufe ob ich das ausfüllen muss, weil ich wüsste nicht was ich da ausfüllen sollte, weil es gibt ja im Grunde nichts gibt, wollte ich erstmal hier horchen.
Hat jemand hier aus dem Forum auch schon mal so etwas erhalten?
Kurz zu meinen Status.
Ich lebe in D und habe in Thailand weder Wohnsitz noch Steuernummer (TIN), sondern nur ein schwach gefülltes Bankkonto bei der BB, von dem eigentlich in D niemand etwas wissen dürfte.
Letzteres ist wahrscheinlich blauäugigkeit.

Letzteres ist Blauäugigkeit, Thailand ist neues Mitgiled des CRS, das bedeutet Austausch von diversen Bankdaten wie Konten, Erträge etc. auf staatlicher Ebene, fraglich ist eventuell noch ob die Thai-Bank bereits deine steuerliche Ansässigkeit registriert hat, wenn du in TH nicht steuerpflichtig bist wollen die die TIN (Steuernummer) des Landes haben, in dem du steuerlich ansässig bist.

Deine deutsche Bank ist (wie Banken in allen am CRS teilnehmenden Länder) verpflichtet deine steuerliche Ansässigkeit zu dokumentieren, das ist der Sinn des Formulars, das man dir zukommen hat lassen.
 
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buddy2020

Lady Drink King
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Meine Raiffeisen Bank in Österreich hat mich kontaktiert, sie brauchen die Steuernummer von Thailand. Wollten die schon einmal vor ca 10 Jahren haben. Habe damals zurückgeschrieben, ich arbeite hier nicht also habe ich keine St.Nr.
Da kam zurück Sie Glücklicher.
Diesmal dasselbe geantwortet aber Sie sagten ich soll mir eine besorgen, auch Pension ist ein Einkommen.
Heute ging ich zum Finanzamt in Jomtien, wollte mich nur erkundigen was ich alles brauche.
Anhang anzeigen 2037918 Anhang anzeigen 2037919 Anhang anzeigen 2037917

Den Pass hatte ich bei mir, habe die 3 Kopien machen lassen. In 15 Minuten hatte ich meine Steuernummer. Alles easy.
Ich glaube, das in Österreich, die Renten eben "Pensionen" genannt werden. aber mit denen in Deutschland nicht zu vergleichen sind.

In Deutschland sind eben Pensionen etwas Anderes! Renten kommen aus der Rentenversicherung.

Im Gegensatz zur beitragsfinanzierten gesetzlichen Rente werden Beamtenpensionen in der Regel aus den Haushalten des Bundes und der Länder bezahlt – also aus Steuermitteln.

Und diese sind eben in Thailand nicht zu versteuern!
 

LedZeppelin

Nobody is perfect
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Fletscher

Gibt sich Mühe
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Ja ich 2022, siehe meine Post #1296.

Ausgefüllt, Paß kopiert und per E-Mail zurück an meine deutsche Bank.
Das wars, wurde nie mehr darauf angesprochen bzw. es hat sich steuerlich nichts geändert.
Na ja..., du lebst ja in Thailand und bist in D abgemeldet. Da verstehe ich die Sachlage.
Ich hingegen bin 335 Tage im Jahr in D, arbeite hier und als AN habe ich auf's Steuern zahlen eh keinen Einfluss.
In diesem Formular kann ich eh blos meinen Namen, Geburtsdatum und Adresse angeben. Alles andere wie z.Bsp. ein TIN habe ich ja nicht.
Na ja.., werde nächste Woche mal nachfragen bei der Bank, was die von mir wollen. Wenn das Konto bei der BB der Auslöser gewesen sein sollte, werde ich Scholzen...:keine Ahnung
 

Otto Normalverbraucher

Mitleser
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Na ja..., du lebst ja in Thailand und bist in D abgemeldet. Da verstehe ich die Sachlage.
Ich hingegen bin 335 Tage im Jahr in D, arbeite hier und als AN habe ich auf's Steuern zahlen eh keinen Einfluss.
In diesem Formular kann ich eh blos meinen Namen, Geburtsdatum und Adresse angeben. Alles andere wie z.Bsp. ein TIN habe ich ja nicht.
Na ja.., werde nächste Woche mal nachfragen bei der Bank, was die von mir wollen. Wenn das Konto bei der BB der Auslöser gewesen sein sollte, werde ich Scholzen...:keine Ahnung


Warum sollst du keine TIN haben?

Wo du deine Steuernummer findest, wenn du in der Bundesrepublik Deutschland wohnst:​

Link kopieren
Wenn du in Deutschland wohnst und dich bei deiner Gemeinde angemeldet hast, erhältst du eine 11-stellige TIN oder Steueridentifikationsnummer. Verwechsle sie bitte nicht mit deiner 9-stelligen Steuernummer. Eine TIN wird nicht in offiziellen Ausweisdokumenten angegeben, aber deine TIN kannst an in den folgenden Stellen finden:

  • Im Brief, den du vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten hast, mit dem deine TIN oder Id-Nr (Mitteilungsschreiben über die Zuordnung einer Identifikationsnummer) ausgestellt wurde.
  • Einkommensteuerbescheid
  • Lohnsteuerbescheinigung
 

Otto Normalverbraucher

Mitleser
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Klar..., für D habe ich eine.
Nach der wird aber nicht gefragt da denen ja bekannt, sondern nur nach welchen, die ich im Fall der Fälle in irgendeinen anderen Land haben könnte.

Dann ist's egal, diese Abfragen kommen regelmäßig gegen Jahresende, die Banken müssen im kommenden Jahr die gesamten Daten an das Finanzamt übermitteln.
 

Ding Dong

Aktiver Member
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. . . . und noch einer - richtig heftig

wer das Englisch nicht versteht - Untertitel einschalten
und übersetzen lassen
 

buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
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Ich glaub das ist neu, ich hab's jedenfalls vorher noch nicht gesehen: Das thailändische Finanzamt hat jetzt eine Zusammenfassung der Besteuerung von Ausländern die in Thailand leben auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Steuerleitfaden für Ausländer in Thailand

Anhang anzeigen 2038617
Mal flott am PC auf deutsch übersetzt.....


Erzielt ein Ausländer Einkünfte aus thailändischen Quellen (z. B. Arbeit

Arbeit, Geschäftstätigkeit oder Vermögen, das sich in Thailand befindet),

unterliegt dieses Einkommen der Einkommensteuer, unabhängig davon, ob es

innerhalb oder außerhalb Thailands gezahlt wird.

Einkommen aus ausländischen Quellen

Bezieht ein Ausländer Einkünfte aus Quellen außerhalb Thailands, unterliegen diese Einkünfte

unterliegt der Einkommensteuer, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Diese Einkünfte wurden in einem Steuerjahr ab dem 1. Januar

2024 von einem Ausländer, der sich 180 Tage oder länger in Thailand aufhält

in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) aufhält, und;

diese Einkünfte wurden (ganz oder teilweise) nach Thailand überwiesen,

auch wenn diese Überweisung in einem späteren Steuerjahr erfolgt.


Einkünfte aus dem Ausland, die vor dem 1. Januar

2024 und in einem späteren Steuerjahr nach Thailand überwiesen werden

1. Januar 2024

unterliegen nicht der thailändischen Steuer.

Einkünfte aus Quellen außerhalb Thailands, die von

einem Ausländer, der nicht in Thailand steuerlich ansässig ist, aber

diese Einkünfte später nach Thailand überwiesen hat.

FALL 2

unterliegt nicht der thailändischen Steuer.


Ausländer müssen Einkommen aus Quellen innerhalb und außerhalb Thailands

und außerhalb Thailands in der persönlichen Einkommensteuererklärung (P.N.D.90 oder

P.N.D.91)

Das steuerpflichtige Einkommen ist der Gesamtbetrag der thailändischen Einkünfte

Einkommens, das während des Steuerjahres erzielt wurde, und des Einkommens aus ausländischen Quellen, das

die während des Steuerjahres nach Thailand überwiesen wurden.

Werden Einkünfte aus dem Ausland teilweise überwiesen, wird die Steuerbemessungsgrundlage

Betrag entsprechend aufgeteilt werden.

Im Ausland gezahlte Einkommensteuer kann auf thailändische Steuern angerechnet werden

wenn dies nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zulässig ist.

Es gibt also keine Doppelbesteuerung für in Thailand ansässige Personen.


Zahlt ein in Thailand ansässiger Ausländer Steuern auf sein Einkommen

im Ausland, kann die gezahlte Steuer auf die in Thailand zu zahlende Steuer angerechnet werden.

Thailand angerechnet werden.

Der Anrechnungsbetrag kann nicht den Betrag der thailändischen Steuer übersteigen, die auf

das im Ausland bezogene Einkommen


Bemerkungen: Zum Nachweis der Einkommensquellen und zur Beantragung der

und zur Beantragung einer ausländischen Steuergutschrift im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens.

Die Dokumente müssen in Englisch oder Thai abgefasst sein.

Als Nachweis für die Inanspruchnahme der ausländischen Steuergutschrift wird eine von der ausländischen Steuerbehörde ausgestellte Steuerbehörde ausgestellt wurde, empfohlen.
 

Otto Normalverbraucher

Mitleser
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Grundsätzlich entsteht durch die Zahlung von Steuern bekanntlich kein definierter Anspruch an den Staat, allerdings wird natürlich jede und jeder darüber nachdenken was er/sie an den Staat bezahlt und was er/sie dafür vom Staat erhält. Und wenn ich da den TH Spitzensteuersatz betrachte schaut dieser Vergleich für TH nicht sooooo super aus, es gibt EU Staaten mit 10% flat tax (BG, RO)
 

Ram0815

Schorsch
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Süddeutschland
Diesen Steuerratgeber gibt es in einer deutschen Uebersetzung beim Begegnungszentrum in Naklua fuer 250 bt zu kaufen.
Die haben die Slides aus dem Link zum Finanzamt den ich verlinkt hatte auf deutsch übersetzt und an den email Verteiler geschickt. Kostenlos.

Ich wusste bloss nicht ob ich die Übersetzung hier einstellen kann, von wegen Urheberrecht und so.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
Die haben die Slides aus dem Link zum Finanzamt den ich verlinkt hatte auf deutsch übersetzt und an den email Verteiler geschickt. Kostenlos.

Ich wusste bloss nicht ob ich die Übersetzung hier einstellen kann, von wegen Urheberrecht und so.
So ging es mir auch. Ich habe die deutsche Uebersetzung auch im Email-Verteiler bekommen, wollte es aber nicht posten, da ich ja nicht der Ersteller der Dokumente war.
 
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TomHarley

Handsome man
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25 Juli 2018
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Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
Steuerleitfaden für Ausländer in Thailand
Gem. diesem Leitfaden wird die gem. DBA in Deutschland gezahlte Einkommensteuer in jedem Fall auf die in Thailand zu zahlend Steuer angerechnet, d.h. der Differenzbetrag wäre in Thailand zu bezahlen
Nach meinem Verständnis sind aber Beamtenpensionen, wie in Art. 18 Abs. 2 des DBA zwischen Deutschland und Thailand beschrieben in Thailand „von der Steuer befreit“. Eine Anrechnung und Zahlung der Differenz kann ich jedenfalls im DBA nicht erkennen.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
Nach meinem Verständnis sind aber Beamtenpensionen, wie in Art. 18 Abs. 2 des DBA zwischen Deutschland und Thailand beschrieben in Thailand „von der Steuer befreit“. Eine Anrechnung und Zahlung der Differenz kann ich jedenfalls im DBA nicht erkennen.

Ich sehe dies genauso. Meine Beamtenpension unterliegt dem alleinigen Besteuerungsrecht von DE. Diese Pension ist laut DBA in Thailand von der Steuer befreit. Also im Umkehrschluss darf
diese in keine thailaendische Steuerberechnung einfliessen, muss also aussen vor bleiben.
Gerade weil der Steuerleitfaden sehr allgemein gehalten ist und natuerlich nicht auf spezielle Formulierungen der einzelnen DBA eingehen kann (ich gehe mal davon aus, dass der Leitfaden fuer alle Auslaender erstellt wurde), muss man abwarten wie die einzelnen Steuerbehoerden hier die Sache handhaben bzw. welche spezielle Anweisungen vom Finanzministerium gegeben werden.
 
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Oldie

Kennt noch nicht jeder
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25 November 2024
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Klar..., für D habe ich eine.
Nach der wird aber nicht gefragt da denen ja bekannt, sondern nur nach welchen, die ich im Fall der Fälle in irgendeinen anderen Land haben könnte.
Meine deutsche Bank nervt mich da nicht. Die haben schon längst Hausbuch und ID kopiert, wissen, das ich noch nicht nach Thailand ausgewandert bin und gut ist.
Wenn ich denen später die hiesige Abmeldebescheinigung vorlege und sage ab xx.yy.zzzz bin ich in Deutschland Steuerausländer, wollen die meine thailändische TIN wissen. Das die Erteilung gute 6 Monate dauern wird, weis die Bank dann auch. Nur weiß der Berater dann auch, ich kümmere mich darum.

Und die K-Bank erfährt im kommenden März auch meine deutsche TIN.

Wenn man das aktiv vorbereitet, gibt es später keine oder kaum Probleme.

So nebenbei, zu Unrecht eingezogene Kapitalertragssteuer nach dem Auswandern zurückfordern, dafür ist nicht das Finanzamt zuständig, sondern das BZSt. Die werden es gerne machen, haben jedoch ein paar sehr kreative deutsche Formulare, welche mit Unterschrift und Stempel des Wohnsitzfinanzamtes dazu benötigt werden. Stellt euch den Thai Beamten vor, der einem deutschen - oder auch englischem - Formular seinen königlichen Stempel aufdrücken soll.
Man wird sich an Asterix, "das Haus, das Verrückte macht" erinnern. Und an den Passierschein A38. Der Aufwand ist ungefähr derselbe. Doch ohne das ist die Erstattung aus verwaltungstechnischen Gründen vor der Verjährung nicht möglich.


Mein Tip, kümmert euch frühzeitig um alles. Die Bank muss auf Nummer sicher gehen, wie ihr wo was mit welchem Aufwand erstattet bekommt, ist nicht deren Problem.
 
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Ding Dong

Aktiver Member
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5 Oktober 2022
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dieser Steuerleitfaden befasst sich mit Einkommen nach Section 41,
also Einkommen aus Arbeit, Beschäftigung, Kapitalvermögen usw
von Renten, Retirement oder Pension ist aber auch nicht ein
einziges Wort erwähnt
kann ja auch nicht, da das in Section 40 aufgeführt ist

keine Änderung und kein Leitfaden darüber sagt mir:
es bleibt sowie es ist ;)
 

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