Was Otto Nongkhai meint ist der Dienstwohnsitz. Der hat nichts mit dem tatsächlichen Wohnsitz (lt. Meldegesetz) und auch nicht zwingend etwas mit dem steuerlichen nach AO zu tun.Ich besitze ein Haus in Köln, sowie eine Bankverbindung, etc!
Er wird im Besoldungsgesetzt definiert und man kann ihn daher als "fingiert" bezeichnen.
Der ist aber für die Beurteilung der Renten-/Ruhegehaltsbesteuerung irrelevant.
Dafür relevant ist lediglich Artikel 18 des DBA mit Thailand.
Und dort findet sich eine in DBAs eher selten anzutreffende Konstellation, die das Besteuerungsrecht an Thailand abtritt!
ERGÄNZUNG: Wenn der Wohnsitz bzw. regelmäßige Aufenthalt in Thailand ist natürlich!
Üblicherweise verbleibt das Besteuerungsrecht in D.
Diese waren also schon immer in Thailand zu versteuern.
Warum das die thailändischen Steuerbehörden bisher von Zahlungsflüssen abhängig gemacht haben, erschließt sich mir nicht.