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Joe
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Cosy Beach Club

Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Robinsonsson

Gibt sich Mühe
   Autor
12 November 2020
422
2.537
1.293
Ich besitze ein Haus in Köln, sowie eine Bankverbindung, etc!
Was Otto Nongkhai meint ist der Dienstwohnsitz. Der hat nichts mit dem tatsächlichen Wohnsitz (lt. Meldegesetz) und auch nicht zwingend etwas mit dem steuerlichen nach AO zu tun.
Er wird im Besoldungsgesetzt definiert und man kann ihn daher als "fingiert" bezeichnen.

Der ist aber für die Beurteilung der Renten-/Ruhegehaltsbesteuerung irrelevant.
Dafür relevant ist lediglich Artikel 18 des DBA mit Thailand.

Und dort findet sich eine in DBAs eher selten anzutreffende Konstellation, die das Besteuerungsrecht an Thailand abtritt!
ERGÄNZUNG: Wenn der Wohnsitz bzw. regelmäßige Aufenthalt in Thailand ist natürlich!
Üblicherweise verbleibt das Besteuerungsrecht in D.

Diese waren also schon immer in Thailand zu versteuern.
Warum das die thailändischen Steuerbehörden bisher von Zahlungsflüssen abhängig gemacht haben, erschließt sich mir nicht.
 

buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
2.098
7.833
2.315
tte ich schon geschrieben...
Was Otto Nongkhai meint ist der Dienstwohnsitz. Der hat nichts mit dem tatsächlichen Wohnsitz (lt. Meldegesetz) und auch nicht zwingend etwas mit dem steuerlichen nach AO zu tun.
Er wird im Besoldungsgesetzt definiert und man kann ihn daher als "fingiert" bezeichnen.

Der ist aber für die Beurteilung der Renten-/Ruhegehaltsbesteuerung irrelevant.
Dafür relevant ist lediglich Artikel 18 des DBA mit Thailand.

Und dort findet sich eine in DBAs eher selten anzutreffende Konstellation, die das Besteuerungsrecht an Thailand abtritt!
ERGÄNZUNG: Wenn der Wohnsitz bzw. regelmäßige Aufenthalt in Thailand ist natürlich!
Üblicherweise verbleibt das Besteuerungsrecht in D.

Diese waren also schon immer in Thailand zu versteuern.
Warum das die thailändischen Steuerbehörden bisher von Zahlungsflüssen abhängig gemacht haben, erschließt sich mir nicht.
§ 15 Dienstlicher Wohnsitz

(1) Dienstlicher Wohnsitz des Beamten oder Richters ist der Ort, an dem die Behörde oder ständige Dienststelle ihren Sitz hat. Dienstlicher Wohnsitz des Soldaten ist sein Standort.

(2)Die oberste Dienstbehörde kann als dienstlichen Wohnsitz anweisen:
  1. den Ort, der Mittelpunkt der dienstlichen Tätigkeit des Beamten, Richters oder Soldaten ist,
  2. den Ort, in dem der Beamte, Richter oder Soldat mit Zustimmung der vorgesetzten Dienststelle wohnt,
  3. einen Ort im Inland, wenn der Beamte oder Soldat im Ausland an der deutschen Grenze beschäftigt ist.
Sie kann diese Befugnis auf nachgeordnete Stellen übertragen.


"Dafür relevant ist lediglich Artikel 18 des DBA mit Thailand."

Hatte ich schon geschrieben...

Artikel 18...... Absatz 2 + 3

https://www.bundesfinanzministerium...men-DBA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

colaplusrum

Schreibwütig
    Aktiv
4 November 2023
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1.443
nur 16 % planen, einen externen Steuerberater zu beauftragen.

sind ja nicht viele

 

Ding Dong

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
5 Oktober 2022
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215
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Interessant.....? Ja, einer der wenigen, die es richtig interpretieren
der hat kein Büro in Thailand und kann deshalb nicht abkassieren

jahrzehntelang erhebt Thailand keine Steuern auf Renten
der Revenue Code Abschnitt 40 (1), der die Besteuerung der
Pensionen/Renten regelt, wurde nicht geändert
das DBA besteht unverändert seit 1968
warum sollte auf einmal eine Steuerpflicht entstehen ??

die Änderungen 161-162/2023, auf die sich viele beziehen, ist nur
eine Abschaffung einer der vielen Steuerbefreiungen und hat mit
der Rentenbesteuerung nichts zu tuen
 
Zuletzt bearbeitet:

Otto Normalverbraucher

Realist
   Sponsor 2024
3 April 2023
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Ich habe bei TMF in BKK nachgefragt, die meinen eine TIN muss bei steuerlicher Ansässigkeit in TH auf jeden Fall beantragt werden, ob man dann auch tatsächlich Steuern zu zahlen hat hängt vom Einzelfall ab.
 
Cosy Beach Club

Ding Dong

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
5 Oktober 2022
90
215
393
zu #1.243
da hat sich einer aber getraut und das noch öffentlich

Rechtsberatungen, Rechtshilfen zum thailändischen Recht und ähnliche
Berufe gehören zu denen für Ausländer verboten Berufen

das scheint er nicht zu wissen
aber in thailändischem Steuerrecht will er sich aus kennen :laugh:
noch so ein Krawallmacher nur um Kunden zu generieren
 

Otto Normalverbraucher

Realist
   Sponsor 2024
3 April 2023
1.382
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Das ist aber nicht amtliches, das ist ja lediglich ein "Buchhaltungsdienst"...:confused:...


Habe ich irgendwo "amtlich" geschrieben? Allerdings haben die Leute dort vermutlich von der Rechtslage in TH doch ein bisschen Ahnung.

BTW: Es ist internationaler Standard in dem Land, in dem man seinen steuerlichen Wohnsitz hat, eine TIN zu haben, ob man dann steuerpflichtig ist oder nicht entscheiden die zuständigen Finanzbehörden (bzw. ggf. der Instanzenweg) aber nicht der Steuerpflichtige.
 
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Ding Dong

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
5 Oktober 2022
90
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393
was für ein Impressum ?

der Junge heißt Thomas Carden und ist Gründer von
American International Tax Advisors in Bangkok
nix Thai

das war ein kürzlich gehaltenen Vortrag vor über
100 Mitgliedern des Pattaya City Expat Club
 

Otto Normalverbraucher

Realist
   Sponsor 2024
3 April 2023
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6.808
1.965
was für ein Impressum ?

der Junge heißt Thomas Carden und ist Gründer von
American International Tax Advisors in Bangkok
nix Thai

das war ein kürzlich gehaltenen Vortrag vor über
100 Mitgliedern des Pattaya City Expat Club


Sorry, da habe ich den falschen Link angeklickt.

BTW: Es wäre einfacher wenn du die Beiträge, auf die sich deine Antworten beziehen, zitierst.
 
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colaplusrum

Schreibwütig
    Aktiv
4 November 2023
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seitens des TRD an die Provinzämter, die dazu führt, dass viele Expats, die bei örtlichen Finanzämtern erscheinen, mit der Anweisung abgewiesen werden, zu gehen, selbst wenn sie Unterstützung durch thailändische Angehörige haben.

loool nimmt mich mal jemand mit,würde mir das Spektakel gerne mal anschauen gggggg

 

f.c.

Kein anderes Hobby?
   Autor
22 Oktober 2008
1.647
4.884
2.215
Jetzt mal abgesehen von den Renten, was ist denn wenn einer sein Haus in DE verkauft und sich in TL ein z.b. 150 K Euro Condo zulegen möchte ? Irgendwie muss die Kohle ja rüber. Sprich Konto.. (Fiktiv) 30 % + VAT machen die Sache ja jetzt nicht sonderlich attraktiv. Ich reade hier von versteuertem Geld wo ein Arbeiter jahrelang seine Hütte bezahlt hat. Hab ich das so richtig verstanden mit höheren Geldbeträgen die besteuert werden sollen bei Überweisungen oder ist das nach wie vor noch frei ?
 
Zuletzt bearbeitet:

CampariO

Gibt sich Mühe
   Autor
19 Januar 2012
389
3.606
1.395
Jetzt mal abgesehen von den Renten, was ist denn wenn einer sein Haus in DE verkauft und sich in TL ein z.b. 150 K Euro Condo zulegen möchte ? Irgendwie muss die Kohle ja rüber. Sprich Konto.. (Fiktiv) 30 % + VAT machen die Sache ja jetzt nicht sonderlich attraktiv. Ich reade hier von versteuertem Geld wo ein Arbeiter jahrelang seine Hütte bezahlt hat. Hab ich das so richtig verstanden mit höheren Geldbeträgen die besteuert werden sollen bei Überweisungen oder ist das nach wie vor noch frei ?
Sofern mal irgendjemand kommen sollte, was eigentlich sehr unwahrscheinlich ist, einfach den Vertrag vom Verkauf vorzeigen.
 
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