Der Reihe nach
1. Die TIN eines Landes zu haben bedeutet nicht dass man dort steuerpflichtig ist, ich habe 4 TIN (einfach weil ich im Laufe meines Lebens in vier Ländern steuerpflichtig war), bin aber trotzdem nur in einem Land steuerpflichtig (gewöhnlicher Aufenthalt blabla....)
2. Es gibt einige internationale Abkommen bezüglich des Datenaustausches, eines davon (und in diesem Thread relevant) ist das CRS (Common Reporting Standard), dabei tauschen die teilnehmenden Staaten auf Basis normierter Datensätze auf der Ebene der jeweiligen Finanzbehörde Daten wie Kontonummer, Steuernummer, Jahressalden der jeweiligen Konten und die je Konto je Jahr gutgeschriebenen Erträge aus.
3. Banken, Broker etc. müssen gegenüber den Finanzbehörden des eigenen Landes bei Steuerausländern die TIN des Kunden an die Behörde übermitteln, weiters die unter Punkt 2 angeführten Daten, die Behörde übermittelt dann diese Daten an die Behörde des Landes, aus dem die TIN stammt. Wenn von dort die Rückmeldung "diese TIN gibt es bei uns nicht" wird die kontoführende Stelle darüber informiert und die müssen das dann mit dem Kunden klären, ggf. ist bis zur Klärung mal ganz schnell das Konto gesperrt (wegen eines einzelnen Kunden riskiert keine Bank Stress mit der Aufsicht, Stichwort Geldwäsche und KYC)
Möglicherweise war das in der Vergangenheit mit TH ein bisschen lockerer, das hat daran gelegen, dass TH bis Ende 2022 nicht am Datenaustausch teilgenommen hat.
1. Die TIN eines Landes zu haben bedeutet nicht dass man dort steuerpflichtig ist, ich habe 4 TIN (einfach weil ich im Laufe meines Lebens in vier Ländern steuerpflichtig war), bin aber trotzdem nur in einem Land steuerpflichtig (gewöhnlicher Aufenthalt blabla....)
2. Es gibt einige internationale Abkommen bezüglich des Datenaustausches, eines davon (und in diesem Thread relevant) ist das CRS (Common Reporting Standard), dabei tauschen die teilnehmenden Staaten auf Basis normierter Datensätze auf der Ebene der jeweiligen Finanzbehörde Daten wie Kontonummer, Steuernummer, Jahressalden der jeweiligen Konten und die je Konto je Jahr gutgeschriebenen Erträge aus.
3. Banken, Broker etc. müssen gegenüber den Finanzbehörden des eigenen Landes bei Steuerausländern die TIN des Kunden an die Behörde übermitteln, weiters die unter Punkt 2 angeführten Daten, die Behörde übermittelt dann diese Daten an die Behörde des Landes, aus dem die TIN stammt. Wenn von dort die Rückmeldung "diese TIN gibt es bei uns nicht" wird die kontoführende Stelle darüber informiert und die müssen das dann mit dem Kunden klären, ggf. ist bis zur Klärung mal ganz schnell das Konto gesperrt (wegen eines einzelnen Kunden riskiert keine Bank Stress mit der Aufsicht, Stichwort Geldwäsche und KYC)
Möglicherweise war das in der Vergangenheit mit TH ein bisschen lockerer, das hat daran gelegen, dass TH bis Ende 2022 nicht am Datenaustausch teilgenommen hat.