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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Otto Normalverbraucher

Realist
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3 April 2023
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Der Reihe nach

1. Die TIN eines Landes zu haben bedeutet nicht dass man dort steuerpflichtig ist, ich habe 4 TIN (einfach weil ich im Laufe meines Lebens in vier Ländern steuerpflichtig war), bin aber trotzdem nur in einem Land steuerpflichtig (gewöhnlicher Aufenthalt blabla....)

2. Es gibt einige internationale Abkommen bezüglich des Datenaustausches, eines davon (und in diesem Thread relevant) ist das CRS (Common Reporting Standard), dabei tauschen die teilnehmenden Staaten auf Basis normierter Datensätze auf der Ebene der jeweiligen Finanzbehörde Daten wie Kontonummer, Steuernummer, Jahressalden der jeweiligen Konten und die je Konto je Jahr gutgeschriebenen Erträge aus.

3. Banken, Broker etc. müssen gegenüber den Finanzbehörden des eigenen Landes bei Steuerausländern die TIN des Kunden an die Behörde übermitteln, weiters die unter Punkt 2 angeführten Daten, die Behörde übermittelt dann diese Daten an die Behörde des Landes, aus dem die TIN stammt. Wenn von dort die Rückmeldung "diese TIN gibt es bei uns nicht" wird die kontoführende Stelle darüber informiert und die müssen das dann mit dem Kunden klären, ggf. ist bis zur Klärung mal ganz schnell das Konto gesperrt (wegen eines einzelnen Kunden riskiert keine Bank Stress mit der Aufsicht, Stichwort Geldwäsche und KYC)

Möglicherweise war das in der Vergangenheit mit TH ein bisschen lockerer, das hat daran gelegen, dass TH bis Ende 2022 nicht am Datenaustausch teilgenommen hat.
 

Alwaro

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zu Hause
@Otto Nongkhai auf grosser strecke teile ich deine Ansichten.

Jedoch der in Punkt 3 angesprochene Fall nicht realisierbar. DACH Touristen, die in TH ein Bankkonto hätten müssten gemäss deiner Ausführung auch eine TH TIN beantragen. Oder woher soll die Bank wissen, ob der Kunde Tourist oder Langzeitaufenthalter ist?

Die DACH Banken wollen (um dem Geldwäschereigesetz nicht in konflikt zu geraten) von Kunden, deren Adresse im Ausland ist, die TIN des Kunden am Auslanddomizil anfordern, Diese muss der Kunde liefern. Tut er dies nicht, kann die Bank im Heimatland die Konten sperren.

Deshalb hab ich weiterhin eine Korrespondenzadresse ohne (c/o oder ähnlich) in DACH. Die Sachbearbeiterin weiss jedoch bescheid, dass ich in TH lebe. Wie ich letzthin festgestellt habe, muss dies auf in meinen Stammdaten vermerkt sein.
 

Ram0815

Schorsch
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Süddeutschland
Sooo doof ist das gar nicht !!! Meine deutsche Bank hat sich bei mir schon gemeldet und möchte die thailändische TIN. Wenn ich dieses Problem ignoriere, dann kann es mir eventuell passieren, dass das Konto eines Tages gesperrt wird, bis weiteres für die Bank geklärt ist. Pikanterweise überweist mir die Deutsche Rentenversicherung auf dieses Konto meine Rente........... So, nun können die Schlaumeier antworten.
Ging mir ähnlich. Letztes Jahr war meine Kapitallebensversicherung fällig. Ich hab die auf ein ausländisches Konto überweisen lassen.

Die Versicherung hat verlangt dass ich ein Formular ausfülle "Identifizierung von Steuerpflichtigen im Ausland für den Automatisierten internationalen Steuerdatenaustausch" mit ausländischer TIN. Ist eine gesetzliche Vorgabe.

Weil ich hier noch keine TIN hat die Versicherung Ersatzweise meine thailändische Meldebestätigung akzeptiert.

Ist halt so, die Thais können jetzt jederzeit die deutschen Kontobewegungen (einschliesslich Kreditkarten, WISE usw.) abgreifen und umgekehrt. Der Datenaustausch ist vollkommen elektronisch und automatisiert.

Wenn das thailändische Finanzamt einfach mal ne Tabelle mit Namen nach DACH schickt dann haben die 5 min später den vollen Datensatz in ihrem Steuersystem.

Mit "unter dem Radar fliegen" ist da garnix. Wer halt so ein Bankkonto bei ner Filiale in Pattaya hat oder mal ne Zahlung gemacht hat oder schon mal bei der Immigration in Jomtien aufgeschlagen ist, der ist eh schon in den entsprechenden thailändischen EDV Systemen registriert.
 
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Suharevo

Gibt sich Mühe
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22 Juni 2022
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War bei mir auch so. Meine Sparkasse (Deutschland) hat meine TIN unter Hinweis auf irgendwelche Gesetzesvorgaben verlangt, mit der Bemerkung, wenn ich diese nicht mitteile man die Geschäftsverbindung kappen müsse, weil man sich sonst illegal verhielte.
 

Alwaro

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zu Hause
Ist halt so, die Thais können jetzt jederzeit die deutschen Kontobewegungen (einschliesslich Kreditkarten, WISE usw.) abgreifen und umgekehrt. Der Datenaustausch ist vollkommen elektronisch und automatisiert.

Warum sollen sie? Haben die deine TIN in DACH?
 

anderl1962

Lady Drink King
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21 August 2019
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So jetzt habe ich die Sch...e an der Backe.
Meine Bank fordert von mir seit Freitag auch die thail. Steuernummer.
Das ist eine 13-stellige Nummer. Ist das die Gleiche wie auff der rosa ID-Karte bzw. im gelben Hausbuch?
 

buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
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Deutschland
Ihre TIN (von engl. Tax Identification Number für Steuer-ID, IdNr. oder auch Steuer-IdNr.) ist auf dem Mitteilungsschreiben über die Zuteilung der Identifikationsnummer angeführt. Sie finden Ihre Steuer-ID ebenfalls im Einkommensteuerbescheid und auch auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die Steueridentifikationsnummer setzt sich aus 11 Ziffern zusammen.
Bei mir auch auf der Bezügemitteilung immer angegeben.

Selbst bei einem Wegzug ins Ausland bleiben Pensionäre in Deutschland steuerpflichtig. Ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht kann aber sinnvoll sein, um etwa Ausgaben abziehen zu können.

Die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag bei Renten.

Ein beschränkt Steuerpflichtiger kann auf Antrag wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht können personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen - so auch der Grundfreibetrag - gewährt werden; so als hätten Sie einen Wohnsitz in Deutschland. In der Regel führt daher die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger zu einer niedrigeren Steuer.
Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Einkünfte ganz oder zumindest überwiegend aus Deutschland bezogen werden und in Deutschland zu versteuern sind. Was unter „ganz oder zumindest überwiegend“ zu verstehen ist, definiert das Einkommensteuergesetz anhand von zwei Einkunftsgrenzen. Gemäß § 1 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) kann als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden, wer mehr als 90 Prozent seiner Welteinkünfte in Deutschland zu versteuern hat oder wenn die nicht in Deutschland zu versteuernden Welteinkünfte den Grundfreibetrag des jeweiligen Kalenderjahres nicht überschreiten (Grundfreibetrag 2017 8.820 Euro, 2018 9.000 Euro, 2019 9.168 Euro, 2020 9.408 Euro, 2021 9.744 Euro, 2022 10.347 Euro, 2023 10.908 Euro, 2024 11.604 Euro). Der Grundfreibetrag ist für die Prüfung der Einkunftsgrenzen zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen notwendig und angemessen ist.

Ist ja alles so einfach... ;-(
 

Alwaro

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@buddy2020 dies ist das Deutsche Steuergesetz. Thailand hat m.W. ein eigenes. Wenn TH Steuern auf dem einkommen beziegen will, kann es das.

Ich hab mich nicht in das Deutsche DBA eingelesen. Denke jedoch, dass weder TH noch DE ein solches ratifizieren, wenn der Kunde die Wahl einer Steueroptimierung zu seinen Gunsten hätte.
 

buddy2020

Lady Drink King
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@buddy2020 dies ist das Deutsche Steuergesetz. Thailand hat m.W. ein eigenes. Wenn TH Steuern auf dem einkommen beziegen will, kann es das.

Ich hab mich nicht in das Deutsche DBA eingelesen. Denke jedoch, dass weder TH noch DE ein solches ratifizieren, wenn der Kunde die Wahl einer Steueroptimierung zu seinen Gunsten hätte.
Es ging mir dabei,eigentlich um diesen Satz...... Steht auch so in DBA Deutschland/Thailand

Selbst bei einem Wegzug ins Ausland bleiben Pensionäre in Deutschland steuerpflichtig.
 
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AlexThai

Neuer Member
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Hallo zusammen, hat bezüglich dem Punkt Steuern einer von euch eventuell eine Empfehlung bezüglich eines Steuerberaters in TH (Anwahlt) um eine fundierte personenbezogene Auskunft zu bekommen und der dann eventuell auch die Bürokratie übernimmt. Bevorzugt wäre hier der Standort Bangkok. Vielen lieben Dank im Voraus
 
Cosy Beach Club

Otto Normalverbraucher

Realist
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Otto Normalverbraucher

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@Otto Nongkhai auf grosser strecke teile ich deine Ansichten.

Jedoch der in Punkt 3 angesprochene Fall nicht realisierbar. DACH Touristen, die in TH ein Bankkonto hätten müssten gemäss deiner Ausführung auch eine TH TIN beantragen. Oder woher soll die Bank wissen, ob der Kunde Tourist oder Langzeitaufenthalter ist?

Die DACH Banken wollen (um dem Geldwäschereigesetz nicht in konflikt zu geraten) von Kunden, deren Adresse im Ausland ist, die TIN des Kunden am Auslanddomizil anfordern, Diese muss der Kunde liefern. Tut er dies nicht, kann die Bank im Heimatland die Konten sperren.

Deshalb hab ich weiterhin eine Korrespondenzadresse ohne (c/o oder ähnlich) in DACH. Die Sachbearbeiterin weiss jedoch bescheid, dass ich in TH lebe. Wie ich letzthin festgestellt habe, muss dies auf in meinen Stammdaten vermerkt sein.


Ich gehe mal davon aus, dass du mich meinst.

Wo schreibe ich dass DACH Touristen, die in TH ein Konto eröffnen, eine Thai-TIN benötigen? Die erklären der Bank gegenüber Steuerausländer zu sein und geben die TIN des Landes an, in dem sie steuerpflichtig sind, dann meldet die Bank am Jahresende die erwähnten Daten an die Thai Finanzbehörden und diese leiten die Daten an die Finanzbehörden des Landes weiter, aus dem die TIN stammt und der Bankkunde steuerpflichtig ist. Und ja, selbstverständlich muss man der Bank gegenüber die Adresse in DACH bekannt geben, warum du da eine Korrespondenzadresse als notwendig erachtest ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Zeiten von "unter dem Radar" bleiben sind vorbei, zumindest dann wenn man irgendeine Finanzdienstleistung (Bankkonto, Brokeraccount etc.) in Anspruch nimmt.

BTW: Jetzt gegen Jahresende kommen wieder die ganzen Aufforderungen der Banken die steuerliche Ansässigkeit zu bestätigen bzw. eine ausländische TIN anzugeben.
 
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buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
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Pensionäre haben immer ihren " fingierten " Wohnsitz am Ort ihrer Besoldungsstelle.
Ich besitze ein Haus in Köln, sowie eine Bankverbindung, etc!

Was , bitte ,ist daran fingiert..:rolleyes:..

Mal lesen, Artikel 18...... Absatz 2 + 3

 
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