Hier ein sehr guter Artikel zur mutmaßlichen Steuererklärung für Ausländer in Thailand:
bit.ly/4dgMPmW
Einkommensbesteuerung für Ausländer in Thailand
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit
* … dem Hintergrund zur steuerlichen Neuregelung
* … der allgemeinen Verunsicherung durch Gerüchte, unsachliche und ungeprüfte Informationen, die von ausländischen Printmedien sowie sogenannten „Influencern“ über Social Media�Plattformen und YouTube gestreut werden
* … Rechenbeispielen, um die Höhe des möglichen Steuerbetrags zu ermitteln
Das Thema: Besteuerung ausländischer Einkommen
Wie allgemein bekannt und Gegenstand heftiger Diskussionen, gelten ab dem 01. Januar 2024 neue Bestimmungen zur Besteuerung von Einkünften, die abdiesem Datum auch von Ausländern, die länger als 180 Tage in Thailand leben, erwirtschaftet und auf thailändische Konten überwiesen werden.
Die aktuelle Situation und die unzulängliche Informationspolitik führten zu Frust und großer Verunsicherung bei ausländischen Ruheständlern, z.B. aus DACH, die sich länger als 180 Tage im Jahr in Thailand aufhalten. Mit den Situationen für betroffene RentnerInnen wollen wir uns heute beschäftigen, denn die Einkommensbesteuerung für andere Ausländer, also z.B. Arbeitnehmer und Fachkräfte, „Nomaden“, Dividendenempfänger, Inhaber von Langzeitvisum, wohlhabende „Weltbürger“, Investoren… mit hiesigem Einkommen sind klar geregelt.
Wir kennen die amtliche Ankündigung aus 2023, aber bis heute (mit Stand September 2024) fehlen konkrete Informationen seitens der Behörden, wie denn die Steuerpflichtigen erfasst werden, ob und wieviel Steuern zu zahlen sind, die Berücksichtigungen der Doppelbesteuerungsabkommen… und welche Schritte zu unternehmen sind.
Warum? Die verantwortlichen Behörden wissen es selbst (noch) nicht. Das ist keine Unterstellung, sondern basiert auf der Tatsache, dass nach eigener Aussage das zuständige Ministerium die Details und Vorgehensweisen noch zu prüfen haben.
Der Auslöser: „Schlupfloch Thailand“
Was steckt eigentlich hinter dieser neuen Regelung der Besteuerung ausländischer Einkünfte? Thailand möchte Vollmitglied der OECD, also der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, werden. Hierzu muss Thailand die Standards der OECD erfüllen, für die unter anderem und insbesondere die bisherige Tatsache der steuerbefreiten Einkommenstransaktionen bezüglich Thailand nicht akzeptabel ist. Man spricht also von dem bekannten „Steuerschlupfloch Thailand“, welches es zu bereinigen gilt.
Ein „Steuerschlupfloch“-Beispiel: eine thailändische Person transferierte im Jahr 2020 einen hohen Betrag, aus welcher Quelle auch immer, ins Ausland, zum Beispiel nach Singapur. Dort wird das Kapital für mindestens 12 Monate „geparkt“ und erwirtschaftet Zinsen und Dividenden. Denn würde der Kapitalinhaber nun innerhalb dieser 12 Monate, also im Folgejahr 2021 das Kapital plus Zinsen/Dividenden nach Thailand auf sein Thai Konto zurück überweisen, muss er hierauf Steuern zahlen. Überweist er es jedoch erst im darauffolgendem Jahr 2022 -oder gar später- auf sein Thai Konto, so fallen hierfür keine Steuern an. Dies ist also einer der wichtigen Punkte, der die OECD-Vollmitgliedschaft Thailands verhindern wird, falls Thailand keine Lösung anbieten kann.
Dieses Thema führte somit u.a. auch zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung auf Beträge, die aus dem Ausland nach Thailand transferiert werden, also von jenen wie oben beschrieben, von Thais, die im Ausland arbeiten sowie in Thailand lebenden Ausländern.
Das ist die Situation, die nun die ausländischen Ruheständler stark beschäftigt und aktuell Stress und Angst hervorruft, sofern man sich nicht mit den Details beschäftigt.
Denn was passiert gerade? Es gibt einige Fälle, dass Ausländer offensichtlich ernsthaft überlegen, in ihre Heimat zurückzugehen oder in andere Länder überzusiedeln, oft in unmittelbarer thailändischer Nachbarschaft. Andere Ausländer wiederum sind abgeschreckt und kommen erst gar nicht ins Königreich, obwohl es fest eingeplant war, hier möglicherweise in eine Immobilie zu investieren, aber vor allem: um das herrliche und erschwingliche Leben in Thailand zu genießen.
�Gerüchte und Fehlinformationen
Zum Thema Steuern wurden in den letzten Monaten sehr viele Artikel, YouTube Videos und sogar TV-Beiträgen in den Medien veröffentlicht, die letztlich nicht zur Aufklärung beigetragen haben (ich kenne nur wenige Ausnahmen).�Wie so oft werden in solchen Beiträgen mehr negative Meldungen und Theorien in der Öffentlichkeit verbreitet, anstatt eine ordentliche Recherche zu betreiben, die vielfältigen Vermutungen, Gerüchte und angebliche Insider Infos zu hinterfragen, um sodann mit Fakten zu informieren, die man versteht und mit denen man etwas anfangen kann.
Daher mein Rat und auch jener Menschen, die sich mit dem Thema etwas tiefer beschäftigt haben und mit denn Gegebenheiten in Thailand vertraut sind: Bleiben Sie entspannt, es wird noch lange dauern, bis Klarheit herrscht. Die Entscheidungsprozesse in Thailand nehmen Zeit in Anspruch und unterliegen einem ständigen Wandel. Unternehmen Sie nichts, um z.B. eine Steuernummer (TIN) bei einem Finanzamt zu beantragen. Dies tun derzeit tatsächlich viele Ausländer, aber sie werden meist schlichtweg abgewiesen.
Lassen Sie sich also nicht von den Medien verunsichern. Viele Berichte basieren auf Mutmaßungen und veröffentlichen sogar falsche Steuerberechnungsbeispiele.
Daher fragen sich die verunsicherten Ruheständler heute:
Wieviel Steuern habe ich als Rentenempfänger in Thailand zu zahlen, wenn denn irgendwann tatsächlich eine Steuererklärung von uns Ausländern abzugeben ist?
Szenario 1:
* Ihre monatliche Rente wird auf Ihr Konto daheim (z.B. in D-A-CH) ausgezahlt und unterliegt, wenn überhaupt, den entsprechenden Besteuerungssätzen.
* Wenn Sie aus Ihrem dortigen Guthaben individuelle Beträge mittels Ihrer Bank- bzw. Kreditkarte Ihrer heimischen Bank an einem ATM in Thailand abheben oder auf Ihr Thailand Konto online oder mit Hilfe Ihres Kundenbetreuers überweisen, die ja wahrheitsgemäß der Abdeckung der hiesigen Lebenshaltungskosten dienen, am besten z.B. mit dem entsprechenden Verwendungszweck: „Living expenses“, dann werden Sie nach heutigem Stand keine Steuern zu entrichten haben. Zudem gilt hier und generell für alle Arten von Einkommen auch die Bestimmungen der Besteuerungsabkommen, die von den Behörden zu prüfen sind.
* Sie können im Falle von Nachfragen seitens der hiesigen Behörden mittels ins Englische übersetzten und beglaubigten Kontoauszügen, Steuererklärungen, Erbschaftspapieren… nachweisen, dass Sie über ausreichendes „altes“ Geld verfügen, das Sie vor dem 01. Januar 2024 erhalten, gespart und auch bereits versteuert haben. Dies erfordert etwas Aufwand für Übersetzungen und Botschaftsbeglaubigungen, die aber dann für Thai Behörden nachvollziehbar sind.
* Sollte es jedoch nicht möglich sein, oder nicht gewollt und sogar für Sie steuerlich günstiger sein, so zu verfahren, dann werden Sie die Summe Ihrer Rentenzahlungen im Folgejahr in einer Steuererklärung angeben und versteuern müssen, vorausgesetzt, Sie haben eine Steuernummer. Wie sich Ihre Steuerlast errechnet, zeigt das Beispiel in Szenario 2.
Szenario 2:
* Sie haben in D-A-CH keinen Wohnsitz und auch kein Bankkonto mehr und erhalten Ihre Rente direkt auf Ihr Konto in Thailand überwiesen.
* Sie lassen dann den jährlichen Rentenbetrag anhand des Rentennachweises ins Thailändische übersetzen und von Ihrer Botschaft beglaubigen.
* Sie verwenden das Steuererklärungsformular Nummer 91 in Thai Schrift, was somit meist Unterstützung beim Ausfüllen erfordert. Hier kommt Ihnen dann einiges bekannt vor, denn nach Eintragung des Jahreseinkommens (hier: Ihre Rente) ziehen Sie zunächst die Ausgaben ab – also genau so, wie Sie daheim bei Ihrer Steuererklärung verfahren.
Sehen Sie unten ein Beispiel anhand eines deutschen Rentenempfängers, der gemeinsam mit dem Verfasser dieses Artikels die einzelnen Schritte mit einer freundlichen und hilfsbereiten Beamtin (explizit zuständig für Einkommensbesteuerungen für Ausländer) des lokalen Finanzamts an seinem Wohnsitz vollzogen hat.
Hierbei wurden als Abzüge nur Pauschalbeträge (Freibeträge) gerechnet, da der Rentner keine höheren Beträge geleistet hat, die ebenso abzugsfähig wären.
Diese Berechnungsschritte sind für Sie wichtig zu kennen, weil sie in den bisherigen Publikationen kaum erwähnt wurden.�Denn: Natürlich kann der ausländische Rentenempfänger zunächst einmal Abzüge mittels Pauschalen und tatsächlich erfolgten Zahlungsleistungen geltend machen. Daraus ergibt sich sodann der Steuerbetrag – es kann sogar ein Steuerguthaben entstehen, so wie wir es nach allen berechtigten Abzügen aus der Heimat kennen.
Schauen wir es uns also einmal genauer an:
Berechnungsbeispiel auf EURO Basis zur Besteuerung in Thailand:
RentnerIn erhält netto 1.100 Euro/Monat = ca. 42.000 THB/Monat = ca. 504.000 THB/Jahr.�Die Besteuerung stellt sich wie folgt dar:
Hier sehen Sie Kopien der Berechnung, die uns von der besagten Beamtin erläutert wurde, versehen mit eigenen Anmerkungen.�Zunächst die Seite 2 der Steuererklärung:
Siehe Fotos
Und hier nochmal etwas deutlicher in Excel nachvollzogen:
Steuerberechnung auf 1.100 Euro Rente/Monat Steuersatz % Thai Baht Anmerkungen
1. Einkommen pro Jahr (hier: Rente 42,000 THB x 12) 504,000 42,000 THB/Monat
2. Pauschale als Abzug für Rentner über 65 Jahre 190,000 per Steuergesetz
3. Summe 1. minus 2. 314,000 Zwischensumme
4. Abzugspauschale 50% von 3., jedoch maximal 100.000 THB 100,000 per Steuergesetz
5. Summe 3. minus 4. 214,000 Zwischensumme
6. Abzugspauschale für Ausgaben (Unterstützung z.B. Ehefrau u. Familie, Kinder, Bedürftige, Zinsen, Versicherungen, Parteispenden…, sind in separatem Formblatt aufzuführen) 60,000 Pauschale
7. Summe 5. minus 6. 154,000 Zwischensumme
8. Abzug Spenden zur Unterstützung von Bildung, sonstiges – nicht getätigt
9. Summe 7. minus 8. 154,000 Zwischensumme
10. Abzug weitere Spenden, jedoch nicht mehr als 10% aus 9. – nicht getätigt
11. Summe 9. minus 10.
= zu versteuerndes Nettoeinkommen 154,000 Summe
Bemessungen
12. 1. Anfallende Steuer gemäß Steuertabelle 0 bis 150,000 THB 0% – 150,000
2. Anfallende Steuer gemäß Steuertabelle 150,000 bis 300,000 THB (Differenz 4.000 THB) 5% 200 4,000
Summe zu zahlende Steuern 200 THB auf zu versteuerndes Einkommen von 154,000 THB
In Worten: der ausländische Steuerpflichtige mit einem Renteneinkommen von 1.100 Euro/Monat bzw. 13.200 Euro oder 504.000 THB im Jahr zahlt somit nur Zweihundert (200) Thai Baht an Steuern!
Sie können nun einfach Ihr jährliches Renteneinkommen anstelle der hier erwähnten 504.000 THB einsetzen und die hier aufgeführten Pauschalabzüge verwenden und somit Ihre Steuerbelastung selbst ermitteln. Wie Sie die einzelnen Besteuerungen unter 12. ermitteln, können Sie anhand der progressiven Steuertabelle nachvollziehen:
Range of taxable income Total amount % Tax amount Accumulated tax
1 – 150,000 150,000 0%
150,001 – 300,000 150,000 5% 7,500 7,500
300,001 – 500,000 200,000 10% 20,000 27,500
500,001 – 750,000 250,000 15% 37,500 65,000
750,001 – 1,000,000 250,000 20% 50,000 115,000
1,000,001 – 2,000,000 1,000,000 25% 250,000 365,000
2,000,001 – 5,000,000 3,000,000 30% 900,000 1,265,000
5,000,001 up 35%
Um auch jenen mit höherer Rente ein Beispiel aufzuzeigen, sehen Sie hier eine Berechnung mit dem Renteneinkommen von 2.500 Euro/Monat bzw. 30.000 Euro/Jahr, was umgerechnet 95.000 THB im Monat = 1.140.000 THB im Jahr bedeutet:
Steuerberechnung auf 2.500 Euro/95,000 THB Rente/Monat Steuersatz % Thai Baht Anmerkungen
1. Einkommen pro Jahr (hier: Rente umgerechnet 95.000 THB x 12) 1,140,000 95,000 THB/Monat
2. Pauschale als Abzug für Rentner über 65 Jahre 190,000 per Steuergesetz
3. Summe 1. minus 2. 950,000 Zwischensumme
4. Abzugspauschale 50% von 3., jedoch maximal 100.000 THB 100,000 per Steuergesetz
5. Summe 3. minus 4. 850,000 Zwischensumme
6. Abzugspauschale für Ausgaben (Unterstützung z.B. Ehefrau u. Familie, Kinder, Bedürftige, Zinsen, Versicherungen, Parteispenden…, sind in separatem Formblatt aufzuführen) 60,000 Pauschale
7. Summe 5. minus 6. 790,000 Zwischensumme
8. Abzug Spenden zur Unterstützung von Bildung, sonstiges – nicht getätigt
9. Summe 7. minus 8. 790,000 Zwischensumme
10. Abzug weitere Spenden, jedoch nicht mehr als 10% aus 9. – nicht getätigt
11. Summe 9. minus 10.
= zu versteuerndes Nettoeinkommen 790,000 Summe
Bemessungen
12. 1. Anfallende Steuer gem. Steuertabelle 0 bis 150,000 THB 0% – 150,000
2. Anfallende Steuer gem. Steuertabelle 150,000 bis 300,000 THB 7,500 150,000
3. Anfallende Steuer gem. Steuertabelle 300,000 bis 500,000 THB 10% 20,000 200,000
4. Anfallende Steuer gem. Steuertabelle 500,000 bis 750,000 THB 15% 37,500 250,000
5. Anfallende Steuer gem. Steuertabelle 750,000 bis 790,000 THB (Differenz 40,000 THB) 20% 8,000 40,000
Summe zu zahlende Steuern 73,000 THB auf zu versteuerndes Einkommen von 790,000 THB
Umrechnung THB-Euro ca. Kurs im August 2024: 38 1,921.05 Euro im Jahr
Hervorzuheben ist: Bei beiden Beispielen sind lediglich abzugsfähige Pauschalbeträge angesetzt.
Sie werden jedoch zusätzliche Ausgaben für z.B. Versicherungen haben, die Sie unter der Liste für Abzüge Punkt 6. verrechnen dürfen.
Allein die Krankenversicherung kostet in Thailand im Jahr je nach Alter und Abdeckung zwischen 100.000 THB bis 300.000 THB und mehr. Vielleicht unterstützen Sie auch die Familie Ihrer Thai Partnerin oder spenden für Bedürftige? Auch das, und einiges mehr, ist abzugsfähig.
Zusammengefasst:
* Selbst wenn die Besteuerungen für ausländische Einkommen in der Form wie heute geplant in Kraft gesetzt werden, so wird es sich um moderate Steuerzahlungen handeln. Jene mit geringen Rentenzahlungen werden genauso wenig Schmerzen haben wie andere, die etwas vermögender sind.
* Die uns heute bekannte Steuerthematik ist nur begrenzt neu. Nun ist das Ziel, das es „gelebt“ werden soll. Doch vieles zur Durchführung ist noch offen, und man kann davon ausgehen, dass sich noch Änderungen ergeben werden, mit denen wir leben können.
* Warten Sie also erst einmal ab, es wird noch lange dauern, bis Klarheit herrscht.
* Unternehmen Sie bis dahin nichts. Verlangen Sie keine Steuernummer beim Finanzamt. Steuerberater können Sie später immer noch aufsuchen, es jetzt zu tun, ist vertane Zeit und verlorenes Geld.
* Seien Sie kritisch gegenüber den Schlagzeilen mancher Medien. Es ist Ihnen vielleicht schon aufgefallen, dass seriöse deutschsprachige Medien sich zurückhaltend äußern, und es eher der bunte Blätterwald und sogar mancher TV Sender in D-A-CH ist, der unausgegorene Informationen veröffentlicht.
* Seien Sie auch kritisch bei den auf YouTube gezeigten Videobeiträgen einiger sogenannter Influencer, die in der Vergangenheit durchaus oft interessante Berichte und Wissenswertes über Thailand, die Kultur, die Menschen und vieles mehr berichteten, sich aber nun der Sensationsgelüsten unterwerfen, um die „Follower“ Zahl und die Einnahmen zu erhöhen. So funktioniert Kommerz.
* Wenn Sie schon jemanden auf YouTube, Facebook usw. zum Thema Steuern folgen, dann machen Sie sich die Mühe und vergleichen Sie die Negativberichte mit jenen, die anderer Meinung sind. Sie werden leicht herausfinden, wem Sie mehr trauen können.
Allein schon aus persönlichen Gründen befasse ich mich regelmäßig mit dem Thema und versuche, objektiv alle Informationen zu bewerten und zu hinterfragen. Auch hole ich mir Rat bei Menschen, die ich als Fachleute schätze und denen ich vertraue.
Scheuen Sie sich also nicht, mich anzusprechen oder anzuschreiben. Ich halte Sie gerne auf dem Laufenden.