Diese Antwort bekam ich von der Botschaft.
Ging um die Einladung der Tochter meiner Frau.
Sehr geehrter Herr ..........
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die thailändischen Behörden (CAAT) haben ein faktisches Flugverbot für alle kommerziellen Passagiermaschinen nach Thailand ausgesprochen. Bei den in Thailand ankommenden Flügen handelt es sich zumeist um leere Maschinen, Cargo-Flüge, Repatriierungsflüge, etc., die für die Landung in Thailand sämtlich einer zuvor nach Einzelfallprüfung erteilten Landeerlaubnis bedürfen. Plätze auf den wenigen durchgeführten Repatriierungsflügen sind ausschließlich über die thailändischen Auslandsvertretungen zu erhalten. Des Weiteren besteht bei Einreise nach Thailand die Verpflichtung einer 14-tägigen staatlichen Quarantäne. Auch hier sind die Kapazitäten begrenzt. Eine reguläre Rückreise nach Thailand ist somit gegenwärtig nicht möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der Thailändischen Botschaft in Berlin.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung von Schengen-Visa ist die Rückkehrmöglichkeit der Reisenden in ihr Heimatland. Eine Rückkehrmöglichkeit nach Thailand auf regulärem Wege ist derzeit und voraussichtlich bis auf Weiteres nicht gegeben. Jetzt beantragte Schengen-Visa können daher nicht bewilligt werden, solange eine Rückkehr nach Thailand nicht sichergestellt werden kann. Nichtsdestotrotz muss die Botschaft den Service der Visaantragsannahme grundsätzlich anbieten.
Es ist einem Antragsteller grundsätzlich möglich, gegen Ablehnungsbescheide der Botschaft eine nicht förmliche Gegenvorstellung (Remonstration) einzulegen. Der Antrag auf Erteilung eines Visums wird daraufhin in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erneut überprüft.
Ging um die Einladung der Tochter meiner Frau.
Sehr geehrter Herr ..........
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die thailändischen Behörden (CAAT) haben ein faktisches Flugverbot für alle kommerziellen Passagiermaschinen nach Thailand ausgesprochen. Bei den in Thailand ankommenden Flügen handelt es sich zumeist um leere Maschinen, Cargo-Flüge, Repatriierungsflüge, etc., die für die Landung in Thailand sämtlich einer zuvor nach Einzelfallprüfung erteilten Landeerlaubnis bedürfen. Plätze auf den wenigen durchgeführten Repatriierungsflügen sind ausschließlich über die thailändischen Auslandsvertretungen zu erhalten. Des Weiteren besteht bei Einreise nach Thailand die Verpflichtung einer 14-tägigen staatlichen Quarantäne. Auch hier sind die Kapazitäten begrenzt. Eine reguläre Rückreise nach Thailand ist somit gegenwärtig nicht möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der Thailändischen Botschaft in Berlin.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung von Schengen-Visa ist die Rückkehrmöglichkeit der Reisenden in ihr Heimatland. Eine Rückkehrmöglichkeit nach Thailand auf regulärem Wege ist derzeit und voraussichtlich bis auf Weiteres nicht gegeben. Jetzt beantragte Schengen-Visa können daher nicht bewilligt werden, solange eine Rückkehr nach Thailand nicht sichergestellt werden kann. Nichtsdestotrotz muss die Botschaft den Service der Visaantragsannahme grundsätzlich anbieten.
Es ist einem Antragsteller grundsätzlich möglich, gegen Ablehnungsbescheide der Botschaft eine nicht förmliche Gegenvorstellung (Remonstration) einzulegen. Der Antrag auf Erteilung eines Visums wird daraufhin in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erneut überprüft.