Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Joe
Smurf Bar

Thailand Schengenvisa ab 10.07.2020

DerGospelsaenger

Kennt noch nicht jeder
   Autor
21 Juli 2022
40
411
423
Oder hat jemand eine Idee, wie man schneller an eine VE kommt?
Wahrscheinlich hättest du das schon herausgefunden wenn es in Kiel möglich ist, aber je nach Wohnort kann man die VE online beantragen. Ich konnte diese drei Tage nach der Beantragung schon im Bürgerbüro abholen, war selbst überrascht dass das so fix ging.

Hilft natürlich nur wenn das heimische Bürgerbüro diesen Service auch online anbietet.
 

Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
   Autor
7 März 2017
8.616
61.460
4.315
Wahrscheinlich hättest du das schon herausgefunden wenn es in Kiel möglich ist, aber je nach Wohnort kann man die VE online beantragen. Ich konnte diese drei Tage nach der Beantragung schon im Bürgerbüro abholen, war selbst überrascht dass das so fix ging.

Hilft natürlich nur wenn das heimische Bürgerbüro diesen Service auch online anbietet.
Ist in Kiel noch nicht möglich.
 

Marcelinho

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
12 Juli 2011
84
285
423
Thüringen
Will meine thailändische Frau nach Deutschland einladen. Dazu braucht man eigentlich eine verpflichtungserklärung. Wenn man aber auf der Webseite der Deutschen Botschaft liest benötigt man das nicht wenn man verheiratet ist. Zumindest verstehe ich das so. So steht es auf der Botschaft Seite. "Wann brauche ich keine Verpflichtungserklärung? Für den ausländischen Ehegatten/Lebenspartner eines Deutschen oder EU/EWR-Staatsangehörigen genügt eine formlose Einladung. Bitte legen Sie zusätzlich die Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsnachweis (Original und Kopie), eine Kopie des Reisepasses des deutschen Ehegatten/Lebenspartners sowie Nachweise über die Finanzierung der Reise (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide etc. des deutschen Ehegatten/Lebenspartners) bei."

Hat jemand damit Erfahrung? Besten Dank im voraus.
 

Fletscher

Gibt sich Mühe
    Aktiv
18 Juni 2023
387
1.695
1.143
Will meine thailändische Frau nach Deutschland einladen. Dazu braucht man eigentlich eine verpflichtungserklärung. Wenn man aber auf der Webseite der Deutschen Botschaft liest benötigt man das nicht wenn man verheiratet ist. Zumindest verstehe ich das so. So steht es auf der Botschaft Seite. "Wann brauche ich keine Verpflichtungserklärung? Für den ausländischen Ehegatten/Lebenspartner eines Deutschen oder EU/EWR-Staatsangehörigen genügt eine formlose Einladung. Bitte legen Sie zusätzlich die Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsnachweis (Original und Kopie), eine Kopie des Reisepasses des deutschen Ehegatten/Lebenspartners sowie Nachweise über die Finanzierung der Reise (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide etc. des deutschen Ehegatten/Lebenspartners) bei."

Hat jemand damit Erfahrung? Besten Dank im voraus.
Ich nehme mal an das ihr in Thailand geheiratet habt, du aber in D lebst und deine Frau in Thailand geblieben ist.

Ist eure Ehe in D standesamtlich registriert?
 

Marcelinho

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
12 Juli 2011
84
285
423
Thüringen
Ich nehme mal an das ihr in Thailand geheiratet habt, du aber in D lebst und deine Frau in Thailand geblieben ist.

Ist eure Ehe in D standesamtlich registriert?
Standesamtlich in Bangkok geheiratet aber in Deutschland ist das noch nicht registriert. Ja ich lebe in Deutschland und sie noch in Thailand. Und jetzt würde es auch erstmal nur um einen Besuch von ihr in Deutschland gehen.
 

pomschobkuhn

Gibt sich Mühe
    Aktiv
12 Januar 2023
231
531
733
Bei der Ausländerbehörde in meiner Heimatstadt kommst du ohne Termin in kein Wartezimmer o.ä.
Genau deshalb war die Frage wie groß ist die Stadt, in kleineren Städten kannst mit einem Überraschungsbesuch das halt persönlich regeln und bist nicht auf Online Termin in langer Zukunft angewiesen. Mein Wohnort hat mit Eingemeindung etwas über 20.000 Einwohner und ist noch bürgerlich aufgestellt.
 

Fletscher

Gibt sich Mühe
    Aktiv
18 Juni 2023
387
1.695
1.143
Genau deshalb war die Frage wie groß ist die Stadt, in kleineren Städten kannst mit einem Überraschungsbesuch das halt persönlich regeln und bist nicht auf Online Termin in langer Zukunft angewiesen. Mein Wohnort hat mit Eingemeindung etwas über 20.000 Einwohner und ist noch bürgerlich aufgestellt.

Wie ich schon schrieb.
Da bleiben für dich alle Türen verschlossen - mit oder ohne Blumenstraus.
Die Security am Gebäudeeingang weisst dich einfach ab.
Nicht schön, nicht bürgerfreundlich, aber Realität.
 

Fletscher

Gibt sich Mühe
    Aktiv
18 Juni 2023
387
1.695
1.143
Standesamtlich in Bangkok geheiratet aber in Deutschland ist das noch nicht registriert. Ja ich lebe in Deutschland und sie noch in Thailand. Und jetzt würde es auch erstmal nur um einen Besuch von ihr in Deutschland gehen.

Es gibt zwar den Schutz der Familie im GG Art.6
Aber da die Ehe noch nicht registriert ist, wirst du wohl nicht um eine VE drumherum kommen.
 
  • Like
Reaktionen: Marcelinho