Entschädigung bei Flugverspätung
Bei großen Verspätungen kann Reisenden nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen. Für einen Entschädigungsanspruch muss der verspätete Flug in der EU starten oder in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt werden. Außerdem muss die Fluggesellschaft die Verspätung selbst verschuldet haben. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie unkompliziert und unverbindlich überprüfen, ob Sie für Ihren verspäteten Flug einen Anspruch auf Entschädigung haben. Anschließend setzt Flightright Ihre Entschädigung durch. Sind wir erfolgreich, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % zzgl. MwSt.).
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Obwohl es sich bei Qatar Airways nicht um eine europäische Fluggesellschaft handelt, unterliegt sie bei jedem Abflug von einem europäischen Flughafen den europäischen Gesetzen. Das bedeutet, dass Passagiere, die mit Qatar Airways von einem europäischen Flughafen abfliegen, durch die EU-Verordnung EG 261 geschützt sind, eines der weltweit umfassendsten Gesetze für Fluggastrechte.
Dadurch haben Passagiere das Recht, eine Entschädigung für Flugverspätungen, für Annullierungen seitens Qatar Airways oder für Überbuchungen zu verlangen, wenn Qatar Airways für das Problem verantwortlich ist. Dies gilt zusätzlich zu ihrem Recht auf Flugrückerstattung.
Leider gilt der gleiche Schutz nicht für Flüge in die andere Richtung. Qatar Airways-Passagiere, die in der EU landen, werden nicht durch EG 261 geschützt, wenn sich der Startflughafen außerhalb der EU befindet. Bei diesen Flügen müssen Sie überprüfen, ob
andere Fluggastrechte greifen.
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Es bleibt aber die Möglichkeit eine Entschädigung über das
Montrealer Übereinkommen.
120 Nationen halten sich an die Bestimmungen, einschließlich der USA und der EU. Zudem ist das Übereinkommen von Montreal in Bezug auf Gepäckprobleme sehr großzügig.
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Das prüfen ebenfalls die meisten Anbieter von Flugentschädigungen.