Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Smurf Bar
Cosy Beach Club
Joe

Potenzhelfer - das "blaue Wunder" aus der Pharmacia

chockdee

mal sehen was der Tag so bringt.
   Autor
2 Dezember 2008
1.116
3.173
1.965
65
Berlin-Schöneberg
Die Frage ist die, ob du auch vom Zoll kontrolliert wurdest, wenn nicht, dann passt es ja. Aber mich würde mal interessieren, wie die reagieren, wenn die kontrollieren und das alles sehen.
Es könnte durchaus sein, dass es Probleme bei der Einfuhr gibt, falls es sich um in der EU nicht zugelassene Medikamente handelt. Wobei da auch die Menge eine Rolle spielt.

Vergleichbar mit der Einfuhr von gefälschter Markenkleidung oder Uhrenblendern.

0b es Sinn macht sich so unnötigen Stress zu machen? Ich bezweifle das.
 

Glockengiesser

Augen auf und durch!
    Aktiv
22 Oktober 2024
44
331
423
Alles dürfte insgesamt den Verbrauch von drei Monaten nicht übersteigen.

Na, dann vielen Dank zur freiwilligen Veröffentlichtung deiner dir unter Medikamtenzufuhr diesbezüglich noch soeben verbliebenen körperlichen sexuellen Möglichkeiten... :kk


PS:
Respekt für deine Ehrlichkeit! Traut sich bestimmt nicht jeder selbst erklärte 'Hengst' hier (y)
 
Zuletzt bearbeitet:

chockdee

mal sehen was der Tag so bringt.
   Autor
2 Dezember 2008
1.116
3.173
1.965
65
Berlin-Schöneberg
Kamagra Jelly ist Sildenafil und damit in der EU erlaubt.
Oder darf ich auch keine Tiffys mit nach Hause nehmen, weil Paracetamol hier nicht unter dem Namen Tiffy verkauft wird?
"falls" habe ich geschrieben.

Was man mitnehmen darf, weiß ich nicht und interessiert mich auch nicht. War auch nicht die Frage.
 
  • Like
Reaktionen: TomHarley

TomHarley

Handsome man
   Sponsor 2024
25 Juli 2018
2.118
11.411
3.145
62
Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
Dürfen aber für den persönlichen Gebrauch in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge eingeführt werden.

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)​

§ 73 Verbringungsverbot​

[...]

(2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Arzneimittel, die

[...]

6. bei der Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge eingebracht werden


 
Zuletzt bearbeitet:

Anton80

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
11 September 2014
82
76
378
Wenn Du die nicht mehr brauchst ok, aber wenn die noch hilfreich sein könnten, 15 Stück, also echt.
Nee, werde wahrscheinlich sowieso keine 45 Stück brauchen, hätte die dann auch unter Freunden verteilt, aber will ja nicht so viele mitnehmen im Flieger, also deshalb, falls einer Interesse hat, gerne melden, morgen bin ich noch hier, dann reise ich ab.
 

Ähnliche Themen