Vielleicht interessiert es ja den Einen oder Anderen hier.
Ich habe beim Bundesverkehrsministerium angefragt, wie es zu der Aussage des AA zur Nichtanerkennung des in Deutschland ausgestellten Internationalen Führerschein in Thailand steht. Daraufhin hat das BMVI mit folgender Mail geantwortet:
Sehr geehrter Herr T.
nach Rücksprache mit dem Fachbereich (im ständigen Kontakt mit dem AA) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Grundsätzlich haben Sie richtig gehandelt und sich bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Internationalen Führerschein gem. Anlage 8c der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nach dem Internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausstellen lassen.
Nach Kenntnis des BMVI ist Thailand Unterzeichner des Abkommens von 1926 (Internationales Abkommen vom 24.04.1926 über Kraftfahrzeugverkehr; abgeschlossen am 24.04.1926 in Paris).
Das Abkommen von 1926 regelt lediglich, in welchem Land der Internationale Führerschein des jeweiligen Landes anerkannt ist.
Thailand hat das Pariser Abkommen vom 24.04.1926 unterzeichnet, welches seit dem 24.10.1930 in Thailand in Kraft ist.
Entgegen der bisherigen Auffassung wurde der deutschen Botschaft in Bangkok jedoch schriftlich durch thailändische Behörden bestätigt, dass der deutsche internationale Führerschein nicht anzuerkennen sei. Wir prüfen derzeit gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt, die aus deutscher Sicht gegebene Anwendbarkeit aufgrund des Internationalen Abkommens für den Kraftfahrzeugverkehr von Paris vom 24. April 1926. Dazu sind wir mit den zuständigen Behörden sowohl in Thailand als auch in Deutschland in Kontakt.
Die Klärung wird voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Gegebenenfalls werden die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes dann umgehend angepasst.
Zudem steht die deutsche Botschaft in Bangkok mit dem thailändischen Außenministerium in Kontakt, wie insbesondere Kurz- und Langzeittouristen die Möglichkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs in Thailand eröffnet werden kann. Auch hier muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit durch das thailändische Außenministerium gerechnet werden.
Wir weisen darauf hin, dass Informationen unter "Allgemeine Reiseinformationen" in den Reise- und Sicherheitshinweisen, wie z.B. zur Anerkennung deutscher Führerscheine im Ausland (wie auch Einreise- und Zollbestimmungen fremder Staaten) stets nach besten Wissen des Auswärtigen Amtes veröffentlicht werden, aber stets unverbindlich und nicht maßgeblich sind. Für eine verbindliche Auskunft zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Behörde des Reiselandes, für die Frage der Anerkennung deutscher bzw. deutscher internationaler Führerscheine in Thailand an die Botschaft Thailands in Berlin.
Die Kontaktdaten können Sie der Webseite der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin unter folgendem Link entnehmen:
http://thaiembassy.de/site/index.php/kontakt-informationen/kontakt-de .
Ich bitte abschließend zu entschuldigen, das wir Ihnen hierzu keine verbindlichere Aussage übermitteln können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Yvonne Schmieder
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat K 14 - Bürgerservice, Besucherdienst