Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Cosy Beach Club
Smurf Bar
Joe

Polizeikontrollen - Internationaler Führerschein

skippy

The Boxing Kangaroo
   Autor
6 Mai 2009
8.042
18.723
4.465
Den Phill - Fuehrerschein habe ich

Nun mit dem kannst du auch in Thailand fahren und ein Auto oder Bike mieten . Der wird anscheinend in sämtlichen ASEAN Staaten anerkannt ohne Zeitbegrenzung sodass du nie einen Thai Führerschein benötigst solange du dich dort nicht offiziell anmeldest .

Skippy -
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Kuya

MAXX

Lässt gelegentlich die Sau raus.
Inaktiver Member
23 Mai 2016
1.699
3.176
2.165
Man ist anscheinend in Thailand am Nachdenken, ob nicht weitere nationale Führerscheine dauerhaft anerkannt werden und nicht nur die ASEAN Staaten.
 
  • Like
Reaktionen: skippy

Frikadelli

Friede, Freude, Eierkuchen...
Inaktiver Member
14 Januar 2016
1.428
5.208
2.315
Die sollten mal drüber nachdenken, nicht so viel nachzudenken! :rolleyes:
Handel ist Wandel ;)
 
  • Like
Reaktionen: Corvette 72

MAXX

Lässt gelegentlich die Sau raus.
Inaktiver Member
23 Mai 2016
1.699
3.176
2.165
@bigfoot9999,
Quelle war die Bangkok Post. Artikel kann ich leider nicht verlinken. den Artikel habe ich während meines Aufenthalts in Thailand im Jahr 2018 gelesen.
 
  • Like
Reaktionen: bigfoot9999

Inteco

Für Loyalität bedankt man sich nicht, man erwidert
Inaktiver Member
6 Mai 2018
539
1.135
1.543
60
Man ist anscheinend in Thailand am Nachdenken
Nachdenken ist eine Sache, aber für die jetzige Zeit sollte man einen Thai Schein beantragen bzw umschreiben lassen. Auch wenn man nur 2 Wochen Urlaub macht. Es geht ja gar nicht so sehr um die eventuelle Geldstrafe, sondern viel mehr , wenn man in einen Unfall verwickelt ist. Aktiv oder Passiv spielt da ja keine Rolle mehr. Bin mir auch nicht Sicher, wie die Krankenkasse reagiert, sollte sie erfahren, dass man ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren ist. Da ist der Aufwand für das Umschreiben das geringste Problem.
 

franky

play you yes not
Verstorben
20 Juni 2009
11.073
19.522
5.515
71
am Rande des Wahnsinns
Es geht ja gar nicht so sehr um die eventuelle Geldstrafe, sondern viel mehr , wenn man in einen Unfall verwickelt ist. Aktiv oder Passiv spielt da ja keine Rolle mehr. Bin mir auch nicht Sicher, wie die Krankenkasse reagiert, sollte sie erfahren, dass man ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren ist.
wenn man in einen Unfall verwickelt ist ,ist es wohl wichtiger eine Versicherung zu haben die den Schaden abdeckt(Die meisten Moppet-Versicherungen der Vermieter sind ein Witz)Gültige Fahrerlaubnis ist eine Sache,den falschen IFS zu haben, eine andere.
 

Inteco

Für Loyalität bedankt man sich nicht, man erwidert
Inaktiver Member
6 Mai 2018
539
1.135
1.543
60
wenn man in einen Unfall verwickelt ist ,ist es wohl wichtiger eine Versicherung zu haben die den Schaden abdeckt(Die meisten Moppet-Versicherungen der Verm...
ok, was wäre denn da zu tun? schließt man die zusätzlich beim Verleiher ab oder gibt es was hier, was man vorher abschließen kann?
 

JT29

Forensponsor
   Sponsor 2024
24 Oktober 2008
2.456
4.315
2.615
Südbaden
Nur zur kurzen Info, Kontrollen in Roi Et und bei Bueng Kan in den letzten Tagen ohne Probleme. IFs wollten sie auch sehen und für ok befunden, also nichts Neues wie in den letzten 50 Jahren auch :rolleyes:
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
Inaktiver Member
18 März 2009
11.633
35.963
5.215
Die Polizeistation in Pattaya setzt bereits die neue Regelung durch, nach der Ausländer, die keinen gültigen internationalen oder thailändischen Führerschein haben, Strafe zahlen müssen und ihr Fahrzeug beschlagnahmt wird (gemietete Fahrzeuge können nur vom Vermieter gegen Zahlung einer Gebühr ausgelöst werden).

Ein Deutscher, der versuchte seinen vor der Polizeiwache gesicherten Roller fortzubewegen, wurde von einem Mopedtaxifahrer mittels Fußtritt ins Gesicht daran gehindert.



Bericht dazu im Farang:
Motorradtaxifahrer schlägt Deutschen ins Gesicht, Thailand

Ein weiteres Video ist bei Facebook (Link zum Video im Bericht vom "Farang")
 
Zuletzt bearbeitet:

Inteco

Für Loyalität bedankt man sich nicht, man erwidert
Inaktiver Member
6 Mai 2018
539
1.135
1.543
60
Die Polizeistation in Pattaya setzt bereits die neue Regelung durch, nach der Ausländer, die keinen gültigen internationalen oder thailändischen Führer...
nach der Vorgeschichte hat er nichts anders verdient. Die Leute sind ja wirklich noch hilfsbereit. Wieder mal ein schönes Beispiel, dass Hunde die bellen, nicht beißen. Der hätte viel früher fallen müssen
 

Stacksreg123

Ladyboy connoisseur
Inaktiver Member
7 Februar 2018
517
874
1.323
Ich muss mich auch mit meinem Amt durchsetzen, denn laut deren Aussage stellen die nur den IFS nach 1968 aus. Habe dann mit dem Vorgesetzten telefoniert und mich auf §25 Abs. 1 und 2 FeV, sowie Anlage 8c FeV berufen.
Er meldet sich heute dann nochmal. :trottel
 

Uptoyou

Gibt sich Mühe
    Aktiv
7 März 2017
317
378
953
NRW
Ich muss mich auch mit meinem Amt durchsetzen, denn laut deren Aussage stellen die nur den IFS nach 1968 aus. Habe dann mit dem Vorgesetzten telefon...

Bin auf die Antwort gespannt.

Ich bin so vorgegangen:


Antwort der Fss auf die erste Anfrage per Mail letztes Jahr ohne Hinweis auf FeV § 25b Anlage 8c


Sehr geehrter Herr Uptoyou

wir stellen lediglich internationale Führerscheine nach dem Wiener Abkommen
von 1968 aus.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Stadt Dortmund
Bürgerdienste
Führerscheinstelle
Südwall 2-4
44122 Dortmund
Telefon: 50-26555




Antwort heute auf diese Anfrage:

Meine Frage : Da ich demnächst nach Thailand reise benötige ich diese unten stehende Ausführung .Gibt es einen Unterschied in der Bearbeitungszeit zu dem vom 8. November 1968 ?


§ 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins

(2) Beim Internationalen Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl. 1930 II S. 1233) ergeben sich die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen und deren Beschränkungen aus Nummer 5 der Vorbemerkungen zu Anlage 8c.


Guten Morgen, sehr geehrter Herr Uptoyou,

einen Unterschied zur Bearbeitungszeit gibt es nicht. Diese Führerscheine liegen hier vor und werden auch sofort ausgestellt. Allerdings werden Eintragungen mit der Hand gefertigt und nicht über den Drucker.


Mit freundlichen Grüßen
Andrea Sudwischer
-Führerscheinstelle-