Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926.
Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Diese Aussage ist schlicht weg falsch. Und nur weil was Falsches permanent wiederholt wird, wird dies nicht richtiger.
Dieses Schreiben mit buchstabengetreuem Inhalt versendet die Deutsche Botschaft in Bangkok und die Thailändische Botschaft in Berlin. Und nun hat auch das deutsche Auswärtige Amt darauf Bezug genommen.
Thailand ist sehr wohl Vertragspartei des Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr. abgeschlossen in Paris am 24. April 1926. Gemäß Anlage F des Abkommens hat Thailand das Abkommen am 24. Oktober 1929 ratifiziert, das Inkrafttreten in Thailand erfolgte am 24. Oktober 1930.
Mir wurde dieses Schreiben auch schon zugesandt. Wenn ich dann allerdings nachfrage und auf das Pariser Abkommen verweise bekomme ich unisono die Auskunft, man wolle sich nicht weiter mit der Thematik auseinandersetzen und ich solle mich an die thailändischen Behörden wenden.
Gestern hatte ich mit einem sehr netten Herrn vom Bayerischen Verkehrsministerium telefoniert. Dieser hatte mir durch die Blume mitgeteilt, dass er sich zwar irgendwie zuständig fühle, jedoch so überhaupt keine Lust hätte, sich mit der Thematik weiter zu befassen.
Bis jetzt weist jeder, mit dem ich Kontakt hatte, ganz einfach die Verantwortung von sich.
Wie @grenerg schon ausführte, Behördenpingpong.