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Polizeikontrollen - Internationaler Führerschein

nielsbo

Aktiver Member
   Autor
15 August 2014
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Schade das die Regulierungswut aus DACH auch immer mehr Einzug hält in LOS. Der neueste Streich sind Radarkontrollen und Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die Freiheit hatte schon ihren Charme. Früher gab es nichtmal Alkoholkontrollen.

Ich habe nicht das Gefühl, durch die Geschwindigkeitsbeschränkungen in Thailand irgendwie eingeschränkt zu sein. :) Ich finde es ist auch keine übermäßige Gängelung, wenn man dafür sorgt, dass Leute nüchtern und mit Helm fahren, und nicht übermäßig rasen.

So wie es aussieht, hat Thailand nun Syrien überholt, und ist weltweit auf Platz 1 (!) bei den auf die Menge der Teilnehmer gerechneten Statistik der Verkehrstoten. Platz 1, auch noch vor allen anderen Bananenländern. Dabei sind die Straßen doch nicht so schlecht, und die Fahrzeuge nicht so gammelig.
 

verbatim

redlight-retired
   Ex Member
11 Juli 2013
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Das Pariser Abkommen von 1926 weist Thailand, entgegen den Zitaten in den angeführten Reisehinweisen, eindeutig als Vertragspartei aus. Des weiteren hat Thailand dieses Abkommen nachweislich ratifiziert und auch das Datum des Inkrafttretens ist aus dem Abkommen ersichtlich.

Was hat jetzt mehr Aussagekraft? Die Stellungnahme eines Botschaftsmitarbeiters oder der Text des Abkommens?

Thailand wird sogar namentlich als Vertragspartner auf dem deutschen Vordruck erwähnt, zumindest auf dem Exemplar, das ich einsehen konnte.


Um auf der sicheren Seite zu sein, werde ich wohl beim nächsten Thailandbesuch den nationalen Thai-Führerschein beantragen.

Das ist wohl tatsächlich der einzige Weg zur absoluten Rechtssicherheit auf Thailands Strassen....

Aber es ist so heiss hier.... Ich geh lieber schwimmen :D
 
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franky

play you yes not
Verstorben
20 Juni 2009
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am Rande des Wahnsinns
Schade das die Regulierungswut aus DACH auch immer mehr Einzug hält in LOS. Der neueste Streich sind Radarkontrollen und Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die Freiheit hatte schon ihren Charme. Früher gab es nichtmal Alkoholkontrollen.
das ist genau wie in Dach,ich fahre seit nun mehr 47 Jahren Auto.Früher war alles easy,Alk-Kontrollen?...jetzt fahrst aber gleich heim..;) Geschwindigkeitsbegrenzung, nirgends ,außer Ortgebiet..
Mit den Jahren wurde der Verkehr ,die Deppen und die Unfälle immer mehr .Dadurch kamen auch immer mehr und mehr Reglementierungen.
 

iq-san

Liebling der Ladies
    Moderator
5 Mai 2011
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Bayern
@iq-san ich hatte den gesamten Sachverhalt dem AA geschildert, per Mail. Keine Antwort erhalten. Aber bei Deiner Hartnäckigkeit.....[/Q...

Och, da musste ich gar nicht hartnäckig sein. Eine Antwort kam schon heute morgen:

"Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Januar 2017 an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes, um dessen Beantwortung ich gebeten worden bin.

Die gegenseitige Anerkenntnis internationaler Führerscheine mit Thailand richtet sich nach dem Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12. August 1949 (siehe auch https://www.dlt.go.th/en/international-driving-licence/ ), welches von Deutschland nicht unterzeichnet wurde.
Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, nach dessen Vorgaben der Internationale Führerschein in Deutschland ausgestellt wird, wurde von Thailand lediglich unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert (siehe
UNTC . Demzufolge sind deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte Internationale Führerscheine in Thailand offiziell nicht anerkannt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
M. K.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
_________________________

Referate AP02 / AP 03"


Leider ging die gute Frau K. mit keinem Wort auf meinen Frage zum Pariser Abkommen von 1926, zum nach diesem Abkommen ausgestellten Int. FS und dessen Anerkennung ein.

Also gleich wieder eine erneute, detailliertere Frage hierzu an Frau K. vom AA gerichtet.

Daraufhin kam kaum zwei Stunden später folgende Antwort:

"Sehr geehrter Herr T.,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Auswärtige Amt zu Ihrem Anliegen keine weitere Auskünfte erteilen kann. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Kontaktdaten können Sie folgendem Link entnehmen: BMVI - Kontakt

Mit freundlichen Grüßen
M. K."


Natürlich habe ich keinerlei Verständnis für diese Antwort.
Das habe ich Frau K. vom AA auch unverzüglich und unverblümt mitgeteilt. :eek:


Ich bleibe dran . . . :D
 

grenerg

Member Inaktiv
Inaktiver Member
14 September 2012
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Lippe
Immerhin hast Du eine nichtssagende Antwort erhalten. Besser als keine. Aber es kann natürlich tatsächlich sein, dass das AA nicht der Ansprechpartner dafür ist oder es Ämterpingpong mit Dir spielen will
 
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iq-san

Liebling der Ladies
    Moderator
5 Mai 2011
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Bayern
oder es Ämterpingpong mit Dir spielen will

Das Gefühl habe ich auch.
Heute hatte ich schon einen netten Herren vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr an der Strippe.
Auf der einen Seite meinte er dass er schon (irgendwie) zuständig sei, aber dann auch (irgendwie) doch wieder nicht. Führerscheinwesen sei ja keine Länder- sondern Bundessache.

Aber ich habe ja Zeit. ;)
 
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Flank

Puchai Nisai Mai Dee
    Adult
1 November 2008
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Ruhrgebiet/Deutschland
Ich habe jetzt zwei internationale Führerscheine bekommen. Als der erste fertig war, kam die Frage auf wohin ich damit fahre. Und jetzt musste ich eben noch den zweiten nehmen. Kann ich jetzt mit einem von beiden einen thailändischen Führerschein machen? :bigsmile
Dann hätte ich einen Kartenführerschein in zwei Ländern und zwei internationale :D
 

Rebeiro

Hausbesetzer auf Samui
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3 Dezember 2009
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Berlin / Koh Samui
Hier mal für Nichtversteher und Alle, die ihren Namen tanzen.............
Das Problem ist ja nicht die Polizei, sondern der VERSICHERUNGSSCHUTZ, wenn ihr mit einem gemieteten Fahrzeug in einen Unfall verwickelt seit. Die Versicherungen zahlen nicht, wenn ihr ohne gültige Fahrerlaubniss ein Fahrzeug führt


Verkehr

Internationaler Führerschein in Thailand nicht gültig

10.01.2018 Raimund Haerthe 1 Kommentar



Internationaler Führerschein für Thailand

Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr“

Antwort der Thailändische Botschaft Berlin: Auf eine Frage der Pattayafans, ob man als Tourist in Thailand Auto fahren darf, haben sie folgende Antwort erhalten:
Eine Anerkennung in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine erfolgt in Thailand offiziell nicht. Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926. Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 hat Thailand zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, so dass es ebenfalls keine Anwendung findet.
Darauf hat das thailändische Außenministerium in einer Stellungnahme gegenüber der Botschaft vom 29.01.2016 auch noch einmal ausdrücklich hingewiesen. …
Der komplette Artikel: Weiter


Deutsches Auswärtiges Amt

Meldet: Führerscheine

Deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein.

Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann auch für kurzfristige Aufenthalte in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.
Ausgabe vom 19.01.2018
 

The Stig BW

Schreibwütig
   Autor
3 Oktober 2015
510
992
1.473
Baden
Auch wenn ich einen gültigen int. FS habe biege ich bei einer Kontrolle immer vorher in die Soi8 ab.


Ich bin 10 Jahre damit gefahren, bis es einer gemerk...

Was der ist in Thailand nicht gültig? Echt das neueste was hier im Beitrag steht *Ironie*. :wall
Trotz allem musst du ihn haben, hast du keinen, bezahlst du Strafe. So einfach ist das. Ich bin in bestimmt 40 Kontrollen in den letzten 4 Jahren gewesen, sobald du den intern. Führerschein rausholst, sind alle zufrieden und du kannst weiterfahren. Die Polizei gibt nunmal die Regeln vor. Entweder spielt man nach diesen oder fährt Bus :bbs72
 

JT29

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24 Oktober 2008
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2.615
Südbaden
Die Versicherungen zahlen nicht, wenn ihr ohne gültige Fahrerlaubniss ein Fahrzeug führt

Das ist weltweit so und eigentlich nichts Neues. Wenn ich in TH ein Roller fahre und hab nur den B sieht es in der Tat schlecht aus.

Ansonsten schwurbelt mal schön weiter zu einem "Problem", das nun jetzt 50 Jahre existiert. Das Einzige was sich geändert hat ist die Prozedur bei der Umschreibung und die ist nun genauso wie bei uns seit zig Jahren.
 
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