@iq-san ich hatte den gesamten Sachverhalt dem AA geschildert, per Mail. Keine Antwort erhalten. Aber bei Deiner Hartnäckigkeit.....[/Q...
Och, da musste ich gar nicht hartnäckig sein. Eine Antwort kam schon heute morgen:
"Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Januar 2017 an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes, um dessen Beantwortung ich gebeten worden bin.
Die gegenseitige Anerkenntnis internationaler Führerscheine mit Thailand richtet sich nach dem Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12. August 1949 (siehe auch
https://www.dlt.go.th/en/international-driving-licence/ ), welches von Deutschland nicht unterzeichnet wurde.
Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, nach dessen Vorgaben der Internationale Führerschein in Deutschland ausgestellt wird, wurde von Thailand lediglich unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert (siehe
UNTC . Demzufolge sind deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte Internationale Führerscheine in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
M. K.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
_________________________
Referate AP02 / AP 03"
Leider ging die gute Frau K. mit keinem Wort auf meinen Frage zum Pariser Abkommen von 1926, zum nach diesem Abkommen ausgestellten Int. FS und dessen Anerkennung ein.
Also gleich wieder eine erneute, detailliertere Frage hierzu an Frau K. vom AA gerichtet.
Daraufhin kam kaum zwei Stunden später folgende Antwort:
"Sehr geehrter Herr T.,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Auswärtige Amt zu Ihrem Anliegen keine weitere Auskünfte erteilen kann. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Kontaktdaten können Sie folgendem Link entnehmen:
BMVI - Kontakt
Mit freundlichen Grüßen
M. K."
Natürlich habe ich keinerlei Verständnis für diese Antwort.
Das habe ich Frau K. vom AA auch unverzüglich und unverblümt mitgeteilt.
Ich bleibe dran . . .