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Joe
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Notlage mit Polizei - wer kann vermitteln?

orangeflame

Allesfehlermacher
Inaktiver Member
23 Februar 2011
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pattaya
Wenn ich dir einen Tip geben darf,vergiss das alles.Nimm es hin wie es ist.
Sollte der Belgier etwas bezahlen,dann wirst du davon nichts sehen sondern andere Herren.
Mir scheint es,dass deine Ex alles erreicht hat was sie wollte.
Das beste für ein Thaimädel ist das gleiche wie in den Soaps zu erreichen: 2 Männer kämpfen
um eine Frau.
Same story 100x erlebt.
Halte dich von der fern.egal wie alt du oder sie bist.
Es nimmt sonst nie ein Ende und Verlieren sind immer die beiden Männer.
Wie @superingo schon sagte,besser boxen oder sich auf so etwas nicht einlassen.
Frage mich nur ,wie ihr"zufällig" aufeinander treffen konntet.
 

chriys

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
4 April 2012
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Na Zufälle gibts im Leben, weiß auch nicht was er auf der Beachroad Höhe Soi 10 gemacht hat. Ich bin jedenfalls aus dem Songteow mit meiner Freundin ausgestiegen und in die Soi 10 eingebogen und stand 5m vor meinem Hotel. Auf einmal stand er vor mir, hat mich nach hinten geschupst und einmal krass drüber gezogen und dann wieder zur Beachroad weggelaufen. Zeugen gibt es genug, unteranderem den Hotelmanager, der auch die Polizei gerufen hat sowie den flüchtenden Sack gestellt hat. Er steht im Protokoll als Zeuge, inkl. der kompletten Staff des Hotels die es live mitbekommen hat.


Und nein hier handelt es sich nicht um eine Kneipenschlägerei sondern um eine Körperverletzung (aus dem Hinterhalt - da war weder ein Stuhl noch eine Sang Som Flasche, die man ihm über den Kopf hätte ziehen können - hätte ich das gemacht, hätte ich auch noch die Polizei schmieren dürfen und wäre zu 100% auf den Kosten sitzen geblieben).

Die andere Partei ist bis dato nicht mehr bei der Polizei aufgetaucht und hat kein Statement abgegeben, er wird nun per Fahndung gesucht (belgische ID Karte und somit Name, Adresse etc. vorhanden) und kann definitiv nicht mehr ausreisen. Ich hatte wie gesagt die Dame als Übersetzerin vom Rechtsanwaltsbüro dabei, das ganze geht den offiziellen Weg zum Staatsanwalt, die Polizei hätte gerne das ich mich mit dem Belgier einige (Ausgangspunkt sind 150.000 baht, er will 20.000 baht zahlen - die kann er sich in den Hintern schieben), die Polizei bekommt dann noch schön ihr Schmiergeld und gut wäre die Sache. Da der Idiot aber wie es scheint keine 3-4k€ hat (zahlen möchte, haben hat der Sack die sicher auf dem Konto), lasse ich das ganze nun laufen und er wird festgenommen, bis zur Verhandlung.

Morgen früh um 8 Uhr bin ich eingeladen zur Wache zu kommen, mal schauen ob er dann kommt... die 20.000 baht nehm ich im Leben nicht an, da sehe ich ihn lieber ein paar Wochen in einem Thai Gefängnis.
 

Frank

Soldier Of Fortune
   Autor
6 Juni 2011
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21.400
7.868
61
Theolingen
Ich würd mir an deiner Stelle einen deutschen Anwalt nehmen.
Schau zu, dass die Augenzeugen später alle noch zur Verfügung stehen (email, Telefon).

Deine bis dahin entstandenen Kosten (Notaufnahme, Krankenhaus etc.) und Auslagen alle dokumentieren.

Den Polizeibericht (Aufnahme der Tat, Personenkontrolle des Täters) brauchst du natürlich auch.
Das kann auch notfalls später in D. übersetzt werden.
 
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juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
   Autor
19 Dezember 2012
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Die Klopper ist auch nur ein Opfer der Ex.

Bei einem Spiel auf Zeit, d.h. der Klopper wartet ab, bis das Opfer abgereist ist, um sich danach bei der Polizei frei zu kaufen, würde der Rechtsstreit in Europa fort zu führen seien. Wenn beim Klopper etwas zu holen ist, bleibt man als Opfer bei einem postiven Urteil nicht nur auf den eigenen Anwalts- und bisherigen Auslagen sitzen. Wenn der Klopper mittellos sein sollte, bekommt man Recht, ist der bestätigt moralische Sieger, aber hat zusätzlich Zeit, Nerven und Anwaltskosten investiert. Ebenso ist die Vollstreckung des Schadensersatzes durch Pfändungen in das Vermögen oder in Lohn- und Gehaltsansprüche nicht zu unterschätzen.
 
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neitmoj

Ladydrink iss nicht!
Inaktiver Member
18 März 2009
11.629
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5.215
Nach der letzten Erklärung vom TS klingt die Sache nicht mehr nach einfacher Körperverletzung, was in Thailand eine Bagatelle ist, sondern nach einem geplanten Überfall. Da dürfte der Belgier kaum ohne Haftstrafe davon kommen. Wenn es nach Einbruch der Dunkelheit geschah wird das Strafmaß verdoppelt, wenn er geständig ist, wieder halbiert.
Was mich wundert ist jedoch, dass ihn die Polizei hat laufen lassen, ohne Kaution und ohne seinen Pass einzuziehen. Da er seinen Pass nicht dabei hatte, aber trotzdem die Wache verlassen durfte, scheint die Polizei nicht besonders an dem Fall interessiert zu sein?

Den Rechtsstreit in Deutschland auszutragen bringt gar nicht.
Dafür müsste sich der Belgier in Deutschland aufhalten. Das die belgische Justiz ihn aufgrund einer deutschen Anklage verhaftet und ausliefert, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Doch selbst wenn er in Deutschland vor Gericht gestellt würde, kann man ihm gar nichts. Als Angeklagter kann er darauf bestehen das die Zeugen vor dem Gericht befragt werden. Die aus Thailand einzufliegen wäre jedoch ein riesiger Verwaltungsaufwand, für den das "öffentliche Interesse" nicht groß genug ist, als das dass Gericht dies veranlassen könnte. Also müsste der Kläger sich selbst um die Einreise der Zeugen kümmern, was wohl aufgrund der Visabestimmungen so gut wie unmöglich ist.
 

fastpage

Einhorn-Experte
   Autor
5 September 2009
3.927
11.447
4.568
Austria,Florida
Gibt schon sowas wie Videotelefonie.
Oder es werden vorab in Th die Zeugen befragt und das Video dann nach D gesendet.
Ist halt die Frage ob es ein Zivil oder Strafrechtsprozess mit Privatbeteiligung wird.
Aber da keine Straftat in D veruebt, wird das Gericht vermutlich auf Thailand als zustaendig verweisen?!

Wie waere es den Belgier ganz einfach verklopfen lassen durch Thaifreunde und befriedigt heimzufliegen?
 

Kitmak

Geistig verwirrt und kriminell
Inaktiver Member
10 November 2010
2.571
10.612
3.315
@fastpage Die Zuständigkeit deutschen Strafgerichtsbarkeit würde sich aus Paragraph 7 StGB ergeben.

Doch habe ich weiterhin meine Zweifel, dass irgendwer wegen einer (Rotlicht-) Schlägerei im Ausland, bei der der Täter nicht ermittelt werden konnte (Echtheit der Papiere?), der Tathergang unklar ist und die Zeugen zweifelhaft sind (je mehr desto schlechter, denn jeder sieht was anderes), einen riesen Prozess in Gang setzt.

Dennoch wünsche ich dem Opfer viel Erfolg bei seinem Vorhaben.

Manche Erfahrungen muss man selbst machen.
 

Asiadragon

Retired
   Autor
5 März 2011
5.072
16.179
4.165
Alpenrepublik
In D würde sich die KV beim Eigentümer holen... selbst erlebt... Sturz vor dem Eingang zum Landratsamt da Kopfsteinplaster sich gelockert hatte und bla bla.... sämtliche Kosten der Behandlung mussten vom Landratsamt erstattet werden... ob das natürlich in Th auch so ist????
Kannst ja bei der Cityhall mal vorsprechen, viel Spass dabei....:hyaenen:
 

Asiadragon

Retired
   Autor
5 März 2011
5.072
16.179
4.165
Alpenrepublik
@fastpage Die Zuständigkeit deutschen Strafgerichtsbarkeit würde sich aus Paragraph 7 StGB ergeben.

Doch habe ich weiterhin meine Zweifel, dass irgendwer wegen einer (Rotlicht-) Schlägerei im Ausland, bei der der Täter nicht ermittelt werden konnte (Echtheit der Papiere?), der Tathergang unklar ist und die Zeugen zweifelhaft sind (je mehr desto schlechter, denn jeder sieht was anderes), einen riesen Prozess in Gang setzt.
Ich denke mal, das Ergebnis wird lauten: In dubio pro reo :bigg
 

Gast_20

Mopedfahrer
Inaktiver Member
21 Oktober 2008
8.213
4.690
3.665
LOS & LS
... und aus dem "reo" wird sprachbedingt ein "leo" - Problem gelöst:

.348141"] leo.jpg [/URL]
 

braunbaer

tingtong Farang บ้าเยอรมัน
   Autor
22 August 2010
614
2.191
1.793
NRW
Mich würde mal interessieren, ob der Belgier ein Bio-Belgier ist oder ein Kanake?
... die Tat kann nur von einem Ausländer verübt worden sein. Belgier sind ja alle friedliche Menschen. Genauso wie die Deutschen. :k Es muss zwangsläufig ein Ausländer gewesen sein. Ein Türke? Hmm... nein Türken eher weniger... Araber oder doch ein Grieche? Evtl. Perser? Oder Albaner?

Bitte um Aufklärung!!! schnellstmöglich!!!
 

Asiadragon

Retired
   Autor
5 März 2011
5.072
16.179
4.165
Alpenrepublik
... die Tat kann nur von einem Ausländer verübt worden sein. Belgier sind ja alle friedliche Menschen. Genauso wie die Deutschen. :k Es muss zwangsläufig ein Ausländer gewesen sein. Ein Türke? Hmm... nein Türken eher weniger... Araber oder doch ein Grieche? Evtl. Perser? Oder Albaner?
Das hab' ich mir gleich gedacht....:bigg
 
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Falang

no honey no money
Inaktiver Member
21 Januar 2015
73
23
418
Pattaya
Das ist keine Schlaegerei sondern ein Ueberfall. Du hast richtig gehandelt.

Üble Geschichte. Tut mir echt leid sowas wünscht man im Urlaub keinen. Darf man Fragen wie lange Du noch in Thailand bist? Aus eigener Erfahrung würde ich den Urlaub nicht abbrechen. Ich weiß es ist ein richtiges scheissgefuehl und am liebsten wuerde man nach Hause ich kenn das. Wenn du noch ein paar Tage hast ok aber wenn du noch Wochen unten bist schlaf paar Tage drüber und lass dich von deiner Freundin gesund pflegen. Vlt bist du Nae. Woche froh nicht abgereist zu sein denn dann sieht die Welt wieder anders aus.

Nase und Zaehne wuerde ich in bkk machen lassen. Dafür musst du nicht nach Deutschland . Wer weiß wann der nächste Urlaub kommt...

Halte uns auf dem laufenden und erzähle wie es ausging mit dieser feigen Sau
 
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Kiniau-Lover

Member Inaktiv
Inaktiver Member
15 April 2009
201
181
923
Hauptstadt-Rand
Wie waere es den Belgier ganz einfach verklopfen lassen durch Thaifreunde und befriedigt heimzufliegen?

Genau das würde mir auch nur in den Sinn kommen.
Mal einige bekannte Motorradfahrer bestellen und sich so seine innere Befriedigung holen.

Mir wäre das zuviel Hickhack mit der Bullerei, aber ist halt Dein Recht , dann ziehe das auch durch.
Toller Urlaub......

Gute Besserung von mir !!
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
2.401
5.932
2.265
Zivilklagen oder Strafanzeigen in Deutschland werden ins Leere laufen.

Einen Schadensausgleich und ein angemessenes Schmerzensgeld wirst Du in Thailand auch nicht bekommen.

Wenn Du Genugtuung haben möchtest, wofür ich, wenn Deine Darstellung der Ereignisse stimmt, absolutes Verständnis habe, dann sehe zu, dass der Angreifer für ein paar Wochen oder Monate in den Thaiknast kommt und dass er an Dich 100000 bis 150000 Baht abdrücken muss, bevor er aus dem Knast kommt. Ich würde mal 300000 fordern wegen der Behandlungen, der Schmerzen, der entgangenen Urlaubsfreuden, des evtl. notwendigen vorzeitigen Rückflugs usw.

Ich würde zudem versuchen, dass die Bullen keinen müden Cent sehen. Denn erstens waren die wohl keine Hilfe, Dir, als Gewaltopfer, wofür ich überhaupt kein Verständnis habe. Und zweitens muss man auch deren Einstellung mal ändern, die da ist: super, ein Farang haut einem anderen Farang auf die Schnauze....Zahltag!. Das kann und darf nicht sein.