Die Aussage bezieht sich jetzt zwar nicht explizit auf Uhren, aber ich wurde schon öfters vom Zoll rausgefischt, aber ich musse noch nie meine Jacke aus...
Vielen Dank dafür!
Ausschnitt für die Klickfaulen zwecks des Links:
Erinnerungsstücke an schöne Tage oder Geschenke für Freunde und Verwandte sind übliche Mitbringsel, die nach einem Urlaub mitgebracht werden. Vielfach handelt es sich jedoch bei diesen mitgebrachten Gegenständen um nachgeahmte oder gefälschte Produkte. Die Einfuhr dieser Waren unterliegt der Überwachung der Zollverwaltung.
Bei Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden, ohne kommerziellen Charakter, schreitet die Zollbehörde nach den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes nicht ein.
Ergeben sich jedoch im Hinblick auf die Art und Menge der nachgeahmten oder gefälschten Waren, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände Anhaltspunkte für ein gewerbliches Handeln, greift diese Ausnahme nicht. Eine Ware wird im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn sie einem beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszweck dient. Dies gilt unabhängig davon, ob die für die Einfuhrabgabenbefreiung geltenden Mengen- und Wertgrenzen eingehalten wurden.
Beachten Sie jedoch, um die Waren einfuhrabgabenfrei in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr einführen zu können, müssen die Mengen- und Wertgrenzen für die Zollbefreiung eingehalten werden.
Persönliches Fazit: Wenn ich jetzt keine 10 Uhren dabei habe, sollte das kein Problem sein. Denke 2-3 Uhren für Freunde und Selbst sollten dann eigentlich kein Problem darstellen.