Vorladung vom Staatsanwalt
Vor ein paar Tagen hatte unser Nachbar, der zwar nicht verschwunden ist, sondern sich eher rar macht, Besuch von der Polizei. Die nahmen ihn gleich mit, weil er Telefonanrufe der Polizei vorher nicht annahm.
Zusammen besuchten sie einen Staatsanwalt, der inzwischen die Anklage auf seinem Schreibtisch hat.
So weit so gut. Das teilte uns kürzlich die Polizei mit.
Was jetzt kommt, ist Dorfgespräch. Unser Dorfpolizist hätte seiner Nachbarin erzählt, dass der Übeltäter eine Kaution hinterlassen musste. Höhe unbekannt. Inzwischen weiss das jeder in unserm Dorf und es kam natürlich auch meiner Frau zu Ohren.
Dieser redselige Dorfpolizist ist übrigens nicht der Verwandte meiner Frau.
Diese Kaution wäre vom Vater des Übeltäters bezahlt worden. Er selber ist ja nur ein Niedriglohn Arbeiter und hat keine Knete auf der hohen Kante.
Wir schliessen daraus, dass es demnächst zur Gerichtsverhandlung kommen wird, denn der Sinn einer Kaution ist ja, dass der Knabe bis zur Verhandlung auf freiem Fuss bleiben darf, ohne in Untersuchungshaft gehen zu müssen.
Meine Frau hat einen neuen Termin bei der Polizei. Die wollen sie vermutlich über die Entwicklung informieren. Werde danach berichten.
Bin echt erstaunt wie zügig das alles bisher über die Bühne lief.
Und übrigens, es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Thailändischen und Deutschem Rechtssystem, den sich tunlichst jeder Farang hinter die Ohren schreiben sollte.
Hier gilt nämlich nicht: „Im Zweifelsfall für den Angeklagten“
In Thailand muss nämlich nicht die Staatsanwalt die Schuld des Angeklagten lückenlos und fern von jedem Zweifel beweisen, sondern hier muss der Angeklagte durch Ausräumen aller Zweifel und lückenlos seine Unschuld beweisen. Falls er das nicht kann, ist er im Sinne der Anklage schuldig. Basta.
Wie schwierig das für selbst wirklich Unschuldige ist, kann sich ja jeder vorstellen.