Normal geht das aber nur ab einer gewissen Anzahl von Zimmern. Mal was von 6 gelesen. zumindest mein letzter stand.Eigentlich müsste der private Unterkunftsgeber , den Besuch mittels TM30 ( wenn ich es richtig im Kopf habe) bei der Immigration melden .
Geht übrigens recht einfach Online , auf der Seite der Immigration.
Also mit Privat ist da nichts.
Jetzt im Guesthouse hat es die Vermieterin online gemacht.
Vorher (vor Corona) in der Bungalowanlage habe ich zusammen mit der Besitzerin die Zettel ausgefüllt und bin dann selber zur Immi gedüst sonst hätte es beim Cor lange Ohren gegeben
Generell wird in den günstigen Unterkünfte wo fast nur Thais absteigen nichts gemeldet. Da wechselt nur das Geld den Besitzer....
Stimmt sicher.Für was? Airbnb sind selten offizielle Vermieter, die kriegen mMn den zugang gar nicht.
Nur ohne Passcopy würde ich auch keinen reinlassen.
Was ist wenn es mit den Mieter Probleme gibt?