@101 Ich weiß nicht was du für eine Staatsbürgerschaft hast, aber wenn es z. B. D-A-Ch ist, da gibt es kein Visa on Arrival für Thailand.
Ich will jetzt nicht mit besserem Wissen unken, zumal ich, so wie du, lange dieser überall im www geschriebenen Falschbehauptung unterlag.
@kalle11 , vermutlich warst du aufgrund deines Langzeitsvisum noch nie, oder seit langem nicht mehr mit
Visa on Arrival in Thailand?
Der englische Begriff "extemtion" ist in der Visaregelung jedoch eindeutig erklärt. Er bedeutet nicht "Visabefreiung", sondern "Ausnahmeregelung".
Unsereiner, aus D-A-CH und einigen weiteren Ländern muss für das 30-Tage Visa weder einen förmlichen Antrag stellen, noch die allgemeinen Voraussetzungen nachweisen. Damit entfällt sowohl der Besuch bei einem Konsul, als auch das Anstellen in Bangkok beim Schalter für Visa on Arrival.
Der Stempel an der Immigration ist de facto ein Visa on Arrival. Es wir im Pass eingestempelt (Sichtvermerk = Visa). Es steht sogar drauf händisch eingetragen: Je nach Grenzübergang, entweder Visa-Typ "W30" oder "On Arrival" oder "Transit", dazu die Dauer des erlaubten Aufenthalts in Tagen oder das Datum des letzten Geltungstags.
Bei einer Visabefreiung gibt es keinen Sichtvermerk. Es muss lediglich der Ausweis vorgezeigt werden, sofern verlangt. Zum Beispiel wenn ein Deutscher in die Schweiz einreisen möchte.