Reset bei neuer Einreise: Die
3-Monats-Frist beginnt mit jeder Einreise neu, sofern es sich um einen erneuten touristischen Kurzaufenthalt handelt. Verlässliche Reiseinformationen bestätigen, dass ein internationaler Führerschein bei
jedem touristischen Grenzübertritt erneut bis zu 90 Tage gültig ist
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. Es ist also ausreichend, Thailand kurz zu verlassen (z. B. ein „Visa-Run“ für einen Tag) und wieder einzureisen, um die 90-Tage-Periode von vorn beginnen zu lassen
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. Voraussetzung ist natürlich, dass der internationale Führerschein an sich noch nicht abgelaufen ist und weiterhin in Verbindung mit dem nationalen Führerschein vorgelegt wird. Offizielle Regelungen formulieren die Gültigkeit stets pro
einzelnem Aufenthalt – es gibt
keinen Hinweis auf eine kumulative Beschränkung über mehrere Einreisen hinweg. So heißt es z.B. ausdrücklich, ein IDP gelte „
90 Tage ab Einreisedatum“ und danach sei ein Thai-Führerschein erforderlich
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. Ein neuer Aufenthalt würde folglich eine neue Frist bedeuten. Entsprechend wird dies auch in der Praxis gehandhabt: Solange man als Tourist einreist, darf man bei jeder Einreise erneut bis zu drei Monate mit dem internationalen Führerschein fahren
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.
Offizielle Quellen und Praxis: Die
offizielle Regelung stammt aus dem thailändischen Straßenverkehrsrecht (Land Transport Act B.E. 2522) und besagt sinngemäß, dass ein Ausländer bis 90 Tage nach Einreise mit ausländischer Fahrerlaubnis + IDP fahren darf, darüber hinaus jedoch eine thailändische Fahrerlaubnis besitzen muss
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. Diese Regelung wird von offiziellen Stellen wie Auslandsvertretungen und Automobilclubs übereinstimmend wiedergegeben
bangkok.diplo.de
bauchgesteuert.de
. Beispielsweise betont die deutsche Botschaft in Bangkok, dass für Aufenthalte über drei Monate „grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich“ ist
bangkok.diplo.de
– womit implizit Aufenthalte bis 90 Tage mit internationalem Führerschein abgedeckt sind. Auch Ratgeberseiten und Automobilclubs (z. B. ADAC/Auswärtiges Amt) stellen klar, dass der internationale Führerschein bei
Kurzaufenthalten (bis 3 Monate) gilt und bei längerer Verweildauer ein thailändischer Führerschein nötig wird
bauchgesteuert.de
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. Dass ein kurzer Aus- und Wiedereintritt die Frist
resetet, ist gängige Praxis und wird in Reiseforen von erfahrenen Thailand-Reisenden bestätigt
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. Wichtig ist allerdings, dass diese Ausnahmeregel wirklich nur
Touristen betrifft: Wer mit längerfristigen Visa oder als Resident in Thailand bleibt (z. B. Non-Immigrant Visum, >90 Tage Aufenthalt),
muss offiziell eine thailändische Fahrerlaubnis erwerben, da der IDP dort nicht mehr anerkannt wird
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. Zusammengefasst handelt es sich also um eine
offizielle Vorschrift, die im touristischen Kontext großzügig ausgelegt wird – jede neue Einreise zählt als neuer Kurzaufenthalt mit erneuter 3-Monats-Gültigkeit des internationalen Führerscheins
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, was von konsularischen Quellen und seriösen Ratgebern so bestätigt wird.
Quellen: Offizielle Hinweise der
deutschen Auslandsvertretung in Bangkok
bangkok.diplo.de
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, Informationen von auf Thailand spezialisierten
Rechtsanwälten
isaanlawyers.com
sowie einschlägige
Reise- und Verkehrsclubs bestätigen die obigen Regelungen. Darüber hinaus spiegeln
Erfahrungsberichte (ADAC-Infos, Reiseforen) die gängige Praxis wider. So schreibt etwa ein Thailand-Guide:
„Mit einem internationalen Führerschein (IDP) dürfen Sie bis zu 90 Tage in Thailand fahren – bei längerem Aufenthalt ist eine thailändische Fahrerlaubnis nötig“
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. Ein anderer Ratgeber betont:
„…beachten, dass ein internationaler Führerschein in Thailand nur für Aufenthalte bis zu 3 Monate akzeptiert wird“
bauchgesteuert.de
. Ebenso wird klar erwähnt, dass bei Wiedereinreise ein neuer 90-Tage-Zeitraum beginnt
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. Diese Übereinstimmung vieler seriöser Quellen zeigt, dass die
3-Monats-Regel pro Einreise einer allgemein anerkannten offiziellen Handhabung entspricht und nicht bloß informelle Kulanz ist.