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HamburgerJung

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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
So, ich habe jetzt noch mal schriftlich Kontakt zur TK aufgenommen. Als pflichtversicherter Rentner ist es nicht möglich (auch wenn man mir telefonisch etwas anderes sagte), eine Anwartschaft abzuschließen. Sieht so aus, als müsste ich doppelt Krankenkassenbeiträge zahlen.

Hier die Antwort der TK:

Guten Tag Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Mail vom 14. Mai 2024.
Eine Anwartschaftsversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie sind auf Grund des Rentenbezuges der deutschen Rentenversicherung pflichtversichertes Mitglied. Eine Anwartschaftsversicherung ist daher ausgeschlossen.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an. Bitte halten Sie dafür Ihre TK-Gesundheitskarte bereit.
Freundliche Grüße

Also, ich bin ein freiwilliges Mitglied bei der TK....Ok, das wusste so nicht, deswegen kann ich auch eine Anwartschaft abschließen...man lernt nie aus.
 

Karljogi

Gibt sich Mühe
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23 Oktober 2017
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So, ich habe jetzt noch mal schriftlich Kontakt zur TK aufgenommen. Als pflichtversicherter Rentner ist es nicht möglich (auch wenn man mir telefonisch etwas anderes sagte), eine Anwartschaft abzuschließen. Sieht so aus, als müsste ich doppelt Krankenkassenbeiträge zahlen.

Hier die Antwort der TK:

Guten Tag Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Mail vom 14. Mai 2024.
Eine Anwartschaftsversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie sind auf Grund des Rentenbezuges der deutschen Rentenversicherung pflichtversichertes Mitglied. Eine Anwartschaftsversicherung ist daher ausgeschlossen.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an. Bitte halten Sie dafür Ihre TK-Gesundheitskarte bereit.
Freundliche Grüße

Wirklich gute Infos hier ..... d.h. der Wechsel von der PKV in die GKV führt i.d.R. dazu, dass für ältere Wechsler, nicht die KVdR gilt (= pflichtversichert), sondern man ist freiwillig versichert. Was primär diverse Nachteile hat. Aber wohl auch den Vorteil, dass man bei längeren Auslandaufenthalten die Antwartschaftsoption ziehen kann.

"Der Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet nicht, dass man auch automatisch in die besonders preisgünstige „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) aufgenommen wird. Um diesen Vorteil zu erhalten, gilt die 9/10 Regelung. Das bedeutet, dass man in der zweiten Hälfte des Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert sein musste. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist man zwar Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse, aber „freiwillig versichert“. Das bedeutet: Der Krankenkassenbeitrag muss auf alle Einkünfte wie z.B. Miete, Betriebsrenten, Renten, Lebensversicherungen und Kapitalerträge bezahlt werden." Quelle: Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse.
 
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DerIch4ever

Aktiver Member
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5 März 2023
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Hallo, ich habe folgendes Problem. Eine liebe Frau, die ich sehr schätze hat am 11.06.2024 Geburtstag. Sie betreibt eine Wäscherei in Pattaya. Ich würde ihr gern eine Kleinigkeit zum Geburtstag schenken.

Gibt es in Pattaya eine Agentur oder sowas die sowas für jemanden wie mich erledigt?

Oder ist am 11.06.24 jemand in Pattaya der sowas für mich erledigen würde? Ich würde natürlich was springen lassen.

Wenn jemand mir helfen kann oder eine Idee hat bitte ich euch mir zu schreiben
 

Pitter27

Et kütt wie et kütt
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20 September 2018
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Köln
Hallo zusammen ! Ich will dieses Jahr 2024 , 37 Tage in Thailand bleiben . Kann ich in Thailand die Aufenthaltsdauer verlängern um 7 Tage ( 30 Tage Visum frei ) ?
Oder brauche ich ein 60 Tages Visum das man vorher in Deutschland im Thai-Konsulat besorgen kann.
 
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Dali

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4 April 2020
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Hallo zusammen ! Ich will dieses Jahr 2024 , 37 Tage in Thailand bleiben . Kann ich in Thailand die Aufenthaltsdauer verlängern um 7 Tage ( 30 Tage Visum frei ) ?
Oder brauche ich ein 60 Tages Visum das man vorher in Deutschland im Thai-Konsulat besorgen kann.
Du kannst die 30 Tage on Arrival vor Ort bis zu 30 Tage verlängern lassen.
Wenn Du keine Lust hast, dies vor Ort zu machen, ist vielleicht das vorab besorgte 60-Tage Visum attraktiver?
 

Pitter27

Et kütt wie et kütt
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20 September 2018
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Du kannst die 30 Tage on Arrival vor Ort bis zu 30 Tage verlängern lassen.
Wenn Du keine Lust hast, dies vor Ort zu machen, ist vielleicht das vorab besorgte 60-Tage Visum attraktiver?
Danke für deine Info .

Meine nächste Frage ?
Wenn man kein Visum im Reisepass hat für einen längeren Aufenthalt in Thailand mehr als 30 Tage ( bei mir 37 Tage ) Bekommt man beim Einschecken am Flughafen in Deutschland Probleme . oder kann man das später in Thailand bei Immigration klären .
 
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FreundvonderMosel

Ich komme aus Ironien,ne kleine Insel vor Pattaya
   Autor
Danke für deine Info .

Meine nächste Frage ?
Wenn man kein Visum im Reisepass hat für einen längeren Aufenthalt in Thailand mehr als 30 Tage ( bei mir 37 Tage ) Bekommt man beim Einschecken am Flughafen in Deutschland Probleme . oder kann man das später in Thailand bei Immigration klären .
Diese Fragen sind alle im Forum beantwortet.
Du solltest, um auf der sicheren Seite zu sein , ein sogenanntes fake ticket besorgen.
Am einfachsten ist es jedoch das TR Visum online zu beantragen.
Das e visum kommt innerhalb 15. Konsulatstage elektronisch zum ausdrucken.
Glaub 35 euro Gebühr
 

MADBKK

Take it easy
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25 November 2019
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BKK
Wenn Du in Deutschland gemeldet bist und Pflichtversichert, was bist du denn?

Wichtig ist VOR Ausreise die KV abschließen....gilt auch max für 1 Jahr....man muss dazu auch nicht weiter Pflichtversichert sein in DE..kann sich nach Abschluss der KV auch abmelden in DE
Dann nach 1 Jahr einen anderen Anbieter suchen....z.B. BDAE ...die haben günstige 5 Jahresverträge...aber dann darf nix teueres in der Zeit passieren...also keinen Herzinfarkt oder Schlaganfall z.B.
Ansonsten ist nach 5 Jahren Schluss und dann wird es richtig teuer bei anderen Versicherungen. Daher ab einen gewissen Alter besser eine Police nehmen ohne Laufzeitbeschränkung....die gilt dann bis zum Ableben.

Und bei Thai Versicherungen sehr aufpassen...die können einen kündigen bei einen großen Versicherungsfall. Daher auch 10 Seiten Kleingeducktes in Thai und 2 Seiten in English....es zählt aber nur was in Thai drin steht...und das ist genauso in Versicherungskauderwelsch geschrieben das das eh niemand richtig versteht...außer man ist Anwalt für Versicherungsrecht.
Zudem haben alle Thai Versicherungen Limits...also z.B. max 10 Tag Intensivstation im Jahr und auch hier max. xxx THB per Tag....also alles genau prüfen und besser sowas wie BDAE nehmen die da keine Limits haben.
Thai Versicherungen werben zwar mit hohen Versicherungssummen...man sollte aber wissen das diese Summe für den ganzen Körper ist...und dann steht im Kleingedruckten das z.B. die Leberproblemen nur max. 15% des Limits verwendet werden kann. Also alles genau lesen wers kann.
 
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Dali

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Wichtig ist VOR Ausreise die KV abschließen....gilt auch max für 1 Jahr....man muss dazu auch nicht weiter Pflichtversichert sein in DE..kann sich nach Abschluss der KV auch abmelden in DE
Dann nach 1 Jahr einen anderen Anbieter suchen....z.B. BDAE ...die haben günstige 5 Jahresverträge...aber dann darf nix teueres in der Zeit passieren...also keinen Herzinfarkt oder Schlaganfall z.B.
Ansonsten ist nach 5 Jahren Schluss und dann wird es richtig teuer bei anderen Versicherungen. Daher ab einen gewissen Alter besser eine Police nehmen ohne Laufzeitbeschränkung....die gilt dann bis zum Ableben.
Und bei Thai Versicherungen sehr aufpassen...die können einen kündigen bei einen großen Versicherungsfall. Daher auch 10 Seiten Kleingeducktes in Thai und 2 Seiten in English....es zählt aber nur was in Thai drin steht...und das ist genauso in Versicherungskauderwelsch geschrieben das das eh niemand richtig versteht...außer man ist Anwalt für Versicherungsrecht.
Wertvoller Content! :hut
 

Brokerxy

diskutiere nie mit Idioten...
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24 August 2022
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Danke für deine Info .

Meine nächste Frage ?
Wenn man kein Visum im Reisepass hat für einen längeren Aufenthalt in Thailand mehr als 30 Tage ( bei mir 37 Tage ) Bekommt man beim Einschecken am Flughafen in Deutschland Probleme . oder kann man das später in Thailand bei Immigration klären .
Hallo, kann nur für mich sprechen...

bin die letzten Jahre schon mehrfach OHNE Visum mit verschiedenen Airlines nach TH gereist und habe regelmäßig bei der Immi Jomtien meine Aufenthalte verlängert. Hatte weder ein "Fake"Ticket, noch sonst was bei mir und wurde noch nie darauf angesprochen, dass mein Rückflug erst in einigen Monaten statt findet, gebucht war, bzw. niemand wollte den Nachweis eines gebuchten Rückfluges sehen.

Letzte Einreise im November 2023 mit Thai Airways OHNE gebuchten Rückflug, Rückflug im März 2024 dann kurzfristig gebucht mit China Eastern.

Soweit meine Erfahrungen.

Gruß Broker
 

MADBKK

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Hallo, kann nur für mich sprechen...

bin die letzten Jahre schon mehrfach OHNE Visum mit verschiedenen Airlines nach TH gereist und habe regelmäßig bei der Immi Jomtien meine Aufenthalte verlängert. Hatte weder ein "Fake"Ticket, noch sonst was bei mir und wurde noch nie darauf angesprochen, dass mein Rückflug erst in einigen Monaten statt findet, gebucht war, bzw. niemand wollte den Nachweis eines gebuchten Rückfluges sehen.

Letzte Einreise im November 2023 mit Thai Airways OHNE gebuchten Rückflug, Rückflug im März 2024 dann kurzfristig gebucht mit China Eastern.

Soweit meine Erfahrungen.

Gruß Broker
Kenne das auch nur so....aber der Immigartionbeamte kann, wenn er will, auch ein Rückflugticket sehen wollen und bei "nicht vorhanden" auch die EInreise im Schlimmsten Fall verweigern....das gilt auch für Visa die man vorher bekommen hat von der Botschaft. Letztendlich entscheidet der Immigartionsbeamte ob man einreisen kann oder nicht. In 99,9 % der Fälle gibts auch keine Probleme...aber wenn man bei den 0.1 % ist hat man dann einfach Pech gehabt.
 

Dali

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Kenne das auch nur so....aber der Immigartionbeamte kann, wenn er will, auch ein Rückflugticket sehen wollen und bei "nicht vorhanden" auch die EInreise im Schlimmsten Fall verweigern....das gilt auch für Visa die man vorher bekommen hat von der Botschaft. Letztendlich entscheidet der Immigartionsbeamte ob man einreisen kann oder nicht. In 99,9 % der Fälle gibts auch keine Probleme...aber wenn man bei den 0.1 % ist hat man dann einfach Pech gehabt.
Nennt man auch Ermessensspielraum.
Normal problemlos aber es könnte u.U. so sein, wie Du sagst.
Und rechtlich begründet.
 

Karljogi

Gibt sich Mühe
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Wichtig ist VOR Ausreise die KV abschließen....gilt auch max für 1 Jahr....man muss dazu auch nicht weiter Pflichtversichert sein in DE..kann sich nach Abschluss der KV auch abmelden in DE
Dann nach 1 Jahr einen anderen Anbieter suchen....z.B. BDAE ...die haben günstige 5 Jahresverträge...aber dann darf nix teueres in der Zeit passieren...also keinen Herzinfarkt oder Schlaganfall z.B.
Ansonsten ist nach 5 Jahren Schluss und dann wird es richtig teuer bei anderen Versicherungen. Daher ab einen gewissen Alter besser eine Police nehmen ohne Laufzeitbeschränkung....die gilt dann bis zum Ableben.

Und bei Thai Versicherungen sehr aufpassen...die können einen kündigen bei einen großen Versicherungsfall. Daher auch 10 Seiten Kleingeducktes in Thai und 2 Seiten in English....es zählt aber nur was in Thai drin steht...und das ist genauso in Versicherungskauderwelsch geschrieben das das eh niemand richtig versteht...außer man ist Anwalt für Versicherungsrecht.
Zudem haben alle Thai Versicherungen Limits...also z.B. max 10 Tag Intensivstation im Jahr und auch hier max. xxx THB per Tag....also alles genau prüfen und besser sowas wie BDAE nehmen die da keine Limits haben.
Thai Versicherungen werben zwar mit hohen Versicherungssummen...man sollte aber wissen das diese Summe für den ganzen Körper ist...und dann steht im Kleingedruckten das z.B. die Leberproblemen nur max. 15% des Limits verwendet werden kann. Also alles genau lesen wers kann.
Die Infos passen m.E. gut für den Use Case "dauerhafte, zumindest mehrjährige Aufenthalte" in LOS.
Hier macht das "Anwartschaftskonstrukt" tatsächlich keinen Sinn, welches, wenn ich mich richtig erinnere der Ausgangspunkt der Diskussion war. Abmelden und mit der Rückkehr nach Deutschland besteht m.E. die Pflicht sich zu versichern, bzw. auch die Verpflichtung der GKV Dich aufzunehmen. Man ist dann jedoch nicht zwingend den Status "pflichtversichert", sondern kann auch bspw. freiwillig versichert sein.

Für Personen, die sich für eine Variante in der Art "6/9 Monate LOS, 6/3 Monate Kummerland" entscheiden und die freiwillig versichert sein müssen (habe ich hier gelernt :) ) könnte die Variante mit Antwartschaften erhebliches Einsparungspotenzial bieten.
 

Dali

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Abmelden und mit der Rückkehr nach Deutschland besteht m.E. die Pflicht sich zu versichern, bzw. auch die Verpflichtung der GKV Dich aufzunehmen. Man ist dann jedoch nicht zwingend den Status "pflichtversichert", sondern kann auch bspw. freiwillig versichert sein.
Ich meine, die Frage ob freiwillig versichert oder pflichtversichert in der GKV, hängt vom Einkommen eines AN ab (monatliche Versicherungspflichtgrenze des Arbeitsentgeltes aktuell 5775 EUR). Entsprechend auch bei erneuter Arbeitsaufnahme.
Bei Selbstständigkeit weiss ich es nicht, wie es da läuft.
Bei Rentnern siehe wie folgt:
 
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ed carabao

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4 Oktober 2022
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So, ich habe jetzt noch mal schriftlich Kontakt zur TK aufgenommen. Als pflichtversicherter Rentner ist es nicht möglich (auch wenn man mir telefonisch etwas anderes sagte), eine Anwartschaft abzuschließen. Sieht so aus, als müsste ich doppelt Krankenkassenbeiträge zahlen.

Hier die Antwort der TK:

Guten Tag Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Mail vom 14. Mai 2024.
Eine Anwartschaftsversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie sind auf Grund des Rentenbezuges der deutschen Rentenversicherung pflichtversichertes Mitglied. Eine Anwartschaftsversicherung ist daher ausgeschlossen.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an. Bitte halten Sie dafür Ihre TK-Gesundheitskarte bereit.
Freundliche Grüße
Warum doppelt zahlen? Wenn du dich in Deutschland abmeldest bist du nicht mehr Pflichtversichert. Wenn Du dich wieder anmeldest muss die KV dich wieder aufnehmen.
 
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Karljogi

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23 Oktober 2017
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539
883
Ich meine, die Frage ob freiwillig versichert oder pflichtversichert in der GKV, hängt vom Einkommen eines AN ab (monatliche Versicherungspflichtgrenze des Arbeitsentgeltes aktuell 5775 EUR). Entsprechend auch bei erneuter Arbeitsaufnahme.
Bei Selbstständigkeit weiss ich es nicht, wie es da läuft.
Bei Rentnern siehe wie folgt:

Dies ist sicher der Regelfall - wobei diese Personengruppe dann oftmals nicht in der Lage ist 6/9 Monate in LOS zu sein.
Personen die nicht (mehr) als Arbeitnehmer tätig sind ("vom gesparten Leben") sind freiwillig versichert. Und die haben dann die Möglichkeit mit dem hier erwähnten Anwartschaftskonstrukt massiv Beiträge zu sparen - vor allem wenn diese bei Renteneintritt immer noch freiwillig versichert sind.

Will sagen, wer ....
  • plant in D gemeldet zu bleiben bzw. aus persönlichen Gründen einige Monate in D verbringen möchte
  • dies einige Jahre vor Rentenbezug zu tun
  • sich mit dem Thema Wechsel PKV > GKV beschäftigt

.... sollte die hier aufgeworfene Anwartschaftsthematik in seine Entscheidungsfindung mit einfliessen lassen. Mir war diese Option bisher so nicht bewusst (werde ich morgen mit meiner GKV besprechen)
 

Dali

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Dies ist sicher der Regelfall - wobei diese Personengruppe dann oftmals nicht in der Lage ist 6/9 Monate in LOS zu sein.
Personen die nicht (mehr) als Arbeitnehmer tätig sind ("vom gesparten Leben") sind freiwillig versichert. Und die haben dann die Möglichkeit mit dem hier erwähnten Anwartschaftskonstrukt massiv Beiträge zu sparen - vor allem wenn diese bei Renteneintritt immer noch freiwillig versichert sind.

Will sagen, wer ....
  • plant in D gemeldet zu bleiben bzw. aus persönlichen Gründen einige Monate in D verbringen möchte
  • dies einige Jahre vor Rentenbezug zu tun
  • sich mit dem Thema Wechsel PKV > GKV beschäftigt

.... sollte die hier aufgeworfene Anwartschaftsthematik in seine Entscheidungsfindung mit einfliessen lassen. Mir war diese Option bisher so nicht bewusst (werde ich morgen mit meiner GKV besprechen)
Also Du meinst "Privatier mt Anwartschaft"?
Da ist sicher der Hinweis, dies bei der GKV zu erfragen (möglichst schriftlich beantwortet), der sinnvolle Weg.
Edit: @iq-san : sorry, hat sich überschnitten.
 
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