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Darf der ausländische Erbe, innerhalb der hier mehrfach genannten gesetzlichen Frist von 12 Monaten bis zur Eigentumsübertragung der Immobilie bzw. des Grundstücks an eine/n thailändische/n Vertragspartner, dieses zu eigenen Gunsten veräussern?
Darf der ausländische Erbe, innerhalb der hier mehrfach genannten gesetzlichen Frist von 12 Monaten bis zur Eigentumsübertragung der Immobilie bzw. des Grundstücks an eine/n thailändische/n Vertragspartner, dieses zu eigenen Gunsten veräussern?
Darf der ausländische Erbe, innerhalb der hier mehrfach genannten gesetzlichen Frist von 12 Monaten bis zur Eigentumsübertragung der Immobilie bzw. des Grundstücks an eine/n thailändische/n Vertragspartner, dieses zu eigenen Gunsten veräussern?
Ist der gesetzliche Erbe an einem Grundstück Ausländer, kann er das Eigentum an dem Land nicht anmelden, da ihm keine Erlaubnis erteilt wird.
Nach geltendem Recht muss er das Land innerhalb einer angemessenen Frist (d. h. bis zu einem Jahr) an einen thailändischen Staatsbürger veräußern.
Wenn der Ausländer es versäumt, innerhalb der Frist über das Grundstück zu verfügen, ist der Generaldirektor des Landministeriums berechtigt, über das Grundstück zu verfügen und eine Gebühr in Höhe von 5 % des Verkaufspreises (in einer öffentlichen Versteigerung) vor Abzügen oder Steuern einzubehalten.
Ich möchte mein erstes Jahresvisum für Th machen ( Rentner, werdender Expat )
Die Immi hat mir TM 7 gegeben zum ausfüllen, ist das richtig oder hat sich da ein Verständnisproblem eingeschlichen ?
Du bist schon in Thailand und möchtest dein Visum um 1 Jahr verlängern? Richtig
Dann ist das TM7 richtig ( Extension of stay ).
Das ist aber kein Visum, das ist die Verlängerung deines Aufenthaltsrechtes für 1 Jahr.
Du mußt aber trotzdem alle 90 Tage zum "Anwesenheitsrapport" bei der Immi antanzen.
Da mußt du aber noch andere Unterlagen vorlegen. Das erfragst du besser noch bei deiner Immi.
Als Rentner normal Non-O.
Somit möchtest Du jetzt Dein erstes Extension of Stay für ein Jahr machen, oder ?
TM 7 heißt doch "APPLICATION FOR EXTENSION OF TEMPORARY STAY IN THE KINGDOM"
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