IIRC = if i remember correctly = wenn ich mich richtig erinnere, habe daher ein bisschen gegooglet
Was mache ich, wenn der Mangel erneut auftritt?
Hat der Händler bereits einen Mangel behoben - entweder durch Reparatur oder durch eine Ersatzlieferung - kann unter Umständen bei erneutem Auftreten dieses Mangels wieder die zweijährige Gewährleistungsfrist zu laufen beginnen. Sie können innerhalb dieser Frist erneut einen Anspruch auf Gewährleistung haben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Voraussetzung dafür ist, dass der Händler den Gewährleistungsanspruch anerkannt hat. Dabei kann ein Anerkenntnis sowohl ausdrücklich als auch konkludent, also durch schlüssiges Verhalten, erfolgen.
- der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch anerkannt hat oder
- eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wurde.
Ihnen stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn die Nacherfüllung im Rahmen der Händlergarantie erfolgte.
Nehmen Sie am besten mit dem Händler Kontakt auf und fordern Sie diesen zur erneuten Mängelbeseitigung auf. Argumentieren Sie auch mit dem Umstand, dass derselbe Mangel bereits zum wiederholten Mal aufgetreten ist.
Quelle: Alles zu Gewährleistung und Schadenersatz | Verbraucherzentrale.de