Ernsthaft? Ich finde es eigtl. eine Frechheit; solch integrationsunwilligen noch einen gerichtlichen Freibrief zu bescheinigen.
Wir sind hier in immernoch in Deutschland, wo deutsch gesprochen wird :k
Höre ich da streng nationale Töne? Deine Meinung teile ich überhaupt nicht und deine Unterstellungen schon mal gar nicht!
Gerade die Familie ist durch das GG geschützt und das, was Deutschland da seit Jahren betreibt, verstößt ebenfalls gegen das GG.
"http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf"]GG Artikel 1, Absatz 1 und Artikel 6[/URL]
Ich persönlich erachte es eher als Frechheit, dass du so pauschal Integrationsunwilligkeit unterstellst. Woher nimmst du diese Weisheiten? Ich hoffe mal, du meinst das nicht ernst. :k
Und wie kommst du dazu, dies als Freibrief zu bezeichnen. Bevor du hier Unsinn ablässt, solltest du dich vielleicht mal mit den Verpflichtungen vertraut machen, denen Nicht-EU Bürger nachkommen müssen, wenn sie zu ihrer Familie nach Deutschland kommen. Die sind nämlich verpflichtet, an Integrationskursen inklusive Alphabetisierunsgkursen teilzunehmen. Und die Teilnahme ist verpflichtend bis zum B1 und anschließendem Orientierungskurs.
Das ist die Rechtslage in Deutschland. Im Prinzip ist dieser A1 lediglich ausgelagert worden und dies wurde als Voraussetzung zum Erhalt eines Visum zur Familienzusammenführung festgelegt. Das verstößt gegen EU-Recht.
Mit deinem Beitrag liegst du somit ziemlich weit daneben. Denk mal drüber nach.
By the way: Die Integrationskurse sind voll ausgelastet. Es fehlt an Räumlichkeiten und Personal. Soviel zur Integrationsunwilligkeit.
Oder wartet ganz einfach ab, bis der LK euch packt und ihr eure liebste ehelicht und sie dann nach D holen wollt. Kosten bis zu 60.000 THB, letzteres, wenn sie die Prüfung versemmelt.
