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Immobilieneigentum in Thailand

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Beim Kauf unseres Hauses in Pattaya habe ich natürlich auch diese Bestätigung unterschreiben müssen, daß ich im Falle einer Scheidung kein Anrecht auf das Eigentum des hauses habe.

Ferner haben wir ein 30-Jahre-Mietvertrag für mich eintragen lassen, worin bestätigt ist, daß ich die Miete für 30 Jahre im voraus bezahlt habe, Die Miete ist als Summe genannt und wurde damals auch mit ca. 20.000 Baht versteuert.

Von dieser Mieteinnahme hat meine Frau das haus gekauft.

Dann wäre doch alles ok, oder?
 

Chronist

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2 Mai 2009
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Seit 11 Jahren in Pattaya
www.pattaya-agency.net
Das ist ein schwieriges Thema denke ich.

Ich kann meiner Frau doch eine Schenkung machen.

Meines Wissens besteht mir Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen, oder doch nicht ?



Du kannst Deiner Frau natuerlich eine Schenkung machen - nach neuester Gesetzesauslegung darf sie damit auch immer noch alles machen was sie moechte. Nur keine (gemeinsamen) Immobilien kaufen.

Ich kann aus der Presseveroeffentlichung im Uebrigen nicht erkennen, wie es sich mit Immobilienschenkungen an die Familie seiner Ehefrau verhaelt....
 

Donlord

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28 Oktober 2008
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Das ist ein schwieriges Thema denke ich.

Ich kann meiner Frau doch eine Schenkung machen.

Meines Wissens besteht mir Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen, oder doch nicht ?

Kannst du Liggi,

zu Hochzeitstag, Geburtstag, Song Khran .... etc. Aber wo ist dann DEINE Sicherheit??
 

Donlord

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28 Oktober 2008
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Beim Kauf unseres Hauses in Pattaya habe ich natürlich auch diese Bestätigung unterschreiben müssen, daß ich im Falle einer Scheidung kein Anrecht auf das Eigentum des hauses habe.

Ferner haben wir ein 30-Jahre-Mietvertrag für mich eintragen lassen, worin bestätigt ist, daß ich die Miete für 30 Jahre im voraus bezahlt habe, Die Miete ist als Summe genannt und wurde damals auch mit ca. 20.000 Baht versteuert.

Von dieser Mieteinnahme hat meine Frau das haus gekauft.

Dann wäre doch alles ok, oder?

Bisher ist das juristisch ok ... aber es kann sich ja etwas ändern und Bestandsrecht gibt es nicht in Thailand
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
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Heidelberg
Das geht leider nicht aus der Zollverordnung hervor. Ich denke pro Jahr. Aber beim Kauf einer Immobilie können die dir dann schon einen Strick drehen.

Beispiel: Haus kostet 3 Mio Baht = 90.000 USD. Dann folgt die Frage, woher das Geld kommt ... Ausland ... ergo ist das Geld nicht versteuert in Thailand. Dann die Antwort: 5 Jahre lang gespart ... Antwort vom Ampor: ok. 90.000 USD - 20.000 USD = 70.000 USD zu 30% Steuer = 21.000 USD Steuer = 700.000 Baht.

@Donlord

Das habe ich noch nie gehört.
Probleme gibts normalerweise nur, wenn Du das Geld undeklariert in Cash einführst.
Wird das aufs Thaikonto überwiesen und man kauft mit diesem Geld ein Haus oder Condo
sind keine Steuern fällig.
Wofür auch? Das Geld wurde doch in D oder sonstwo schon versteuert.
 

Donlord

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28 Oktober 2008
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Du kannst Deiner Frau natuerlich eine Schenkung machen - nach neuester Gesetzesauslegung darf sie damit auch immer noch alles machen was sie moechte. Nur keine (gemeinsamen) Immobilien kaufen.

Ich kann aus der Presseveroeffentlichung im Uebrigen nicht erkennen, wie es sich mit Immobilienschenkungen an die Familie seiner Ehefrau verhaelt....

Doch, kann sie. Aber der ausländische Ehegatte muss eine Verzichtserklärung unterschreiben. Er verzichtet auf das Recht der Vermögenssplittung bei Scheidung oder Trennung. Hier kann jedoch gegengesteuert werden, in dem man einen Ehevertrag aufsetzt, der bei Scheidung die Veräußerung des Anwesens vorsieht und den Ertrag zu gleichen Teilen aufteilt. Wie es sich dann mit der Verzichtserklärung verhält und welcher Strick dann gedreht werden kann, muss noch geklärt werden. Das entzieht sich meiner Kenntnis.

Aber was denken wir darüber noch, obwohl es interessant ist. Der komische Direktor ist kein Politiker und Gesetze kommen von der Regierung und werden ins Gesetzbuch aufgenommen, wenn sie der König unterschrieben hat. Die Auslegung der Gesetze liegt allerdings bei den Behörden und da sind die knallhart: §1 der Ausländer hat niemals Recht.
 

Chronist

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Doch, kann sie. Aber der ausländische Ehegatte muss eine Verzichtserklärung unterschreiben. Er verzichtet auf das Recht der Vermögenssplittung bei Scheidung oder Trennung. Hier kann jedoch gegengesteuert werden, in dem man einen Ehevertrag aufsetzt, der bei Scheidung die Veräußerung des Anwesens vorsieht und den Ertrag zu gleichen Teilen aufteilt. Wie es sich dann mit der Verzichtserklärung verhält und welcher Strick dann gedreht werden kann, muss noch geklärt werden. Das entzieht sich meiner Kenntnis.

Aber was denken wir darüber noch, obwohl es interessant ist. Der komische Direktor ist kein Politiker und Gesetze kommen von der Regierung und werden ins Gesetzbuch aufgenommen, wenn sie der König unterschrieben hat. Die Auslegung der Gesetze liegt allerdings bei den Behörden und da sind die knallhart: §1 der Ausländer hat niemals Recht.


Genau jetzt sind wir ja wieder am Anfang. Der Ehegatte unterschreibt die Erklaerung, dass das Kapital zum Immobilienerwerb aus dem Vermoegen seiner Ehefrau (ohne langen Auslandsaufenthalt) stammt. Schenken darf er es Ihr ja genau jetzt eben nicht mehr.

Da sie dann nicht nachweisen kann, woher das Geld sonst kommt, koennte nachversteuert oder enteignet
werden.

Ich sehe eher dass Problem, dass die Landaemter in Zukubkt unter diesen Voraussetzungen gar nicht mehr umschreiben. Dann gibt es ja immer noch die (von uns ohnehin favourisierte) Company Loesung - die Herr Oberschlau (bis jetzt) ja wohl noch nicht im Visier hat.
 

Donlord

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Wir sollten solche Ansätze nicht öffentlich diskutieren. Es gibt Lösungen, aber die müssen noch recherchiert werden im Detail. Alles weitere später.
 

The Stig

EndLoSer
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11 April 2009
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Wo der Pfeffer wächst...
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Ich sehe eher dass Problem, dass die Landaemter in Zukubkt unter diesen Voraussetzungen gar nicht mehr umschreiben. Dann gibt es ja immer noch die (von uns ohnehin favourisierte) Company Loesung - die Herr Oberschlau (bis jetzt) ja wohl noch nicht im Visier hat.

Dann erkläre doch mal, ganz sachlich und mit Fakten, warum diese Variante nun plötzlich 100% legal und (nun kommts) sicherer sein soll, gegen thailändisch variable Gesetzes-Auslegung?
 

Chronist

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2 Mai 2009
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Dann erkläre doch mal, ganz sachlich und mit Fakten, warum diese Variante nun plötzlich 100% legal und (nun kommts) sicherer sein soll, gegen thailändisch variable Gesetzes-Auslegung?


Sicher ist nix in Thailand.
Bei der Company Loesung bedarf es aber einer Gesetzesaenderung - nicht einer Aenderung der Auslegung der Gesetze. Ausserdem it dies Ressortuebergreifend - Commercial Department und Land Department sind involviert.
Nichts ist 100% sicher - aber die Loesung ist die sicherste, die es im Moment gibt. Ich leugne niemals das Restrisiko.
 

pattaya.

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11 November 2008
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dort wo´s mir gefällt
juckt mich nicht was da im moment angedacht ist(wenn überhaupt). ich bin 17 jahre verheiratet( ich armer wicht), unser haus wurde vor 6 jahren gekauft. meine frau hat ein eigenes gewerbe seit 98 und genügend einahmen die auch versteuert wurden. zusätzlich sind seit diesem jahr unsere gemeinsamen kinder auch noch eingetragen im besitz, hat meine frau erledigt.

wie, was, wo, kann ich im moment nicht sagen, da ich in thailand und sie in deutschland.:bigg aber sie ist auf jeden fall auf dem neuesten stand, da sie mit dem cheffe vom amt in pattaya(besteht freundschaftliche kontakt) das mit den kindern gerade im januar gemacht hat. muß sie echt mal fragen nach meiner rückkehr was sache ist.

ich weiß, ich weiß, bevor jetzt einer kommt, nicht jeder kann so eine konstellation sein eigen nennen. ABER, nochmals, ich bin der meinung, dass ist heiße luft die von einem thail. wichtigtuer ausgeblasen wird. die problematik gibt es schon seit jahren.
 

Liggi

Ein Mensch
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21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
Kannst du Liggi,

zu Hochzeitstag, Geburtstag, Song Khran .... etc. Aber wo ist dann DEINE Sicherheit??

Ich habe keine Sicherheit und brauche keine Sicherheit. Man kann doch seiner Frau im 24. Ehejahr mal etwas schenken.

Ich würde doch weder in Thailand noch in D oder sonstwo etwas investieren oder verschenken, wenn ich dadurch meinen Lebensstandard einschränken müsste.

Lieber mir warmer Hand gegeben als mit kalter.
 

f.c.

Kein anderes Hobby?
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22 Oktober 2008
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Doch, kann sie. Aber der ausländische Ehegatte muss eine Verzichtserklärung unterschreiben. Er verzichtet auf das Recht der Vermögenssplittung bei Scheidung oder Trennung. Hier kann jedoch gegengesteuert werden, in dem man einen Ehevertrag aufsetzt, der bei Scheidung die Veräußerung des Anwesens vorsieht und den Ertrag zu gleichen Teilen aufteilt. Wie es sich dann mit der Verzichtserklärung verhält und welcher Strick dann gedreht werden kann, muss noch geklärt werden. Das entzieht sich meiner Kenntnis.

Aber was denken wir darüber noch, obwohl es interessant ist. Der komische Direktor ist kein Politiker und Gesetze kommen von der Regierung und werden ins Gesetzbuch aufgenommen, wenn sie der König unterschrieben hat. Die Auslegung der Gesetze liegt allerdings bei den Behörden und da sind die knallhart: §1 der Ausländer hat niemals Recht.


Genau jetzt sind wir ja wieder am Anfang. Der Ehegatte unterschreibt die Erklaerung, dass das Kapital zum Immobilienerwerb aus dem Vermoegen seiner Ehefrau (ohne langen Auslandsaufenthalt) stammt. Schenken darf er es Ihr ja genau jetzt eben nicht mehr.

Da sie dann nicht nachweisen kann, woher das Geld sonst kommt, koennte nachversteuert oder enteignet
werden.

Ich sehe eher dass Problem, dass die Landaemter in Zukubkt unter diesen Voraussetzungen gar nicht mehr umschreiben. Dann gibt es ja immer noch die (von uns ohnehin favourisierte) Company Loesung - die Herr Oberschlau (bis jetzt) ja wohl noch nicht im Visier hat. .



Also SORRY, aber das geht DEFINITIV NICHT ! Der Ehevertrag, der VOR DER HOCHZEIT (oder besser gesagt WÄHREND DER HOCHZEIT) mit eingetragen wird, unterliegt WESENTLICH STRENGEREN REGELN als z.B. ein deutscher Ehevertrag. Faktisch gesehen kann man sich quasie zwischen Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung entscheiden und das wars dann auch was man im EHEVERTRAG regeln kann in Thailand.

Irgendwelche Klauseln, ob Kind und Kegel, ob nachehelicher Unterhalt bla und blub, haben da in Thailand NICHTS drin verloren, denn sonst kann man das mit dem Eintrag vergessen. Der entsprechende Beamte ließt diesen Vertrag auch sehr genau und dann kamm man sich überlegen, Ehevertrag nochmal machen in abgespeckter form oder OHNE heiraten. Punkt.

Ein Ehevertrag ist in Thailand NUR GÜLTIG WENN ER VOR DER HEIRAT ABGESCHLOSSEN WURDE !
Ein Ehevertrag in Thailand muss in zweifacher Ausfertigung in Thailändischer sprache vorliegen, die Übersetzung von einem, von der jeweiligen Botschaft beglaubigten / anerkannten Übersetzer muss vorliegen. (Ebenfalls in zweifacher Ausfertigung. Das ganze muss neben den Ehepartnern von weiteren 2 Zeugen iunterschriebn werden, dann kommt der rote Stempel drauf und gut ist. Somit hat man dann GÜTERTRENNUNG, entgegen der sonst üblichen Zugewinngemeinscht erreicht.

Bezüglich Steuerrecht, herrscht soweit mir bekannt, ein Doppelbestuerungsabkommen mit Germany. Das bedeutet das, sobald der Falang (oder dessen Ehefrau) mehr als 181 Tage in Thailand verweil, das dortige Steurrecht angewendet wird. Ist die Zahl der verbrachten Tage geringer wird die progressive Steuerlast angewand. Das zu erklären sprengt den Rahmen hier.

Entgegen den USA besteht weder für Deutsche noch für Thai Staatsbürger eine Steuerpflicht nach dem Welteinkommen. Hier gillt schlichtweg das popelige Doppelbesteuerungsabkommen, noch nicht mal in verschärfter Form (wonacht z.B. Deutsche mit ggf. selbstgenutztem Eigentum durch die Familie, in Germany trotz 181 Tage Regelung trotzdem Steuerpflichtig sind in Germany).

Bezüglich Eigentum hat @ Donlord einen entscheidenen Link gegeben , wonach (und das habe ich jetzt auch schon auf 2 weiteren Websites gelesen) der Thaipartner einer "Falangehe" Land in unbegrenzter Zahl erwerben kann solange das Geld aus den eigenen Mitteln stammt. (Zugegeben das ist seit 2008 wohl neu, wie auch die Option mit den 50 Jahren Pacht für Firmen / 30 für normalos)

Der Hinweis mit dem Nachweis über die Möglichkeit des Einkommesnerzielens für den Thaipartner ist sicher ein guter ! Obgleich ich nicht glaube das es den Jungs um das Isann Häusle geht, sonder viel mehr um spekulanten die über die Thaitante zieg Rais kaufen und bebauen. Kann mir nicht vorstellen das sich jetzt Häuslebesitzer fürchten müssen.

Und im Zweifelsfall hat es die Thaipartnerin in der DEUTSCHEN LEGALEN SPIELBANK GEWONNEN !

Sie war halt 7 mal die Woche da und hat jedes mal 8000 Euro abgestaubt oder so......

Thais wissen das Thais gerne spielen :echt

Carsten
 

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f.c.

Kein anderes Hobby?
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22 Oktober 2008
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Und nun ja..... wie @ Liggi schon schreibt, da kümmern sich die Erben drum was man da so erwirbt in Thailand. Aber auch sonst sollte man sich seiner Sache schon sicher sein, oder wie @ Paul eben schreibt, das ganze von vorne herrein abschreiben. Keinesfalls sollte man es als EINZIEGE BASIS sehen die man hatt, denn entgegen gut funktionierenden Ehen die Jahrelangen Bestand haben wird man sich als Frischling bestimmt mit dem Gedanken beschäftigen müssen / sollen was ist wenn es eben anders läuft als geplant. Ein Plan B, ausgestattest mit den entsprechenden Mitteln sollte VORHER vorliegen, befor man so ein Risiko eingeht. Aber wehm erzähle ich das hier. Eigentlich dürfte das auf der Hand liegen. :daume
 

Paul

100%
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22 Oktober 2008
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Heidelberg
Und im Zweifelsfall hat es die Thaipartnerin in der DEUTSCHEN LEGALEN SPIELBANK GEWONNEN !

Sie war halt 7 mal die Woche da und hat jedes mal 8000 Euro abgestaubt oder so......

Thais wissen das Thais gerne spielen :echt

Carsten

@FC

Da das aber in Thailand verboten ist, kommt sie dann ins Monkeyhous und wird
wegen Kriminalität enteignet. Falls es da noch kein Gestetz dazu geben sollte,
ist das sicher schon in Vorbereitung. :bigg
 

f.c.

Kein anderes Hobby?
   Autor
22 Oktober 2008
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:bück dichjooooo....hahahahahahahaha:bück dich
 

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