Das ist ja eigentlich schon lange ein thema in Th. Als wir vor etwa 8 jahren das für uns wichtige Grundstück neben den Schwiegereltern auf Namen meiner Frau kaufen wollten, ging das nicht. Wir haben den Umweg gewählt, daß der Kauf auf Namen der Schwiegermutter erfolgte und nach einem jahr hat sie das wie ein vorzeitiges Erbe auf meine Frau umgeschrieben.
Was mich aber sehr stutzig macht, ist folgende Aussage:
Wir haben immer dazu geraten, Haeuser ueber juristische Thai Personen (Co. Ltd.) zu erwerben - und sich ausserdem noch ein 30 jaehriges Wohnrecht im Chanod eintragen zu lassen.
Ein wirklich guter Rat an alle, deren Haus auf die Ehefrau laeuft: Registriert Euch schnellstmoeglich (so lange das noch geht) ein 30 jaehriges Wohnrecht.
Mal ne sachliche Frage, ohne dich angreifen zu wollen.
Jeder hier weiß eigentlich, daß der kauf einer Immobilie auf Company eine Sache ist, die auf ganz dünnem Eis steht. Selbst eine German Thai Group, die hier wohl eine der ältest eingesessenen Firmen in dem bereich ist und lange jahre auf der Schiene fuhr, warnt heute die Käufer. Der Kauf auf eine Company, die eigentlich nr zum Erwerb des Immobilie geschaffen wurde ist eine Ausnutzung einer kleinen Gesetzeslücke.
ich kenne viele, die so gekauft haben und heute Angst haben, ihr Eigentum zu verlieren.
Warum soll das in deinen Augen eine gute Möglichkeit sein.
Weiter: Ob ich nun ein 30-Jahre Wohnrecht eintragen lasse oder nicht, wo ist da der Unterschied, wenn das stimmen sollte, was der Chef von diesem landoffice sagt?