Da man für ein Schengenvisum knapp 1500 Euro netto verdienen muss wird das wohl brutto sein.Hoffentlich haben die das dann auch Netto gemeint, mit dem Einkommen / Verdienen
Da man für ein Schengenvisum knapp 1500 Euro netto verdienen muss wird das wohl brutto sein.Hoffentlich haben die das dann auch Netto gemeint, mit dem Einkommen / Verdienen
Wie heißt denn die Rechtsgrundlage auf deren Basis deine Ehefrau ihr Visum bekommen hat ... Ehegattennachzug/Familienzusammenführung ... was soll es denn bitte sonst für ein Visum sein? Vielleicht bin ich ja gänzlich auf dem Holzweg. Natürlich ist auch das ein Ehegattennachzug/Familienzusammenführung, das sie vor der Hochzeit ihren 1. Wohnsitz eben normalerweise nicht in DE gehabt haben kann. Vielleicht bin ich auch echt total neben der Spur an der Stelle, nur wüsste ich gerne was dies dann eben für ein Aufenthaltstitel ansonsten sein soll, welcher einer VE bedarf und auf Basis welcher Rechtsgrundlage.Der TO möchte nach Möglichkeit in Deutschland heiraten!!!
Da ist eine Familienzusammenführung absoluter Blödsinn!!!
Noch mal, er kann die VE über eine/n Dritten machen lassen.Der TO möchte nach Möglichkeit in Deutschland heiraten!!!
Soweit mir bekannt hat das ganze nur eine Gefahr, wehe aus irgendeinem Grund klappt die Hochzeit nicht, dann gibt es anschließend eine Sperre fürs Besucher-Visum. Auch kann es sein, dass die ABH und/oder Botschaft sich noch bissl extra doof anstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, sind nur von Diskussionen mit Bekannten die das Thema Hochzeit mir einer Asiatin hatten und eigenen Internet Recherchen.Mit diesem kann man in Deutschland auch heiraten, die Frau muss dann aber nach der Hochzeit wieder ausreisen und in Thailand ein Ehegattennachzugvisum stellen.
Das interessiert überhaupt nicht,denn das Heiraten mit einem C Visum ist nicht verboten.Warum sollte es eine Sperre geben? Weder die ABH noch die Deutsche Botschaft in Bangkok wissen von der geplatzten Hochzeit.
Heiratsvisum.Wie heißt denn die Rechtsgrundlage auf deren Basis deine Ehefrau ihr Visum bekommen hat .
Nein dieses Visum gibt es nur wenn nicht in Deutschland geheiratet wurde.Ehegattennachzug/Familienzusammenführung ... was soll es denn bitte sonst für ein Visum sein?
Aber so was von.Vielleicht bin ich ja gänzlich auf dem Holzweg.
Nein das geht nicht weil es sich um ein Heiratsvisum handelt.Noch mal, er kann die VE über eine/n Dritten machen lassen.
Ja doch, habe ich aber schon etliche Male geschrieben. Warum sollte ich etwas anderes schreiben als ich selbst erfahren habe.Was mich so ein bisschen stört ist,das eigene Erfahrungen verallgemeinert werden,ohne irgendwelche Rechtsgrundlagen oder Verwaltungsvorschriften als Quelle anzugeben
Das ist richtig.Der To schreibt, seine Freundin ist momentan wieder hier, also vermutlich mit einem Besuchsvisum. Mit diesem kann man in Deutschland auch heiraten, die Frau muss dann aber nach der Hochzeit wieder ausreisen und in Thailand ein Ehegattennachzugvisum stellen. Dafür braucht man keine Verpflichtungserklärung.
Ich habe den Kram von hinten bis vorne durch.Alle Angaben ohne Gewähr, sind nur von Diskussionen mit Bekannten die das Thema Hochzeit mir einer Asiatin hatten und eigenen Internet Recherchen.
Das ist richtig. Unser Standesbeamte hat uns damals beim Aufgebot auch gesagt das er uns mit einem Schengenvisum traut.Sehr sehr interessant was hier so geschrieben wurde,
Keine Behörde kann mir verbieten meine Freundin zu heiraten, denn wir leben in einem Rechtsstaat noch.
Du musst eine VE machen und da reicht ein geringes Einkommen nunmal nicht.Mich würde mal der Gesetzes Text hier Interessieren, wo das steht das bei geringen Einkommen ich nicht heiraten kann.
Auch das ist richtig. TROTZDEM MUSS MADAME ERSTMAL RAUS AUS DEUTSCHLAND.Eine Heirat in DK ist binnen 4 Wochen möglich und kostet ein Bruchteil von dem es an Kosten in Deutschland aufgewendet werden muss.
Und die Heirat ist anerkannt .
Und wenn ich verheiratet bin kann die AB rumzicken so viel ich will .
Ich sagte wenn die Hochzeit schief läuft, sprich warum auch immer nicht durchgezogen werden kann, die mit Besuchervisum probiert wurde ... und klar weiß die Botschaft davon, wer stempelt denn sonst die Unterlagen ab, welche Du brauchst fürs Standesamt um überhaupt heiraten zu können? Zudem kann sogar ein Standesamt im Prinzip die Hochzeit ablehnen und die ABH informieren. Es gibt die klare Ansage ein Besuchervisum ist nicht für eine Heirat gedacht, damit würde beim Versuch zu heiraten ein missbrauch des Visums vorliegen und damit könnten weitere Besuchervisa versagt werden. Ich will nur sagen ... kann schief gehen ... nicht das es schief gehen muss.Warum sollte es eine Sperre geben? Weder die ABH noch die Deutsche Botschaft in Bangkok wissen von der geplatzten Hochzeit.
Es ist klipp und klar entgegen dem Zwecke des Visums, fürs Heiraten gibt es das Heiratsvisum und fertig, so ist die eigentliche Sicht der Behörden, soweit mir bekannt. Auch ist mit dem C Visum immer automatisch eine Ausreise und Wiedereinreise verbunden. Ich kenne leider einen Fall aus dem Bekanntenkreis bei dem das Aufgebot schief lief, die Standesbeamtin auf blöd gemacht hat und im Anschluss die Ansage kam, dass kein Besuchervisum mehr erteilt wird, da Schnauze insgesamt voll fand die Hochzeit dann in diesem Falle im Heimatland der Dame statt, was zu erheblichen Verzögerungen und einer längeren Trennung geführt hat (Heiratsvisum war wegen irgendwas problematisch, ich erinnere mich nicht mehr genau). War in dem Falle aber nicht TH sondern PH wo ja eh alles noch mal deutlich komplizierter ist. Klappt die Hochzeit und ist eine Rückreise und Wiedereinreise eh geplant ... werden sich die negativen Konsequenzen wohl auf etwaiges Gemecker beschränken, wenn überhaupt, ach ja aber Besuchervisum geht halt ggfs. nimmer, sondern wirklich dann den Aufenthaltstitel über den Ehegatten Nachzug als einzige Möglichkeit.Das interessiert überhaupt nicht,denn das Heiraten mit einem C Visum ist nicht verboten.
Ja ... genau dafür brauchst Du den Striptease, damit sie einreisen darf. Dafür, dass sie im Anschluß da bleiben darf aber eben nicht mehr, das ist der Unterschied. Wir haben also da nur aneinander vorbei geredet. Ob bei einem Heiratsvisum jemand anders die VE machen kann, da bin ich ehrlich, da habe ich keine Ahnung, würde da selbst entweder Hochzeit auf Besuchervisum oder eben in TH oder HK machen, bzw. DK unter bestimmten umständen. Das Thema Heiratsvisum Deutschland hatte ich auch schon bereits beinahe bis zum Finalen Ende durch gemacht ... eine Zumutung und ich werde definitiv niemals eine Ausländerin aus einem der nicht privilegierten Länder mit einem deutschen Heiratsvisum hier heiraten ... ist eine Sauerei, aber es gibt ja eben andere Möglichkeiten. Grund des Missverständnisses:Heiratsvisum.
War ausschließlich hier die Vergangenheitsform ... nachdem man verheiratet ist braucht man den Striptease nimmer, aber Du hast natürlich recht um hier zu heiraten wie es die Behörden als richtig erachten brauchst ihn, da bin ich ganz bei Dir.Also eine Ehe die nicht in Deutschland stattgefunden hat.
Du darfst sie heiraten, nur eben darf sie zum zwecke einer Heirat eben nicht legal nach Deutschland einreisen, darfst sie gerne in HK oder TH heiraten. Das ist die offizielle Aussage der Behörden dazu. Würde sie illegal einreisen, dann dürftest Du sie übrigens auch hier heiraten, sie müsste allerdings wieder ausreisen und im Ausland dann den Nachzug beantragen. Denn heirat ist auch ganz ohne Visum nicht verboten.Mich würde mal der Gesetzes Text hier Interessieren, wo das steht das bei geringen Einkommen ich nicht heiraten kann.
Ich hab es versucht und bin, zum Glück muss ich sagen, am örtlichen Standesamt "gescheitert"(spätestens der Anruf meiner Thai Ex hat die Dame dort endgültig auf Krawall gebürstet) und habe drei Bekannte bei ihrer Hochzeit einer Filipina (Drama), eines Filipino(easy) und einer Thai(medium easy) begleitet und mich kürzlich wegen Dänemark von einer Agentur beraten lassen, weil ich es zu meinem Konkreten Fall wissen wollte wie und ob das geht. Ist aber auch ein Spezialfall, weil in dem Fall auch ein C Visum aus Dänemark zur Anwendung käme, so es denn jemals dazu kommen sollte, was in den Sternen steht. Es wurde mir versichert, dass eine Ausreise aus dem Schengenraum in diesem speziellen Fall unter Umständen vermeidbar sein könnte, glauben kann ich es nicht so recht, details hätte es nur gegen Auftrag gegeben und der erfolgt eben nicht weil aktuell bei mir nicht geplant, sondern eben eine Idee.Das Dilemma hier ist das viele hier was reinhauen die nie eine Thai in Deutschland geheiratet haben
Genau so ist esDamit wir nicht weiter aneinander vorbei reden:
Heiratsvisum zur Einreise für eine Hochzeit in DE, alles was Du gesagt hast ist vollkommen korrekt und habe ich nie bestritten.
Kann ich nur bestätigen, die gute Frau hat meine Papiere schon 2001 übersetzt.Ich habe mir das Postalisch hier Übersetzen lassen. Geht bei Ihr Ratzfatz.
Naja ... sooooo viel billiger ist es am Ende nun auch nicht wirklich, hast nur weniger Aufwand, also soweit ich es aktuell recherchiert habe. Du brauchst mindestens eine Hotelübernachtung zum Beispiel, ggfs. auch für die Trauzeugen oder musst die Einkaufen und und und ... zudem empfiehlt sich aus meiner Sicht eigentlich auch die Nutzung eines Profis vor Ort um das ganze reibungslos und sicher durchziehen zu können. Denn ein paar kleine Stolpersteine gibt es auch dort.Eine Heirat in DK ist binnen 4 Wochen möglich und kostet ein Bruchteil von dem es an Kosten in Deutschland aufgewendet werden muss.
Ich für mich selbst bräuchte mehr Papiere als bei einer Hochzeit in DE, für meine Holde braucht es deutlich weniger. In TH bräuchte ich noch mehr Papierkram als in DK für mich, für die potentielle Kandidatin hab ich das nicht geprüft, aber spätestens bei der Anerkennung fängt da ja eh der Scheiß an, also ja Dänemark ist an der Stelle für das Gesamtpackage am einfachsten, ABER die Scheineheprüfung kann ggfs. härter ausfallen (Großer Altersunterschied, geringe Verständigungsmöglichkeit und dann noch Heirat in Dänemark, da werden die ggfs. zickiger bei der Prüfung, hätte ich aber eh nicht das Thema). Verdacht auf Scheinehe ist ein möglicher Versagensgrund für den Nachzug. Ähnliches gilt für HK, wenn man die Holde nicht mal nach DE holen kann oder will, wobei ich da nicht auf dem aktuellen Stand bin wie einfach das noch mit der Anerkennung ist, HK hat(te) da ja auch einen Sonderstatus, der vieles leichter macht(e) und günstig sowie schnell war das ganze soweit ich mich erinnere eigentlich auch.Und die Papiere die benötigt werden sind im Gegenzug zu Deutschland und Thailand ein Witz
Wenn man sich blöd anstellt kann alles schief gehen. Wer weis, was dein Kumpel da gemacht hat. Normalerweise informiert das Standesamt die ABH nicht. Es fragt auch nicht nach dem Visum, da es sie nicht interessiert.ch sagte wenn die Hochzeit schief läuft, sprich warum auch immer nicht durchgezogen werden kann, die mit Besuchervisum probiert wurde ... und klar weiß die Botschaft davon, wer stempelt denn sonst die Unterlagen ab, welche Du brauchst fürs Standesamt um überhaupt heiraten zu können? Zudem kann sogar ein Standesamt im Prinzip die Hochzeit ablehnen und die ABH informieren. Es gibt die klare Ansage ein Besuchervisum ist nicht für eine Heirat gedacht, damit würde beim Versuch zu heiraten ein missbrauch des Visums vorliegen und damit könnten weitere Besuchervisa versagt werden. Ich will nur sagen ... kann schief gehen ... nicht das es schief gehen muss.
Brauchst dich net blöd anstellen, brauchst nur ne Kack Standesbeamtin erwischen die was dagegen hat, dass der adrette Junggeselle ne junge Asiatin heiratet schon hast Ärger und Stress an der Backe. Nennt sich Pech. Gibt aber auch genug wo es auch so dumm laufen kann, geschiedene Thais und das Thema OLG für die Anerkennung fällt mir da spontan als möglicher Zeitfresser ein, sowie das damit verbundene hin und her schicken von Unterlagen, glaubst nicht wie schnell da 90 Tage um sein können wie nichts und es geht heim ohne das Du heiraten konntest, dann geht wieder das Thema los, dass bestimmte Unterlagen nicht lange genug gültig sind/abgelaufen sind und und und ...Wenn man sich blöd anstellt kann alles schief gehen. Wer weis, was dein Kumpel da gemacht hat. Normalerweise informiert das Standesamt die ABH nicht.