Nein,gewiss nicht alle,aber doch einige!Ich glaube nicht das alle die hier schreiben und mit einer Thai verheiratet sind ein Mindeseinkommen von 2400 € haben
das Menschen mit geringem Einkommen oder Rente nicht in der Lage sind eine Thai zu Heiraten. Oder habe ich da was falsch verstanden.
Ist es nicht, weil Du ja im Ausland heiraten könntest, Du darfst nur nicht in Deutschland heiraten.Was mich ein wenig schockt, das Menschen mit geringem Einkommen oder Rente nicht in der Lage sind eine Thai zu Heiraten. Oder habe ich da was falsch verstanden. Das währe doch Diskriminierung.
Ja wohl mehr als genug, eine internationale Ehe ist in den meisten Fällen ja kein günstiges Unterfangen.Nein,gewiss nicht alle,aber doch einige!
Exakt, sobald verheiratet ist alles gut ... da kannst auch als H4ler eine importieren ... was ich einerseits gut, aber auch ein wenig verrückt finde.Der Lebensunterhalt nach der Heirat mit einem deutchen Staatsbürger muss nicht gesichert sein.
Ok klar, wenn der Altersunterschied passt, dann ist alles fein ... ja auch das vererben etc. geht alles einfacher, hast schon recht. War aber auch insgesamt eher lustig gemeint von mirWitwenrente
Wenn man in Deutschland den legalen Weg einer Hochzeit geht muss der Lebensunterhalt sehr wohl gesichert sein.Der Lebensunterhalt nach der Heirat mit einem deutchen Staatsbürger muss nicht gesichert sein.
Nein: Anders als bei den Regelungen für den Nachzug zu ausländischen Staatsangehörigen, ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim Zuzug zu Deutschen in der Regel nicht vom Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes abhängig. Quelle: FamilienzusammenführungWenn man in Deutschland den legalen Weg einer Hochzeit geht muss der Lebensunterhalt sehr wohl gesichert sein.
Musst du richtig lesen. Du schreibst ja selbst "Familienzusammenführung"Nein: Anders als bei den Regelungen für den Nachzug zu ausländischen Staatsangehörigen, ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim Zuzug zu Deutschen in der Regel nicht vom Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes abhängig. Quelle: Familienzusammenführung
Wo ist das in welchem Gesetz geregelt ?Ich schrieb von einer Heirat in Deutschland.
Klar Heiratsvisum, aber danach nimmer, oder ?Also eine Ehe die nicht in Deutschland stattgefunden hat.
Nein, ist das Visum erstmal erteilt kann der Gehörnte auch arbeitslos werden.Klar Heiratsvisum, aber danach nimmer, oder ?
Das sollte man problemlos im Internet finden.Wo ist das in welchem Gesetz geregelt ?
Welches Visum ? Bezeichnung2 Tage später konnte meine Frau das Visum abholen.
Eben nicht siehe oben ... weil das ist Familienzusammenführung, da ist das zu Deutschen nicht erforderlich, nix Hosen runter lassen.Das sollte man problemlos im Internet finden.
Heiratsvisum.Welches Visum ? Bezeichnung
Komm doch endlich von der Familienzusammenführung weg.weil das ist Familienzusammenführung, da ist das zu Deutschen nicht erforderlich
Das liegt an der ABH,sie können aber müssen nicht.Warum wird das eigentlich nicht akzeptiert?
Hoffentlich haben die das dann auch Netto gemeint, mit dem Einkommen / VerdienenDie finanziellen Voraussetzungen:
- Eine alleinstehende Person muss mindestens 2.400 € verdienen.
- Eine Person mit einer Unterhaltsverpflichtung (z.B. Ehefrau oder Kind) muss mindestens 3.300 € verdienen.
- Eine Person mit zwei Unterhaltsverpflichtungen (z.B. Ehemann und ein Kind) muss mindestens 3.900,- € verdienen.