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Thailand Heiratsvisa

uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
   Autor
12 November 2013
2.025
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War der Dolmetcher zwingend erforderlich? War der Thai oder Englisch Dolmetscher?
Das hängt vom Standesamt ab, aber ja in der Regel wird ein Dolmetscher benötigt, hier wird in den meisten Fällen auch ein Thai akzeptiert welcher inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft hat, es muss also nicht zwingend ein beeidigter Dolmetscher sein, das legt aber wie gesagt allein das Standesamt fest.

Gruss USCMAI
 
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Naklua1

Kein anderes Hobby?
   Autor
23 November 2008
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3.115
War der Dolmetcher zwingend erforderlich? War der Thai oder Englisch Dolmetscher?
Ob ein Dolmetscher erforderlich ist, entscheidet der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin.
Wenn ihr das Aufgebot bestellt, dann macht ihr/ihm schöne Augen, die sind auch nur Menschen.

Hat schon funktioniert.... 😉
 
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dischu39

Gibt sich Mühe
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28 September 2011
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Emsland
Bei die Befragung meiner Freundin über ihre Scheidung musste auch ein Dolmetscher anwesend sein. Das Standesamt kann den Dolmetscher vereidigen. Das kann irgend ein Mensch sein, der sich mit der Thai verständigen kann und natürlich auch deutsch spricht. Im unseren Fall war das eine gute Bekannte von mir die sehr gut Englisch spricht. Meine Bekannte und Freundin kannten sich auch schon sehr gut und verstanden sich gut. Da ich auch Schwerhörig bin habe ich die Bekannte auch immer mit zur Vorbesprechung des Standesamtes mitgenommen. Die Standesbeamtin hat gesehen das die beiden sich sprachlich gut verstanden. Sie meinte: "Ich kann sie auch vereidigen und wir machen die Befragung auf Englisch. Trauen sie sich das zu?" Ja, sagten beide. Und es lief super!!
Jedoch hat die Vereidigung meiner Bekannten 15 Euro gekostet.
Ich gehe davon aus das es bei der noch ausstehenden Trauung auch so ablaufen wird.

Gruß.... Dietmar
 

Riewe

Schreibwütig
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22 April 2009
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Hi zusammen,
was kann passieren wenn ich meine Freundin, die mit einem Besuchervisum hier ist, einfach jetzt heirate? Natürlich vorausgesetzt das alle Unterlagen den Standesamt vorliegen. Laut Standesamt geht das. Gibt es dann Ärger mit der Ausländerbehörde in D. oder gar in TH.

Hat das schon mal jemand gemacht und was passierte danach?

Gruß.... Dietmar
Na ja die Ausländerbehörde wird sagen bitte zurück nach Thailand und dort einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, warum sollten die Ärger machen und Thailand schon garnicht.
AB könnte auf die Idee kommen zu sagen sie haben sich nicht an die Vorgaben gehalten Eine Heirat können Sie nicht verhindern.
 
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daniel1983

Kennt noch nicht jeder
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4 Juli 2022
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Franken
Ich und meine Verlobte sind gerade dabei ein Heiratsvisa für Deutschland zu beantragen.
Unterlagen wurden alle zur Legilisation in Bangkok eingereicht.
Hat jemand Erfahrungen in den letzten Monaten gemacht, zwecks Bearbeitungszeit der Unterlagen?
 

dischu39

Gibt sich Mühe
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28 September 2011
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Emsland
Hallo,
also, ich verstehe es so das Du schon ALLES fertig hast und nur noch das Heiratsvisa Brauchst. Ihr wart schon bei der VFS-Global und habt das Visa schon beantragt. Jetzt wartest Du auf die Erteilung des Heiratsvisa. Sehe ich das so richtig?

Nach Beantragung des Heiratsvisa kan es eine Wartezeit von 3 Wochen bis zu 3 Monaten geben. Deine Unterlagen werden nach D. zur Ausländerbehörde geschickt. Und wie die im Moment Arbeiten weißt Du ja sicherlich.

Gruß.... Dietmar
 

daniel1983

Kennt noch nicht jeder
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4 Juli 2022
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Franken
Hallo,
also, ich verstehe es so das Du schon ALLES fertig hast und nur noch das Heiratsvisa Brauchst. Ihr wart schon bei der VFS-Global und habt das Visa schon beantragt. Jetzt wartest Du auf die Erteilung des Heiratsvisa. Sehe ich das so richtig?

Nach Beantragung des Heiratsvisa kan es eine Wartezeit von 3 Wochen bis zu 3 Monaten geben. Deine Unterlagen werden nach D. zur Ausländerbehörde geschickt. Und wie die im Moment Arbeiten weißt Du ja sicherlich.

Gruß.... Dietmar
Hallo, soweit sind wir noch nicht.
Sind noch ganz am Anfang und müssen erstmal die ganzen Unterlagen von der Botschaft beglaubigen lassen.
Danach schickt sie mir die Unterlagen mit DHL-Express nach D und ich gehe zum Standesamt/Oberlandesgericht zwecks Beglaubigung.

Gruß Daniel
 

eduard70de

Aktiver Member
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7 Februar 2021
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Hallo, soweit sind wir noch nicht.
Sind noch ganz am Anfang und müssen erstmal die ganzen Unterlagen von der Botschaft beglaubigen lassen.
Danach schickt sie mir die Unterlagen mit DHL-Express nach D und ich gehe zum Standesamt/Oberlandesgericht zwecks Beglaubigung.

Gruß Daniel
Bei mir ging das relativ zügig. Ca 3 Monate bis sie das Visum hatte.
 
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Biker

Member Inaktiv
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22 April 2014
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So, meine Frau hat jetzt den A1 Kurs gemeistert. 71 Punkte. Sie meinte, die Fragen waren anders als die, die sie gelernt hatte. Entweder hat das Niveau angezogen oder die Prüflinge waren unterdurchschnittlich vorbereitet.
Hier kann jeder mal selbst schauen, wie hoch die Durchfallquote so ist.

Habe nachträglich auf der Seite vom Goethe Institut da noch eine Wörterliste entdeckt, die man drauf haben sollte. Könnte nützlich sein.
Die Übungshefte dort hatte ich ihr ausgedruckt. Das hat ihr geholfen, meinte sie.
Sie hat die letzten 6 Wochen fast jeden Tag von 8 Uhr morgens bis 8 oder 10 Uhr abends gepaukt. Natürlich auch mal Pause zwischendurch.
Das meiste mit Youtube Videos. Sie meinte, das hat ihr mehr gebracht als der Deutschkurs, den sie gemacht hat.
Es geht also, wenn man wirklich will.

Wenn ich mir den ganzen Terz wegen Heirat anschaue, bin ich froh, nach Dänemark gefahren zu sein. Ist auch nicht mehr ganz so einfach wie früher, aber es geht noch.
Hatte es mit Heiratsservice durchgezogen. Und zwar deshalb, weil man nur 3 Monate Zeit hat während Aufenthalt mit Schengen-Visum. Wenn es nicht klappt, fängt man von vorne an.
Rückwirkend betrachtet würde ich es heute in Hongkong versuchen. Dort scheint es noch einfacher zu sein. Und da würde ich es dann sogar ohne Agentur versuchen.
Unter dem Strich ist das doch auch deutlich billiger als alles andere.
 

Biker

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22 April 2014
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Las Vegas soll noch einfacher sein.

Dann musst Du erst mal ein Visum für die Braut bekommen. Keine Ahnung, wie die Erfolgsaussichten sind.
Denn eine Thailänderin bekommt kein ESTA.
Und der Flug ist auch nicht gerade günstig.
 
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breeze83

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12 Mai 2019
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Hey, mal wieder ein Update von uns.

wir waren im April in Thailand Urlaub+Familie Besuchen.

Gleichzeitig haben wir auch unsere Ehe in Thailand eintragen lassen > neue ID Card > neuer Reisepass

Auch hier hatten wir schon 2 Monate vorher wieder thailändisch.de genutzt um die nötigen Dokumente in Thailand übersetzten und beglaubigen zu lassen.

Wir sind dann mit den Unterlagen, 2 Zeugen (Mutter, Schwester) und dem Hausbuch zum zuständigen Amt.

Schon 1h vor Öffnung da gewesen um auch ne niedrige Nummer zu ziehen, zuerst gings mit der Namensänderung los. (sehr viel Papier kram, 2x Unterschriften der Zeugen etc.) hat sicher ne Stunde gedauert. Danach gleich die ID Karte erneuert.

Mit der ID Karte dann zum nächsten BIG-C mit Reisepass Service im Selben Gebäude (kannte ich so auch noch nicht) nen bisle extra bezahlt für Same-Day Service und den Pass dann ca. 4h später im "Department of Consular Affairs" in Bangkok abgeholt.

Rückreise nach Deutschland dann mit beiden Pässen.

Hier steht dann jetzt die Überschreibung des Aufenthaltstitels auf den neuen Namen/Pass an.
 

dischu39

Gibt sich Mühe
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28 September 2011
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Emsland
Auch von uns ein Update.

Wie weiter oben beschrieben hatten wir es gerade umgekehrt gemacht.
In TH. geheiratet. Dann hat meine Frau auch mit Hilfe von "Thailändisch.de" alles andere erledigt. Neuer Reisepass, neue ID-Card, Hausbucheintrag, usw. Wegen den neuen Namen. Heiratsurkunde übersetzen lassen, usw. VISA für Ehegattennachzug (oder wie das Ding heiß" beantragt. Immer mit Hilfe von "Thailändisch.de". Ist sehr zu empfehlen!!

Zuhause in D. angekommen dann sofort im Bürgerbüro angemeldet. Die Krankenkasse organisiert. Sie ist jetzt bei mir mit Krankenversichert. Den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragt. Sechs Wochen später kam ein Schreiben von der AB. das der Aufenthaltstitel für 3 Jahre genehmigt ist. Jedoch würde es etwas dauern bis die "Plastikkarte" fertig ist. Und das sie arbeiten darf. 3 Wochen später kam die "Plastikkarte" mit den Aufenthaltstitel.

So, jetzt sollte sie zur Schule und deutsch lernen. Aber sie hatte KEINE Verpflichtung zum deutsch lernen weil Familie. OK, dachte ich, zahle ich eben selber. Also zur Schule (VHS), mehr gibt es bei uns nicht. (Emsland in Niedersachsen.) Dort sitzt eine sehr fähige Dame die uns alles erklärt hat.

Selber zahlen geht nicht. Da keine "Verpflichtung" zum Sprachkurs auch kein Kurs. Alle anderen wie z. B. Flüchtlinge werden immer wieder vorgezogen. Das ist Gesetz, sagte sie. Und da der Kurs IMMER voll ist, wird sie nie dran kommen. Aber sie würde die "BAMP" anschreiben und und um eine "Verpflichtung" bitten. 8 Wochen später kam der Brief von der "BAMP" das die ausstellende Behörde des Aufenthaltstitels für eine "Verpflichtung zum Sprachkurs" zuständig ist. Falls diese nicht einlenken würde, sollte ich mich nochmal an die "BAMP" wenden.

Also die AB. angerufen und um eine "Verpflichtung zum Sprachkurs" gebeten. Die Dame am Telefon hatte die Daten meiner Frau aufgerufen und meinte: "Ne, gibt es nicht wegen Familie". Zu meinen Glück sagte die Dame immer: "Meines wissens nach .... ". Und das war eine Vorlage für mich. Ich habe gesagt, wenn Sie es nicht wissen, dann möchte ich mit jemanden sprechen der es genau weiß. Ich hatte ihr auch erklärt das meine Frau sonst Nie einen Sprachkurs bekommen würde wenn sie keine "Verpflichtung" hat. Ein Flüchting bekommt diese sofort, obwohl er eventuell wieder in sein Land zurück geht. Meine Frau wird immer in D. bleiben, soll sie denn ihr Leben lang mit "Kauderwelsch" in D. leben. Außerdem ist meine Frau noch jung und strebt einen Job in der Pflege an und diesen bekommt sie nur wenn sie deutsch kann. Ich hatte meine Stimme leicht erhoben.

Einen Moment bitte ich verbinde sie jetzt weiter, meinte die Dame von der AB. am Telefon.
Ca. 3 Minuten später: "Hallo, hören Sie?". Ja, ich höre sagte ich. Ich schicke die "Verpflichtung zum Sprachkurs" sofort raus. Ich dachte nur: "Geht doch".

Anfang Juni wird sie erfahren wann sie mit den Kurs anfangen kann. Aber das kann bis zu 1 Jahr dauern. Sie steht jetzt in der Warteschlange.

Gruß.... Dietmar u. Ninni
 

dischu39

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28 September 2011
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Emsland
Aber ich habe auch eine Frage dazu.

Wir wollen in absehbarer Zeit nach TH. zu besuch der Familie fliegen.
Jetzt hat sie ihre "Plastikkarte" mit den Aufenthaltstitel.

Muss sie irgendetwas bei der Aus- oder Einreise beachten? Einen Stempel oder etwas?

oder

kann sie solange der Aufenthaltstitel gültig ist einfach mit Reisepass und Plastikkarte so oft wie sie will nach D., bzw. TH. fliegen.

Gruß..... Dietmar u. Ninni
 
Thailernen.net

Fazer 700

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26 März 2009
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Ruhrpott
Das kann sie. Sie muß sich allerdings mehr als 180 Tage im Jahr in D aufhalten. Also kein langer Aufenthalt in Thailand.
Ein paar Tage mehr zb. 198 Tage war auch kein Problem wenn meine Frau mit mir zusammen zurückgereist ist.
Gibt aber bei der ABh ein Papier wenn man es vor einer geplanten Reise besorgt. Frag mich jetzt nicht nach dem Namen, haben es schon lange nicht mehr genutzt. Bei ein paar Tagen zuviel hat noch keiner danach gefragt.
 
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Otto Normalverbraucher

Realist
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3 April 2023
1.439
7.119
2.165
Vienna, Austria
Achtung, bitte nicht Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis gleichsetzen


 
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