Davon abgesehen, dass deinem Edeka Beispiel ein völlig anderer Sachverhalt zugrunde liegt, weil Edeka NICHT als Vermittler auftritt, gehe ich mal darauf ein:
Edeka wird dir aber keine Bearbeitungsgebühr berechnen. Warum sollten sie auch?!
Der Kauf der Äpfel, das Verpflichtungsgeschäft, bindet beide Vertragsparteien. Edeka zur Lieferung der Äpfel, dich zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises.
Am nächsten Tag findet das Verfügungsgeschäft, die Übereignung der Äpfel, nicht statt, weil Edeka keine Äpfel hat -> Kaufvertrag obsolet (um es mal laienhaft zu formulieren)
Und du bist jetzt der Ansicht, Edeka dürfte dafür von dir eine "Bearbeitungsgebühr" einbehalten? Ernsthaft?
Ich weiß nicht ob ich entsetzt oder resigniert sein soll
Wenn überhaupt irgendwo ein Schadenersatzanspruch entsteht bei diesem Beispiel, dann seitens Edeka gegenüber dem Bauern, weil der seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt/erfüllen kann (Stichwort Konventionalstrafe),
und seitens dir als Endkunde gegenüber Edeka, weil die ihrerseits ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt haben!
Tatsächlich wird eine solche Schadenersatzpflicht aus dem Kaufvertrag, zumindest gegenüber dem Kunden, regelmäßig nicht vorliegen, weil sie entsprechend vereinbart gewesen sein müsste.
Aber den umgekehrten Fall zu konstruieren und Edeka auch noch das Recht einzuräumen eine "Bearbeitungsgebühr" verlangen zu können, ist absolut hanebüchener Unsinn!
Ergänzung:
Bevor das zur Sprache kommt: Ja, es gibt (Vermittlungs)geschäfte bei denen, bei vergeblicher Warenbeschaffung, vertraglich eine Gebühr vereinbart werden kann, die fällig wird falls das Geschäft nicht zustande kommt.
Diese Vertragsausgestaltung ist allerdings nur bei
nicht alltäglichen Geschäften möglich. Dann nämlich wenn ein Vermittler Lieferungen/Leistungen bei einem Dritten anfragen muss, die dieser nicht üblicherweise am Markt anbietet.
Also Waren oder Dienstleistungen die auf einen bestimmten Bedarf speziell "zugeschnitten" sind. Aber weder handelt es sich dann um Stornogebühren noch ist so etwas bei Flugbuchungen zulässig!
So ist es. und weiter? Der Kauf der Äpfel kommt nicht zustande. Fertig.
Aber für dich jetzt nochmal als Beispiel:
Kunde K bucht über Veranstalter xyz ein Flugticket von Airline abc.
K zahlt dafür 1.090 Euro an xyz.
xyz behält Gebühren von 90 Euro ein und leitet 1.000 Euro an abc weiter.
Nun storniert abc die Leistung und zahlt die 1.000 Euro zurück.
Diese 1.000 Euro sind dann, ohne irgendwelche Abzüge, an K weiterzuleiten.
Der "Schaden" wurde von abc verursacht.
Der Kunde kann
nicht für den xyz entstehenden zusätzlichen Aufwand in Regress genommen werden.
Der Schaden durch die Flugstornierung (zusätzlicher Arbeitsaufwand und Bankgebühren) ist aller Wahrscheinlichkeit nach unternehmerisches Risiko von xyz, dass dieser eben in seine üblichen Bearbeitungsgebühren einpreisen muss. Denn abc würde bei einer anderen Vertragsausgestaltung (Schadenersatzansprüche gegenüber abc), xyz nicht als Kunde/Vermittler akzeptieren.
Was daran so schwer zu verstehen ist, erschließt sich mir nicht. Warum es aber immer wieder Unternehmen gibt, die unberechtigte Gebühren u.ä. berechnen und damit erfolgreich sind, wird immer offensichtlicher
Und so funktioniert es bei einem seriösen Anbieter (oder bei einem dem zuvor schon oft genug auf die Finger geklopft wurde
)
ERGÄNZUNG
Hab mir eben mal die AGB von cheapticket durchgelesen (erfreulich kurz gehalten btw)
Dort steht unter 5.4 Abwicklung via Cheaptickets.de:
Die Abwicklung einer Änderung oder Stornierung einer bestätigten Buchung via Cheaptickets.de unter Berücksichtigung der in 5.1 bis 5.3 dargestellten Grundsätze stellt eine zusätzliche Dienstleistung dar, die der Kunde freiwillig in Anspruch nehmen kann. Diese Dienstleistung gilt als erbracht, wenn eine Änderung oder Stornierung durch Cheaptickets.de erfolgt ist. Die Service fee für die erbrachte Dienstleistung beträgt 55 Euro pro Person, maximal jedoch 110 Euro pro Buchung.
Wenn also im Auftrag des Kunden cheaptickets.de bei der Fluggesellschaft eine Stornierung vornimmt, fallen 55 Euro Bearbeitungsgebühr pP an. So ist das ja auch korrekt und an dieser Praxis ist nichts zu beanstanden.
Nun hat aber der Kunde keine Stornierung via cheaptickets beantragt und somit ist auch keine "Änderung oder Stornierung durch Cheaptickets.de" erfolgt!
Die Stornierung erfolgte durch Etihad. Und dafür sehen die Cheaptickets AGB keine Gebühren vor. Und warum? Weil das rechtswidrig wäre!