Warum soll ich es denn nicht anmelden, wenn das Geld legal ist und ich es nachweisen kann.
Es gibt Dinge, die gehen den Zollbeamten einfach nichts an, unter Anderem mein Vermögensstatus. Ich bestreite, dass ein Sparbuch ein dem Bargeld gleich gestelltes Zahlungsmittel ist (höchtens ein gewillkürtes). Dass eine mitgeführte Scheckkarte oder Kreditkarte kein bargeldähnliches Zahlungsmittel ist (obwohl man an jedem Geldautomaten damit Geld abheben kann) ist in dem Zusammenhang absurd.
Ein physisch vorhandenes Sparbuch ist ein Inhaberpapier und wird dadurch vielfach als Bargeld gesehen. Kann auch wie Bargeld eingesetzt werden. Heutzutage aber nicht mehr sehr gebräuchlich, weil man auf sein Sparheftkonto auch ohne Vorzeigen des Sparheftes zugreifen kann.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man ein deutsches Sparbuch in Thailand als Zahlungsmittel verwenden kann.
ch wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass gleichgestellte Zahlungsmittel auf Verlangen mündlich anzuzeigen sind.
Seht das mal losgelöst von Geldwäsche, Steuerhinterziehung usw.
Und da liegst Du unter Umständen schon falsch, weil man ab 10.000 EUR nicht nur die gleichgestellten Zahlungsmittel anzeigen sondern ggf. deren Mitführung auch begründen musst inklusive der Herkunft. Nur "anzeigen" (also benennen) klingt im ersten Augenblick harmlos, kann aber durchaus weitere Ermittlungen (z.B. der Finanzämter) nach sich ziehen. Ich habe auch kein Schwarzgeld, zeige aber wo es geht dem sich entwickelnden Überwachungsstaat seine Grenzen auf. Kann auch jeder halten wie er will.
Bitte beachten Sie!
Im Rahmen der Kontrolle sind Sie verpflichtet, Angaben zu Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln, deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und dem Verwendungszweck gegenüber den Kontrollpersonen zu machen und ggf. Unterlagen vorzulegen - auch wenn Sie die Wertgrenze von 10.000 Euro bei mitgeführten Barmitteln bzw. gleichgestellten Zahlungsmitteln nicht überschreiten.
Wir befinden uns ja immer noch in Deutschland und nach deutschem Recht kann ich als Beschuldigter bzw. in einem Ermittlungsverfahren auch Angaben verweigern. Eine intensive mündliche Befragung sehe ich bereits als eine Ermittlung und den Vorwurf einer Straftat an. Die Grenzen sind da fliessend. Ich bin auch nicht verpflichtet, dem Staat bei Ermittlungen zu unterstützen. Beweislast liegt beim Staat. Aber auch das kann jeder halten wie er will - es ist nur meine Haltung dazu. Ich würde mit dem Beamten auch nicht über solche Dinge diskutieren sondern im Zweifelsfall die Auskünfte erteilen, die ich für richtig halte.