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Joe

Eröffnen eines Bankkontos

Ram0815

Schorsch
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Ich flieg jetzt seit 30 Jahren berufilch in der Welt rum und habe Bankkonten in unterschiedlichen Ländern.

Bis heute hat mich noch nie ein Zollbeamter nach Bankkonten und Sparbüchern befragt.

Ist ja auch nur eine Auskunftspflicht und keine Verpflichtung zur Anmeldung.
 

elast.max

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Ist wie mit den Zigaretten, werdet ihr gefragt und gebt dann an, keine mitzuführen und man findet welche gibt's auch eine Strafe.

Am Flughafen braucht sich keiner mit den Zöllner unterhalten.
Mitlerweile gibt es an jeden Flughafen das 2 Kanal-System

Unter der Freimenge (200 Sück) grüner Ausgang. :daumen
Über der Freimenge roter Ausgang :daumen
Nimmt wer den Grünen Ausgang und hat mehr mit als die erlaubte Freigrenze mit dann kommt eben der Schmuggel noch dazu. Da hilft auch dann kein dämliches Gerede.
 
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tom089

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Warum soll ich es denn nicht anmelden, wenn das Geld legal ist und ich es nachweisen kann.

Es gibt Dinge, die gehen den Zollbeamten einfach nichts an, unter Anderem mein Vermögensstatus. Ich bestreite, dass ein Sparbuch ein dem Bargeld gleich gestelltes Zahlungsmittel ist (höchtens ein gewillkürtes). Dass eine mitgeführte Scheckkarte oder Kreditkarte kein bargeldähnliches Zahlungsmittel ist (obwohl man an jedem Geldautomaten damit Geld abheben kann) ist in dem Zusammenhang absurd.

Ein physisch vorhandenes Sparbuch ist ein Inhaberpapier und wird dadurch vielfach als Bargeld gesehen. Kann auch wie Bargeld eingesetzt werden. Heutzutage aber nicht mehr sehr gebräuchlich, weil man auf sein Sparheftkonto auch ohne Vorzeigen des Sparheftes zugreifen kann.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man ein deutsches Sparbuch in Thailand als Zahlungsmittel verwenden kann. :bigsmile

ch wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass gleichgestellte Zahlungsmittel auf Verlangen mündlich anzuzeigen sind.
Seht das mal losgelöst von Geldwäsche, Steuerhinterziehung usw.

Und da liegst Du unter Umständen schon falsch, weil man ab 10.000 EUR nicht nur die gleichgestellten Zahlungsmittel anzeigen sondern ggf. deren Mitführung auch begründen musst inklusive der Herkunft. Nur "anzeigen" (also benennen) klingt im ersten Augenblick harmlos, kann aber durchaus weitere Ermittlungen (z.B. der Finanzämter) nach sich ziehen. Ich habe auch kein Schwarzgeld, zeige aber wo es geht dem sich entwickelnden Überwachungsstaat seine Grenzen auf. Kann auch jeder halten wie er will.

Bitte beachten Sie!
Im Rahmen der Kontrolle sind Sie verpflichtet, Angaben zu Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln, deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und dem Verwendungszweck gegenüber den Kontrollpersonen zu machen und ggf. Unterlagen vorzulegen - auch wenn Sie die Wertgrenze von 10.000 Euro bei mitgeführten Barmitteln bzw. gleichgestellten Zahlungsmitteln nicht überschreiten.

Wir befinden uns ja immer noch in Deutschland und nach deutschem Recht kann ich als Beschuldigter bzw. in einem Ermittlungsverfahren auch Angaben verweigern. Eine intensive mündliche Befragung sehe ich bereits als eine Ermittlung und den Vorwurf einer Straftat an. Die Grenzen sind da fliessend. Ich bin auch nicht verpflichtet, dem Staat bei Ermittlungen zu unterstützen. Beweislast liegt beim Staat. Aber auch das kann jeder halten wie er will - es ist nur meine Haltung dazu. Ich würde mit dem Beamten auch nicht über solche Dinge diskutieren sondern im Zweifelsfall die Auskünfte erteilen, die ich für richtig halte.
 

changbeer

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Am Flughafen braucht sich keiner mit den Zöllner unterhalten.
Mitlerweile gibt es an jeden Flughafen das 2 Kanal-System
Dann nimm halt einen Straßenübergang als mein Beispiel

Ist schon klar. Aber wenn erst gar kein Bankbuch vorhanden ist hat brauch man auch bei Nachfrage durch den Zollbeamten nichts angeben.
Richtig

Und da liegst Du unter Umständen schon falsch, weil man ab 10.000 EUR nicht nur die gleichgestellten Zahlungsmittel anzeigen sondern ggf. deren Mitführung auch begründen musst inklusive der Herkunft. Nur "anzeigen" (also benennen) klingt im ersten Augenblick harmlos, kann aber durchaus weitere Ermittlungen (z.B. der Finanzämter) nach sich ziehen. Ich habe auch kein Schwarzgeld, zeige aber wo es geht dem sich entwickelnden Überwachungsstaat seine Grenzen auf. Kann auch jeder halten wie er will.
Hab ich doch geschrieben, über weitere Ermittlungen entscheidet der Zollbeamte.
Also wenn ich schon zitiert werde dann aber auch die richtige Stelle drinlassen
 
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tom089

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Hab ich doch geschrieben, über weitere Ermittlungen entscheidet der Zollbeamte.
Also wenn ich schon zitiert werde dann aber auch die richtige Stelle drinlassen

Du solltest meinen Beitrag auch richtig lesen. Es geht um eine intensivere Fragerei, nach der Herkunft und dem Verwendungszweck. Das ist noch kein Ermittlungsverfahren, kann aber dahin münden. Für mich ist ein solch lockeres Gespräch bereits die Anbahnung einer Ermittlung (ausser man plaudert gerne mit den Beamten).

Und Du glaubst doch nicht im Ernst, dass der sich damit zufrieden gibt "ich habe übrigens noch ein Sparbuch der Bank of Thailand mit, wo im Gegenwert ca. 200.000 Baht drauf sind und die Rolex, die ich trage, hat einen Wert von 15.000 EUR und der restliche Goldschmuck sind Geschenke". Dir muss doch wohl sonnenklar sein, dass das (unter Umständen viele) weitere Detailnachfragen nach sich zieht. Warum, wieso weshalb, wann und wer hat das Geld auf das Thai Sparbuch eingezahlt usw. usw. Es wäre ja geradzu sinnlos, nur die Angaben über weitere Vermögensgegenstände zu machen, wenn der Zollbeamte nur freundlich grinst und sagt, "weiter so, hast Du gut gemacht" und sich keinerlei Notizen macht. Auf welchem Planeten lebst Du ?
 

wiwowa

Keine Ahnung, große Klappe
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Franken
Als gleichgestellte Zahlungsmittel gelten

  • Sparbücher
Ein deutsches Sparbuch erlaubt dem der es vorgezeigt über die Mittel zu verfügen, ist somit dem Bargeld gleich gestellt:
"Ein Sparbuch stellt im Rechtssinne ein so genanntes Namenspapier nach § 808 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dar. Dies bedeutet, dass die Bank grundsätzlich an jedermann – also auch an einen Nichtberechtigten –, der ihr das Sparbuch vorlegt, mit befreiender Wirkung Auszahlungen vornehmen kann."

Ein Thailändisches Bankbuch habe ich verstanden ist eher vergleichbar einem "Kontoauszug" und sollte damit eigentlich keine Probleme verursachen. Oder kann jeder der es vorzeige bei der Bank damit Abhebungen tätigen?
 

elast.max

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Ein Thailändisches Bankbuch habe ich verstanden ist eher vergleichbar einem "Kontoauszug" und sollte damit eigentlich keine Probleme verursachen. Oder kann jeder der es vorzeige bei der Bank damit Abhebungen tätigen?
Sicher nicht.!
Einmal musste ich die Passkopie 5 mal unterschreiben bis die Maus verstand das es die gleiche Unterschrift ist
 
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