Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass gleichgestellte Zahlungsmittel auf Verlangen mündlich anzuzeigen sind.
Seht das mal losgelöst von Geldwäsche, Steuerhinterziehung usw.
Kommt ihr dieser Anzeigepflicht nicht nach, zieht das ein Bußgeldverfahren nach sich und zwar nicht wegen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz oder wegen Steuerhinterziehung, sondern weil ihr den Zollbeamten angeschwindelt habt.
www.gesetze-im-internet.de
Ob es dann noch weitere Ermittlungen gibt, entscheidet der Zollbeamte.
Ist wie mit den Zigaretten, werdet ihr gefragt und gebt dann an, keine mitzuführen und man findet welche gibt's auch eine Strafe.