@Klausi
In dem Text vom Kollegen @buddy2020 steht doch:
Teilnahmebestätigung für die Aktivität und dazu zählen eben Kochkurse. Stand heute wird "Thai culinary training" auch noch auf der E-Visa Plattform unter "Thai Soft Power related activities" aufgeführt:
Deine Zweifel bezüglich der Gewerbeanmeldung kann ich natürlich nicht vollständig ausräumen, allerdings steht auf der E-Visa Plattform folgendes:
"Showcasing digital nomad, remote worker, foreign talent or freelancer status"
Wie ich schon in einem meiner vorherigen Posts vermutet habe, wird der Freelancer Status in Deutschland anhand einer Gewerbeanmeldung überprüft,. Alles andere wäre wohl viel zu aufwendig.
Außerdem zählen immer die Vorgaben der lokalen Botschaften / Konsulate. Nur weil da eine deutsche Übersetzung im Internet rumgeistert, heißt das nicht, dass das auch für Deutschland gilt. Was zählt, ist das, was auf der Internetseite der Botschaft / Konsulate steht.
Und dort heißt es:
In dem Text vom Kollegen @buddy2020 steht doch:
Thai Soft Power: Nachweis einer Teilnahmebestätigung für die Aktivität
Teilnahmebestätigung für die Aktivität und dazu zählen eben Kochkurse. Stand heute wird "Thai culinary training" auch noch auf der E-Visa Plattform unter "Thai Soft Power related activities" aufgeführt:
Deine Zweifel bezüglich der Gewerbeanmeldung kann ich natürlich nicht vollständig ausräumen, allerdings steht auf der E-Visa Plattform folgendes:
"Showcasing digital nomad, remote worker, foreign talent or freelancer status"
Wie ich schon in einem meiner vorherigen Posts vermutet habe, wird der Freelancer Status in Deutschland anhand einer Gewerbeanmeldung überprüft,. Alles andere wäre wohl viel zu aufwendig.
Außerdem zählen immer die Vorgaben der lokalen Botschaften / Konsulate. Nur weil da eine deutsche Übersetzung im Internet rumgeistert, heißt das nicht, dass das auch für Deutschland gilt. Was zählt, ist das, was auf der Internetseite der Botschaft / Konsulate steht.
Und dort heißt es:
(DTV1) Workcation - สถานกงสุลใหญ่ ณ นครมิวนิก
munich.thaiembassy.org