Wenn Du keine aktuelle Arbeitsbescheinigung vorlegen kannst würde ich den Antrag nicht stellen, die Gefahr dass die 350 Euro für nichts weg sind ist gross.Dann versuch ich mal mein Glück mit meinem Arbeitsvertrag von 07/2023
Wenn Du keine aktuelle Arbeitsbescheinigung vorlegen kannst würde ich den Antrag nicht stellen, die Gefahr dass die 350 Euro für nichts weg sind ist gross.Dann versuch ich mal mein Glück mit meinem Arbeitsvertrag von 07/2023
Wenn Sie das ablehnen und was aktuelles wollen, dann kann ich die Bescheinigung ja von meinem AG austellen lassen. Sollte hoffentlich kein großes Thema seinWenn Du keine aktuelle Arbeitsbescheinigung vorlegen kannst würde ich den Antrag nicht stellen, die Gefahr dass die 350 Euro für nichts weg sind ist gross.
Wie gehts dann weiter....das Visa ist eine Email.Hallo,
Mein DTV wurde heute per eMail zugestellt.
Kurze Zusammenfassung welche Dokumente notwendig waren:
1. Passkopie
2. Vermögensnachweis auf irgendeinem Bankkonto
3. Passbild
4. Kopie vom Personalausweis als Nachweis über den Wohnsitz
5. Bescheinigung vom aktuellen Ausbeuter dass man Angestellter ist mit kurzer Tätigkeitsbeschreibung
6. Bescheinigung vom Ausbeuter dass man remote arbeiten darf, es wird NICHT gefordert dass diese remote-Arbeit ausdrücklich auch in Thailand erfolgen darf.
Gruss
HG
Hab es genauso gemacht und wurde bei mir heute ebenfalls bestätigt und ausgestellt.Hallo,
Mein DTV wurde heute per eMail zugestellt.
Kurze Zusammenfassung welche Dokumente notwendig waren:
1. Passkopie
2. Vermögensnachweis auf irgendeinem Bankkonto
3. Passbild
4. Kopie vom Personalausweis als Nachweis über den Wohnsitz
5. Bescheinigung vom aktuellen Ausbeuter dass man Angestellter ist mit kurzer Tätigkeitsbeschreibung
6. Bescheinigung vom Ausbeuter dass man remote arbeiten darf, es wird NICHT gefordert dass diese remote-Arbeit ausdrücklich auch in Thailand erfolgen darf.
Gruss
HG
Visa gilt ab Ausstellungstermin 5 Jahre. Ab Einreise dann 180 Tage. Ich denke, dass die das eVisa sowieso im System haben und über den Reisepass verknüpft ist.Wie gehts dann weiter....das Visa ist eine Email.
Das druckt man aus und bekommt dann bei der Einreise und dem Papier eine DTV Stempel?
Haben die was an Erklärung dazu mitgeschickt?
Starttermin für die Laufzeit ist das Papier Visa oder dann er Stempel bei der ersten Einreise?
Genau, den Zettel (DIN A4) ausdrucken und in den Pass legen. Da ist ein QR code drauf den die Immi vermutlich bei der Einreise scant. Ich denke dass die Immi dann einen Stempel in den Pass klopft der besagt dass man 6 Monate bleiben darf. Nach 6 Monaten bei der immi um weitere 6 Monate verlängern oder ausreisen.Wie gehts dann weiter....das Visa ist eine Email.
Das druckt man aus und bekommt dann bei der Einreise und dem Papier eine DTV Stempel?
Haben die was an Erklärung dazu mitgeschickt?
180 Tage und nicht 6 Monate, der Einreisetag (Uhrzeit egal) zählt als Tag 1!Stempel in den Pass klopft der besagt dass man 6 Monate bleiben darf. Nach 6 Monaten bei der immi um weitere 6 Monate verlängern oder ausreisen
D.h. wenn ich jetzt beantrage, kann ich auch erst im Dezember fliegen? Oder muss man innerhalb von 3 Monaten einreisen?Starttermin ist der Tag der Visa-Erteilung, nicht der Tag der ersten Einreise.
Ich denke ja, habe nichts davon gelesen dass man innerhalb eines gewissen Zeitraums einreisen muss.D.h. wenn ich jetzt beantrage, kann ich auch erst im Dezember fliegen? Oder muss man innerhalb von 3 Monaten einreisen?
Es gibt immer einen Zeitraum, in dem man einreisen muss, bevor das Visa verfällt! Der steht auch auf dem eVisa und ist der Zeitraum zw. Austellung und Gültigkeit! Beim DTV sind das halt 5 Jahre! Beim TR oder NON-O (jeweils Single) sind es 90 Tage und beim NON-OA 1 Jahr!h denke ja, habe nichts davon gelesen dass man innerhalb eines gewissen Zeitraums einreisen muss
Hier im Forum werden jeden Tag viele Fragen gestellt, deren Antworten für manche selbstverständlich sind!Das man innerhalb von 5 Jahren einreisen sollte versteht sich wohl von selbst!
Hast zwar nicht mich gefragt, aber meiner war von 2020.Wie alt ist der?
Guter HinweisIch hatte auch einen vom 1989, aber andere Adresse. Das wäre wohl nicht gegangen.
Darauf hatte @Hibl , glaube ich, schon mal hingewiesen, danke.Notfalls eine aktuell Abschrift beantragen.
Danke für die Info, ich habe nämlich das gleiche Problem. Überlege ob ich einfach den nagelneuen Gewerbeschein plus den alten mit früherer Adresse und bereits offiziell abgemeldet hinsenden soll, dazu noch diesen Portfolio Showcase mit allerlei unaufgeforderten Zeug (Mieteinnahmen etc. um Finanzpower zu beweisen). Da ich auch nach FRA schicken muss ist es wahrscheinlich alles jetzt doch unnötig gewesenMeiner war 2 Tage alt. Was ich eher für problematisch hielt. Weil dann kann man ja bisher nichts gemacht haben.
Ich hatte auch einen vom 1989, aber andere Adresse. Das wäre wohl nicht gegangen.