Wichtig zu wissen für aktuelle oder künftige Rentner-Expats ohne deutschen Wohnsitz:
Vermutlich gibt es auch in TH Steuerfreibeträge. Falls ja: Wie hoch ist in TH der Freibetrag, bei dessen Überschreitung die deutsche Rente versteuert werden muss?
Was passiert, wenn man zusätzlich zur deutschen Rente noch in TH Einkünfte aus selbständer Tätigkeit hat?
Als Nicht-Schmarotzer wird man die versteuern. Aber welche Regeln gelten, wenn eine niedrige Rente unterhalb der TH-Freibetragsgenze liegt?
Wird mit den Einkünften steuerfrei bis zur Renten-Freibetragsgrenze aufgefüllt (best case), und gilt die TH-Steuerpflicht erst für darüber liegende Beträge? Falls beide Freigrenzen zur Anwendung kommen: Wirken die additiv nacheinander?
Oder müssen die Einkünfte aus Selbständigkeit ohne eigenen Freibetrag unabhängig von den Renteneinkünften in voller Höhe versteuert werden?
Oder (worst Case) sind dann plötzlich alle Einkünfte steuerpflichtig, auch die Rente in voller Höhe?
Gibt es überhaupt im thailändischen Steuerrecht getrennte Freibeträge für Einkünfte und für Renten, oder gilt für alles die hier bereits genannte Grenze von 150.000 Baht (pro Monat oder Jahr?), die
@savoy in #83 gepostet hat (danke)?
@Dr. Ramin hat hier ja in Beitrag #46 das Doppelbesteuerungsabkommen von 1968 gepostet (danke). Gilt das heute immer noch unverändert? Gibt es mittlerweile eine Überstzung von § 18 in Klartext für juristische Laien?