Nein, jetzt immer!Yep,bei Erstantrag.
Onnut
Nein, jetzt immer!Yep,bei Erstantrag.
Onnut
Die alte PKV muss einen nach Rückkehr aus dem Ausland wieder aufnnehmen.
Aber VORSICHT: Ohne weiterlaufenden Anwartschaftstarif drohen hier (sehr) teure Beiträge oder/und ein dürftiger Versicherungsumfang. Eventuell lauern Gesundheitsprüfungen und die bisher erlangten Altersrückstellungen gehen verloren.
Ich empfehle das Thema mit der eigenen Versicherung zu besprechen. Das habe ich auch gemacht. Bei mir war das Ergebnis, dass mein Versicherungsschutz dauerhaft (!) auf Südostasien ausgedehnt wurde.
Die alte PKV muss einen nach Rückkehr aus dem Ausland wieder aufnnehmen.
Ja, ich bin mir da (ziemlich) sicher, dass wurde vom Gesetzgeber vor über 10 Jahren implementiert und ist auf den Seiten des PKV Verbandes nachlesbar. Wobei man allerdings dann schlimmstesnfalls Notlagen oder Basistarif landen kann.Biste dir da sicher?
In Deutschland besteht zwar eine KV Pflicht. Aber nur in der Theorie.
Über 60000 Menschen in D sind nämlich nicht krankenversichert.
Meines Wissens nach, kann eine PKV einen wieder aufnehmen - muss aber nicht.
Bei der gesetzlichen sieht das anders aus. Die muss, obwohl sie in vielen Fällen nicht möchte. Da muss man dann Beharrlichkeit zeigen.
Bei der gesetzlichen sieht das anders aus. Die muss, obwohl sie in vielen Fällen nicht möchte. Da muss man dann Beharrlichkeit zeigen.
Wie jetzt die Agenturen da hantieren,entzieht sich meiner Kenntnis.
Bitte mehr details wie das jetzt geht wenn der Nachweis über ein Jahr gefordert wird , momentan in CNXDie schreiben ein Bankbuch auf deinen Namen um und wieder zurück.
Die legalen Voraussetzungen sind bekannt, aber darum geht's mir im Moment weniger. Es sind die verlockenden Angebote von 15-30K, je nach Agentur, die alle Probleme mit Konto und Papieren zu loesen versprechen. Verlockend aus verschiedenen Gruenden, doch eben illegal.@thaiguy
Eigentlich muessen die 800k 3 Monate vor Antrag und 3 Monate nach Antrag auf dem Konto sein.
Dann "darft"du die naechsten 6 Monate die Halfte ausgeben.Dann muessenn wieder die 800k auf dem Konto sein.
Denke,weisst das.
Wie jetzt die Agenturen da hantieren,entzieht sich meiner Kenntnis.
Onnut
Hat jemand schon einmal etwas von einer aufgeflogenen Aufenthaltsgenehmigung (ich weiss, nicht der korrekte Begriff) gehoert? Wie ist es dem armen Wicht ergangen?
Was als gesicherte Information angesehen werden kann ist, dass wenn die Aufenthaltsgenemigung widerrufen wird, der betreffende binnen 7 Tagen ausreisen muss. Genau gleich ergeht es jenen, welche Overstay haben und nicht in Auslieferungshaft wandern.
Alles andere ist halt individuell und zwar bezogen auf den Delinquenten UND den Immiofficers. Letztere haben immer noch einen grossen Handlungsspielraum, auch wenn es seit Taksin, der die Computervernetzung eingeführt hat, nicht mehr so einfach ist.
Nicht ganz korrekt : gibt wohl neue Regelungen zwischen 7 und 30 Tagen, ich hatte 14 Tagedass wenn die Aufenthaltsgenemigung widerrufen wird, der betreffende binnen 7 Tagen ausreisen muss.
ich hatte 14 Tage
Was soll ich da ?