Weiss denn irgenwer etwas über die beiden Fälle die tot geschwiegen werden
Du darfst davon ausgehen, dass da nichts "totgeschwiegen" wird, sondern der Express ohne rot zu werden lügt.
Viel interessanter ist der, tatsächlich stattgefundene, Mord an dem deutschen Zuhälter.
Der minderjährige Täter war geständig, es gab Zeugen, ... aber keine rechtsgültige Anklage.
In Thailand gelten, für uns, mitunter seltsame Verjährungsfristen.
Ein Mord ist in Thailand nur dann urteilsfähig wenn innerhalb von 90 Tagen nach der Antragstellung die Anklage erhoben wird, bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen innerhalb von einem Jahr. ...
Ob und wann Anklage erhoben wird, entscheidet jedoch nicht ein Staatsanwalt, sondern ein Richter. Ein Rechts- oder Staatsanwalt kann nur beantragen. Wenn seinem 1. Antrag nicht stattgegeben wird, hat er die Möglichkeit weitere Beweise vorzubringen etc. . Er kommt jedoch nicht an den zuständigen Richter "vorbei".
Das heißt im Klartext: Wenn der zuständige Richter der Meinung ist, dass nicht genügend "Fleisch am Knochen" ist, muss er der Anklageerhebung nicht stattgeben.
Er kann des weiteren so lange klüngeln bis die Frist für Anklageerhebung verjährt ist, sofern ihm niemand, von ganz weit oben, auf die Füße tritt.