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Zollkontrolle Suvarnabhumi - > 600 € Strafe ....

elast.max

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30 August 2010
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Flintstones Pattaya
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Kann man so nicht sagen. Ich reise immer mit 30 kg und Rucksack (10kg) an.
Bin noch nie kontrolliert worden.

Ach ja, blöd angucken tue ich keinen, sehe selber blöd aus. :bigg

Keine Ahnung wie oft du im Jahr nach Thailand einreist :bigg
Bei ca 10 einreisen über den BKK Airport wird ca 5 mal das Gepäck durchleuchtet aber dann bei allen
 

Kolati

Es kann nur einen geben..
Inaktiver Member
20 August 2009
9.287
2.869
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Vor sporadischen Kontrollen kann man sich auf keinem Airport sicher sein...

Mit etwas Glück passiert es nicht und für den anderen Fall muss man eben bluten...
Ich hätte die Beute nicht in Stangen transportiert, sondern die Päckchen geschickt im gesamten Gepäck verteilt....

Da ich aber ehrlich bin, kaufe ich meine Tabakwaren versteuert in Thailand...:bigg
 

BJK1903

Member Inaktiv
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Thread Starter
26 Mai 2013
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648
Frankfurt / Pattaya / Phuket
Das ist auch richtig so.
Denn du bist bei einer Straftat erwischt worden.

Wärst du durch den roten Kanal gegangen hättest du nur versteuern müssen und kannst deine Kippen behalten.
Du bist aber durch den grünen gegangen. Damit hast du wissentlich geschmuggelt denn du hattest ja etwas anzumelden.
Deshalb auch die Einziehung, Steuern und Strafe.

Das ist in Deutschland nicht anders wenn du durch den Zoll gehst.

in deutschland hat man aber auch trotz des roten kanals seine freimenge und darf danach auch die zigaretten behalten. abgesehen davon kostet es in Deutschland die steuern der stange und das gleiche nochmals als strafe pro stange. 76 € pro stange wären das. Also kommt man im allgemeinen viel günstiger weg, da man a) seine freimengenstange behalten darf und die nicht mitgerechnet wird und b) man weitaus weniger zahlt als in thailand und seine kippen auch behalten darf.....

Aussage des Zollbeamten: Sie sind aber immer noch günstiger dran als in Singapur ... -.- sehr ernüchternt....

Und blöd angeguckt hab ich keinen, ich wurde wie erwähnt draussen nach dem Durchgang schon im öffentlichen Bereich erst aufgehalten, dass heisst die haben uns beim umpacken beobachtet. ...
 

Tuntchen

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20 Juni 2009
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Süddeutschland
BJK,

warst du vor der Passkontrolle im Raucherraum ??? Ich vermute, dass da welche stehen und dann nach aussen "funken" wen sie kontrollieren sollen.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
.......dass heisst die haben uns beim umpacken beobachtet. ...

Und genauso funktioniert es.
Du kannst ja erst bestraft werden wenn du die Tat vollgangen hast.

Du hast es nicht verstanden.
Du bist durch den grünen Kanal gelaufen.
Also wissentlich Steuerbetrug begangen.
Das ist in Deutschland und anderen Ländern genau das gleiche.
Gehst du in irgendeinem Land durch den grünen Kanal obwohl du etwas zu verzollen hättest bist du ohne wenn und aber dran solltest du erwischt werden.

Die anderen Sachen stimmen wenn du durch den roten Kanal gehst und deklarierst was du hast.
Dann werden natürlich die Freimengen abgezogen und es fallen nur die Steuern auf die Übermengen an und keine Strafe.
 

Gromsch

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25 Januar 2013
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Freiburg
Ist eine Flasche Whiskey und 3 Tabakbeutel a 35 Gramm steuerfrei im Koffer?
 

Kolati

Es kann nur einen geben..
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20 August 2009
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Also kommt man im allgemeinen viel günstiger weg, da man a) seine freimengenstange behalten darf und die nicht mitgerechnet wird und b) man weitaus weniger zahlt als in thailand und seine kippen auch behalten darf.....


Dann sollte er daraus lernen und nur noch den umgekehrten Weg des Schmuggelns wählen...

Es ist günstiger....:bigg
 

Treudatt

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11 Dezember 2011
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6
318
Hmm, wenn ich das hier so lese, komme ich ins grübeln. Ich habe eigentlich immer einige Flaschen Vodka und Creamliköre in meinem Reisegepäck, wenn ich nach Fernost fliege. Mir war durchaus klar, dass das nicht 100% im grünen Bereich ist, aber dennoch irgendwie so durchgeht. Naja sicherlich auch ein guter Schuss Naivität dabei. Hab nun schon einige Reisen hinter mir und bisher immer alles okay, aber frage mich, ob ich da nicht mal etwas vorsichtiger sein sollte.

Hat einer ne Ahnung, wie teuer es z.B. in Thailand werden kann, falls man so mit 3 Flaschen Russian Standard und 3 Flaschen Creamlikören aufgegriffen wird? Irgendwie will das Reisegepäck ja auch gefüllt werden, ansonsten bekommt man das zur Verfügung stehende Gewicht ja eh nicht sinnvoll ausgenutzt ;-)
 

Bolvir78

Member Inaktiv
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27 Mai 2012
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Düsseldorf
1 Liter ist überall Zollfrei. Die höhe der Strafe richtet sich dann nach dem Preis der Spiritosen,bzw auch der Mehrmenge als Einfuhr.
Bei 6 Flaschen Moet wirst wohl mehr zahlen müssen als bei 6 Flaschen Aldi Korn.
Immerhin entgeht dem Staat ja die Mehrwert und Luxussteuer,Weinsteuer etc
 

elast.max

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1 Liter ist überall Zollfrei. Die höhe der Strafe richtet sich dann nach dem Preis der Spiritosen,bzw auch der Mehrmenge als Einfuhr.
Bei 6 Flaschen Moet wirst wohl mehr zahlen müssen als bei 6 Flaschen Aldi Korn.
Immerhin entgeht dem Staat ja die Mehrwert und Luxussteuer,Weinsteuer etc

Das wurde mich aber brennend Intersieren wie du den Thailandischen Zollner erklarst das es fur den Aldi Fusel weniger gibt :bigg
 

BJK1903

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26 Mai 2013
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Frankfurt / Pattaya / Phuket
Und genauso funktioniert es.
Du kannst ja erst bestraft werden wenn du die Tat vollgangen hast.

Du hast es nicht verstanden.
Du bist durch den grünen Kanal gelaufen.
Also wissentlich Steuerbetrug begangen.
Das ist in Deutschland und anderen Ländern genau das gleiche.
Gehst du in irgendeinem Land durch den grünen Kanal obwohl du etwas zu verzollen hättest bist du ohne wenn und aber dran solltest du erwischt werden.

Die anderen Sachen stimmen wenn du durch den roten Kanal gehst und deklarierst was du hast.
Dann werden natürlich die Freimengen abgezogen und es fallen nur die Steuern auf die Übermengen an und keine Strafe.

Aber in Deutschland ist man normalerweise nachdem man durch den grünen Gang an der dort sitzenden Zollbeamten vorbei ist eigentlich durch und hat nichts mehr zu befürchten. ( Ab und zu gibt es Zollkontrollen auch draussen jedoch sehr selten)

Hier war ich bereits durch und die dort sitzenden hatten mich auch in ruhe gelassen. Wir waren schon druassen und auf der suche nach dem Taxiheini.... Meine Warnung galt damit, dass man nicht auffällig am Gepäckband seine Schmuggelware aus einer Tüte in den koffer stecken soll, da ich es bisher anders gehandhabt hatte. Bin immer mit der Tüte in der Hand durchgelaufen und wurde NIE aufgehalten. Und das bei bestimmt einer 3 stelligen Anzahl von Flügen. Dies war das was mich verwunderte.... Das die da mal ab und zu einen rausholen, konnte ich mir denken, aber dass drinnen Leute sind in zivil und die dort beobachten und dann draussen einen abzwacken fand ich halt interessant. Und auch die Höhe der Strafe an sich war halt schockierend.

In Deutschland wurde ich auch schon 1-2 mal erwischt, jedoch ging dies immer sehr nett über die Bühne da ja auch die Strafe nicht zu hoch war und auch der Spruch einer Zollbeamtin: Beim nächsten Mal haben Sie bestimmt mehr Glück. Sagt ja auch alles =D

Gesund waren DIESE Zigaretten allemal =D
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
....aber dass drinne Leute sind in zivil und die dort beobachten und dann draussen einen abzwacken fand ich halt interessant......

Genau die selbe Vorgehensweise gibt es in Deutschland und anderen Ländern auch.
Weil man kann dir ja erst etwas anhängen wenn du durch den Zoll durch bist ohne zu verzollen.


Aber in Deutschland ist man normalerweise nachdem man durch den grünen Gang an der dort sitzenden Zollbeamten vorbei ist eigentlich durch und hat nichts mehr zu befürchten.

Auch hier bist du auf dem Holzweg.

Stichwort Zollgrenzbezirk.

Die Zollgrenzbezirke erstrecken sich über ein Gebiet von 30 Kilometern von der Zollgrenze bis in das Inland hinein, dieser Bereich kann im Bedarfsfall durch die Bundesfinanzdirektionen erweitert werden. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ZollVG reicht der grenznahe Raum 30 Kilometer, von der seewärtigen Begrenzung des Zollgebietes an bis zu 50 Kilometer ins Landesinnere hinein. In diesem Gebiet haben die Beamten der Bundeszollverwaltung Befugnisse, die über diejenigen der Polizei deutlich hinausgehen, wie beispielsweise die Durchführung von verdachtsunabhängigen Personenkontrollen und Durchsuchungen von Personen und Sachen.
 

BJK1903

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26 Mai 2013
134
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Frankfurt / Pattaya / Phuket
Stichwort Zollgrenzbezirk.

Ich habe ja auch gesagt, das es im Normalfall durchgeht und es auch schonmal vorkommen kann, dass man sogar draussen am Parkplatz nochmal kontrolliert wird. Auch werdne in frankfurt am Flughafen Zollsperren an der Ausfahrt vom terminal aufgestellt, wo fast alle Autos kontrolliert werden. Das ist vollkommen legitim.

Jedoch wirst du sicherlich bestätigen können, dass man im Normalfall sobald man durch die grüne Tür durch ist und sich draussen im öffentlichen Bereich befindet, man nichtmehr kontrolliert wird. Dies war die Intension meiner Aussage...

Und in D wird man beim durchgehen schon durch das grüne Tor ABER noch vor der Ausgangstür zum öffentlichen Bereich rausgezogen bzw. kontrolliert von den dort sitzenden Beamten. Diese haben mich aber in Thailand noch NIE angehalten. Sondern wie beschrieben von zivilen Beamten im öffentlichen Bereich....
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
....Und in D wird man beim durchgehen schon durch das grüne Tor ABER noch vor der Ausgangstür zum öffentlichen Bereich rausgezogen bzw. kontrolliert von den dort sitzenden Beamten. ...... Sondern wie beschrieben von zivilen Beamten im öffentlichen Bereich....


Das versuche ich dir zu sagen.
Genau diese Vorgehensweise gibt es auch in Deutschland.

Du wirst von zivilen Beamten als Verdachtsperson erkannt. Ob der Zugriff nun innerhalb des grünen Kanals, duch Information an die dort sitzenden Beamten, oder außerhalb durch die zivilen Beamten passiert ist völlig unrelevant.


Im grünen Kanal ist es noch ein Versuch solange dich keiner fragt und du verneinst.

Bist du aber durch ist es eine abgeschlossene Tat. Die wird anders gewertet.
 
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   Sponsor 2024
28 Januar 2013
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'm Pott
Da ich diesem lustigen Verein in D angehöre, möchte ich teletubbi in seinen Ausführungen einmal unterstützen. Alles, was er bisher zu diesem Thema beigesteuert hat ist, in Bezug auf die Einfuhr nach D, korrekt.
Zuviele Ziggis (wahlweise Schnaps, Parfüm, sonstige Waren über Freibetrag) sind anzumelden = Roter Kanal (Abgabenerhebung, keine Strafe und auf Wiedersehen)
Zuviele Ziggis.....usw. und du gehst durch den Grünen Kanal (und wirst nach überschreiten angehalten = vollzogene Steuerhinterziehung) = Zahlung der Steuern + Strafe (je nach schwerwiegen Einleitung eines OWiG-Verfahrens auch möglich Strafverfahren)

An Teletubbi von mir einen Stern. (mein Erster, glaube ich :daume)
 

Gromsch

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25 Januar 2013
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Zollbestimmungen für Thailand

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe Toilettenartikel usw., können zollfrei eingeführt werden. Schmuck aus Gold muß schriftlich in einem Formular deklariert werden, da sonst u.U. Komplikationen bei der Ausreise entstehen. Ausser einer unnötigen Ausreiseverzögerung kann es auch zur Konfiszierung der Gegenstände kommen.

Pro Person darf nach geltendem Recht eine Foto-, Film- oder Videokamera eingeführt werden, ausserdem 5 Rollen Fotofilm oder drei Kassetten Video- oder Super-8-Film.
Erlaubt sind pro Person 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak, sowie ein Liter Spirituosen und ein Liter Wein. Daneben eine angemessene Menge Toilettenwasser und Parfüm.

Ausserdem darf je ein Exemplar der folgenden Gegenstände zollfrei eingeführt werden: Fernglas, tragbares Musikinstrument, Plattenspieler mit einer angemessenen Zahl von Platten, Tonbandgerät, Reiseschreibmaschine, Kofferradio, Kinderwagen, Zelt und andere Campingausrüstung und Sportgeräte.

Verboten ist die Einfuhr von Drogen und Pornographie in jeglicher Form.

Verboten (solange nicht durch das Finanzministerium lizensiert) ist ausserdem die Einfuhr von Gold, wenn es sich nicht um persönliche Schmuckstücke handelt.

Verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition, Piranhas, einige Sorten von Früchten und Pflanzen. Bitte im Einzelfall klären.

Lebende Tiere: Für Hunde und Katzen sind ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis sowie Tollwutimpfzeugnis erforderlich.

Lebende Pflanzen: Gesundheitszeugnis eines Pflanzenschutzamtes am Herkunftsort erforderlich. Verschiedene Pflanzen, Früchte und Pflanzenprodukte dürfen nicht eingeführt werden. Nähere Auskünfte erteilt das Department of Agriculture Bangkok.

Devisen (Bargeld, Traveller-Cheques) können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Ab einem Gegenwert von US$ 10.000 müssen sie jedoch bei der Einreise deklariert werden. Bei der Ausreise dürfen der Devisen nur bis zur deklarierten Höhe mitgenommen werden.
Thailandisches Geld darf bis zur Höhe von 2.000 Baht ein- und 50.000 Baht ausgeführt werden. Bei der Ausreise in ein Nachbarland Thailands dürfen 500.000 Baht ausgeführt werden. Diese Vorschriften gelten auch für Thai.
Jeder Besucher kann problemlos bei einer kommerziellen Bank in Thailand ein Konto eröffnen und über sein Guthaben beliebig und ohne Einschränkungen verfügen, solange das Geld aus dem Ausland auf dieses Konto gelangt ist (also nicht im Land verdient wurde).

Einfuhr

Ohne Sondergenehmigung ist die Ausfuhr sämtlicher Buddha-Figuren oder Teilen von Buddha-Figuren verboten. Ausgenommen sind lediglich kleine Figuren, die leicht von einer Person getragen werden können, allerdings nur eine pro Person. Ansonsten spielt es keine Rolle, ob es sich bei den Statuen um Kunst oder Kitsch handelt oder wie hoch der Handelswert ist. Für Thais gelten diese Figuren nicht nur als heilig sondern werden auch als individuell belebt angesehen.

Streng reguliert ist auch die Ausfuhr von Kunstgegenständn oder Antiquitäten, die als Teil des kulturellen Erbes Thailands eingestuft werden, auch wenn es sich dabei nicht um Buddha-Figuren handelt. In allen Zweifelsfällen muss vor dem Export eines Kunstgegenstandes oder einer Antiquität eine Lizenz vom Department of Fine Arts beantragt werden.

Fine Arts Department, Thanon Na Phra That, Bangkok 10200; Telefon 2217811


Ausfuhr

Da der Umfang der Zollfreiheit nicht genau bestimmt ist, empfiehlt sich eine vorherige Anfrage beim Director General of Customs in Bangkok bzw. bei der Botschaft von Thailand. Das unter "Reisegut" genannte persönliche Reisegut und gebrauchte Haushaltsgegenstände, die vom Eigentümer wegen eines Wohnsitzwechsels eingeführt werden, können in angemessenem Umfang zollfrei gelassen werden. Elektrische Haushaltsgeräte müssen in der Regel verzollt werden.

Das Umzugsgut darf nicht früher als einen Monat vor oder nicht später als 6 Monate nach der Ankunft des Eigentümers eingeführt werden. Bei außergewöhnlichen Umständen kann der Director General of Customs diese Fristen verlängern.

Bei der Einfuhr des Umzugsguts ist eine Abmeldebestätigung der zuständigen Behörde des bisherigen Wohnsitzes und eine Aufstellung der Gegenstände vorzulegen.

Kraftfahrzeuge gehören nicht zum Umzugsgut. Für sie gilt folgende Regelung: Kfz unter 2300 cm3 - Importerlaubnis erforderlich; Importzoll 400-450%; Kfz über 2300 cm3 - zur Zeit keine Importerlaubnis erforderlich; Importzoll 600-700%.

Quelle: http://www.clickthai.de/Reisen/Zoll/zoll.html


Nachtrag: In Thailand ist Schnaps mit mehr als 40% Alkohol verboten. Wer solchen Schnaps einführt ist schnell mal einige hundert Bath als Strafe los.
 

BJK1903

Member Inaktiv
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Inaktiver Member
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26 Mai 2013
134
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Frankfurt / Pattaya / Phuket
Da ich diesem lustigen Verein in D angehöre, möchte ich teletubbi in seinen Ausführungen einmal unterstützen. Alles, was er bisher zu diesem Thema beigesteuert hat ist, in Bezug auf die Einfuhr nach D, korrekt.
Zuviele Ziggis (wahlweise Schnaps, Parfüm, sonstige Waren über Freibetrag) sind anzumelden = Roter Kanal (Abgabenerhebung, keine Strafe und auf Wiedersehen)
Zuviele Ziggis.....usw. und du gehst durch den Grünen Kanal (und wirst nach überschreiten angehalten = vollzogene Steuerhinterziehung) = Zahlung der Steuern + Strafe (je nach schwerwiegen Einleitung eines OWiG-Verfahrens auch möglich Strafverfahren)

An Teletubbi von mir einen Stern. (mein Erster, glaube ich :daume)

Ich glaube mich Versteht hier keiner :-( Genau das habe ich doch auch gesagt und bestätigt und keinesfalls angeprangert...
 

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