Zum deutschen Internationalen Führerschein für Thailand
Im Dezember 2015 hatte ich versucht meine thailändischen Führerscheine auf dem Straßenverkehrsamt in Banglamung zu verlängern oder alternativ neu zu machen.
Dabei hatte ich alle bislang notwendigen Unterlagen, wurde jedoch abgewiesen, da mein Internationaler Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 nicht mehr akzeptiert wird.
Anerkannt wurde er noch nie, da Thailand nicht zu den Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens zählt, jedoch wurde er in Thailand bislang akzeptiert, wie in den meisten Ländern dieses Planeten, die ebenfalls nicht das Übereinkommen unterzeichnet haben.
Ich wurde direkt an der Ausgabestelle für Farang-Wartemarken im Obergeschoss der Behörde abgewiesen. Der zuständige Beamte zeigte mir sogar eine englische Übersetzung dieser neuen Verordnung.
Laut dieser Übersetzung ist nur noch der Intern. FS nach dem Genfer Abkommen von 1949 in Thailand gültig. Alternativ dazu wird der Europäische Führersein anerkannt, wenn man eine Übersetzung dabei hat die von der zuständigen Botschaft beglaubigt ist.
Es dürfte damit zu rechnen sein das diese Neuregelung in absehbarer Zeit auch bei der Polizei Anwendung findet.
Vergangene Woche hatte ich versucht einen Intern. FS nach dem Genfer Abkommen zu erhalten.
Die zuständige Führerscheinstelle konnte mir auf Anhieb nicht helfen, da sie keine Rohlinge für diesen FS vorrätig hatte, wollte mir aber eins besorgen.
Heute hatte mich der Leiter dieser Behörde zurückgerufen.
In Deutschland werden normalerweise nicht mehr FS nach dem Genfer Abkommen ausgestellt, theoretisch ist es jedoch noch möglich, sofern das zuständige Straßenverkehrsamt noch geeignete Rohlinge besitzt.
Laut einer Arbeitsanweisung von 1999 werden von der Bundesbehörde keine nicht spezifizierten Rohlinge dieses Führerscheins mehr hergestellt. Auf den Ämtern vorhandene Rohlinge konnten jedoch weiter verwendet werden. Seit 2006 kann jedoch nur noch 1 Internationaler FS ausgestellt werden. Entweder der Wiener, der Genfer, oder der Internationale Führerschein nach dem Pariser Abkommen von 1926.
Alle nach 1999 gedruckten Rohlinge haben den Aufdruck
"Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968"
Dieser Passus darf nicht mehr geändert bzw. mit dem Text "... Genfer ..." getauscht werden.