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Joe
Smurf Bar

Trennung von einer Thai | Brauche eure Hilfe

Klimbim

Gibt sich Mühe
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24 November 2024
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Ich möchte diese Beziehung eigentlich nicht mehr.


Dann beende es auch. Und zwar endgültig. Löschen und blocken. Was denn sonst? Du hast es doch begriffen. Also handel auch. Entweder bist Raucher oder nicht. Nichtraucher die Raucher waren können nicht weiter rauchen und sich Nichtraucher nennen. Hab vor 6 Wochen das Rauchen aufgegeben. Ich bleibe dabei, weil "ich nicht mehr Rauchen möchte", Punkt.

Ich möchte diese Beziehung eigentlich nicht mehr.
 

Ichwillpattaya

Kennt noch nicht jeder
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23 November 2015
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Gut gemeinter Rat: Suche dir professionelle Hilfe. Ansonsten wird die nächste dich ausnehmen.
 
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Thai6lover

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26 Juni 2024
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Naja, so schlimm war es bei mir nicht. Aber hatte nur 2020 3,7x den Sozialhilfe Satz für einen Haushaltsvorstand auf Lohnsteuerklasse 1. Mit den ganzen Anrechnungsfreibeträgen hätte ich aber 4x gebraucht.

Ich habe den Weg über den Landtag gewählt
, nach fast 6 Monaten wurde eine Verordnung angepasst, das Ausländeramt habe mein Netto Einkommen auf Lohnsteuerklasse 3 zu berechnen, da eine Heirat beabsichtigt wäre.
Das waren die fehlenden €139,- netto pro Monat im Lockdown.
Dazu lebte ich ( nun leben wir ) in einer lastenfreien 2 Zimmer ETW.

Da hat dich aber jemand beim Ausländeramt richtig verarscht wenn Du keine Altlasten wie monatliche Kindes- oder Ex Frau Unterhaltszahlungen hast, als Deutscher musst Du nämlich kein Einkommen für deine zukünftige Ehefrau nachweisen, es besteht Bürgergeldanspruch und das Recht auf den Aufenthaltstitel ohne gesicherten Lebensunterhalt

Gesetze Lesen bildet
 

Klimbim

Gibt sich Mühe
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24 November 2024
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Naja, so schlimm war es bei mir nicht. Aber hatte nur 2020 3,7x den Sozialhilfe Satz für einen Haushaltsvorstand auf Lohnsteuerklasse 1. Mit den ganzen Anrechnungsfreibeträgen hätte ich aber 4x gebraucht.

Ich habe den Weg über den Landtag gewählt
, nach fast 6 Monaten wurde eine Verordnung angepasst, das Ausländeramt habe mein Netto Einkommen auf Lohnsteuerklasse 3 zu berechnen, da eine Heirat beabsichtigt wäre.
Das waren die fehlenden €139,- netto pro Monat im Lockdown.
Dazu lebte ich ( nun leben wir ) in einer lastenfreien 2 Zimmer ETW.

Großer Gott...

alles sehr sehr abenteuerlich. Ich bin gelinde gesagt wieder einmal ziemlich irritiert.

Die gesetzlichen Regelungen zum Familiennachzug nach Deutschland, insbesondere bei Ehepartnern von deutschen Staatsangehörigen, basieren auf den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

Dabei gelten für deutsche Staatsbürger weniger strenge Anforderungen als für Drittstaatsangehörige. Dennoch ist ein gesicherter Lebensunterhalt, wie in § 27 Abs. 3 AufenthG beschrieben, eine grundlegende Voraussetzung für den Familiennachzug, merk Dir das bitte, es ist fundamental.

Dies bedeutet, dass die Lebenshaltungskosten des Ehepaares ohne den Rückgriff auf Sozialleistungen wie Bürgergeld gedeckt sein müssen, müssen!

Anderslautende Behauptungen, dass deutsche Staatsangehörige grundsätzlich keine Nachweise erbringen müssen, sind daher BLÖDSINN.

Die Frage, ob zukünftige Änderungen der Einkommensverhältnisse – beispielsweise durch eine Änderung der Steuerklasse nach Eheschließung – in die Berechnungen der Ausländerbehörde einfließen, hängt stark vom Einzelfall ab. Grundsätzlich wird das aktuelle Einkommen berücksichtigt, etwa auf Basis der Steuerklasse 1 für Ledige. Eine Berücksichtigung künftiger Steuerklassen ist nur möglich, wenn eine Eheschließung unmittelbar bevorsteht und durch verbindliche Nachweise, wie etwa eine Anmeldung zur Eheschließung, belegt wird.

Ein weiterer relevanter Punkt ist die finanzielle Unterstützung von Angehörigen im Ausland oder die Rückzahlung von Schulden, wie hier etwa für ein Haus in einem anderen Land.

Solche Zahlungen sind bei der Prüfung des gesicherten Lebensunterhalts nicht maßgeblich, sofern sie die finanzielle Sicherheit in Deutschland nicht beeinträchtigen. Entscheidend ist allein, dass die Lebenshaltungskosten in Deutschland ohne zusätzliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen gedeckt werden können.

Darüber hinaus spielen persönliche oder kulturelle Präferenzen bei der Wahl des Ehepartners keine Rolle, (NULL!) in der rechtlichen Prüfung eines Familiennachzugs. Subjektive Aussagen, die möglicherweise als abwertend interpretiert werden könnten, sollten in Gesprächen mit Behörden jedoch vermieden werden - was sollen solche Aussagen? Das ist mega abwertend.

Zusammenfassend ist der Familiennachzug an klare gesetzliche Voraussetzungen geknüpft, die in jedem Einzelfall nachzuweisen sind. Dies umfasst insbesondere den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts sowie die Glaubhaftmachung einer ernsthaften Absicht zur Eheschließung. Da die Anforderungen und behördlichen Verfahren in der Praxis variieren können, ist eine gründliche Vorbereitung zwingend.

Zum Fachanwalt gehen und den mal eingehender befragen. Der wird diese Flusen dann begradigen. Das Forum taugt dafür nicht. Hier gibt jeder Laie echt alles zum Besten.
 

Hammer1963

Gehört nicht zu den 2.000 Baht Urlaubern
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2 Mai 2014
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Und wie lange schon ? Hab übrigens auch mit 35 geheiratet und sah damals noch recht gut aus
Ja ja, das verflixte Spiegelein an der Wand lügt ab und zu , ist halt so ähnlich wie:
Hello sexy man in Thailand auf der Straße 😂

Bin auch oft vor dem Spiegel gesessen/gestanden , in meiner Jugend und habe gefragt 😁

Spiegelein, Spiegelein an der Wand, wer ist der geilste und schönste im ganzen Land 🤣

Hab immer gehört, dass ich das sein sollte 😁


In der Disco war das damals aber ganzzzzz anders, danach war der Spiegel irgendwie kaputt und lebe nun Spiegelfrei :jerry
 

wiwowa

Keine Ahnung, große Klappe
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28 Juli 2017
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Franken
Dabei gelten für deutsche Staatsbürger weniger strenge Anforderungen als für Drittstaatsangehörige. Dennoch ist ein gesicherter Lebensunterhalt, wie in § 27 Abs. 3 AufenthG beschrieben, eine grundlegende Voraussetzung für den Familiennachzug, merk Dir das bitte, es ist fundamental.

Dies bedeutet, dass die Lebenshaltungskosten des Ehepaares ohne den Rückgriff auf Sozialleistungen wie Bürgergeld gedeckt sein müssen, müssen!
Hi, ist das wieder/immer noch so? Ich dachte das wurde kassiert ... aber ich bin auch nur Laie aber § 28 AufenthG - Einzelnorm
hier steht doch explizit, dass "Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden." Gut ist nur soll, im Gegensatz zu den anderen Fällen.
 
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Klimbim

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Hi, ist das wieder/immer noch so? Ich dachte das wurde kassiert ... aber ich bin auch nur Laie aber § 28 AufenthG - Einzelnorm
hier steht doch explizit, dass "Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden." Gut ist nur soll, im Gegensatz zu den anderen Fällen.

Grüss Dich Du Gauner ! ;-)


Ich kenne die Ausnahmeregel sehr sehr gut und habe sie bereits im Falle meiner Frau (in einem völlig anderen Zusammenhang des 5/1) angewandt und mich so durchgesetzt.

Sie ist für den Laien aber absolut nicht leicht verständlich. Ich rate hier dringend einen Fachanwalt zu konsultieren und nicht in den Fehler zu rutschen anzunehmen, man sei im Stande die für den Normalbürger übliche grammatische Auslegung hier zu beherrschen oder gar die teleologische also die nach Sinn und Zweck einer Norm. Das können Nichtjuristen in der Regel einfach nicht aber sie glauben es zu können.

Die Überraschung kommt dann postwendend...

Dennoch: Die Regelung für den Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen nach § 28 AufenthG ist weniger streng als bei Drittstaatsangehörigen.

Der gesicherte Lebensunterhalt kann im Falle von deutschen Staatsbürgern eine untergeordnete Rolle spielen, bleibt jedoch in bestimmten Fällen von Bedeutung. Die Replik hebt diese rechtliche Differenzierung korrekt hervor.

Ein Antragsteller könnte die Bedeutung von „soll“ überschätzen und davon ausgehen, dass die Behörde in jedem Fall auf den Nachweis verzichtet. Dies könnte dazu führen, dass notwendige Nachweise nicht vorgelegt werden, was den Antrag gefährden kann.

Es wäre wichtig zu erwähnen, dass Behörden im Einzelfall abweichend entscheiden können, insbesondere wenn gewichtige Gründe dagegen sprechen (z. B. wiederholter Sozialleistungsbezug des Antragstellers oder besondere Belastungen der öffentlichen Haushalte).

Der Begriff „in der Regel“ deutet darauf hin, dass es typische Ausnahmefälle gibt, in denen die Regelung nicht angewandt wird. Diese Ausnahmen werden in Deiner eigentlich guten Replik jedoch nicht thematisiert mein Guter ;-)

Ich kann Dir aus wie gesagt eigener Erfahrung sagen: absolute Vorsicht bei der Annahme, dass man das mal so nebenbei begreifen kann und den Einzelfall dann richtig einordnet.

Fachanwalt! Ich gehe jedenfalls nicht in ein Forum um zu begreifen, ob ich Krebs habe oder nur zu viel getrunken am Vorabend.
 
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wiwowa

Keine Ahnung, große Klappe
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Der gesicherte Lebensunterhalt kann im Falle von deutschen Staatsbürgern eine untergeordnete Rolle spielen, bleibt jedoch in bestimmten Fällen von Bedeutung. Die Replik hebt diese rechtliche Differenzierung korrekt hervor.
Ja und zwar wenn das führen der Ehe im Ausland keine besondere Härte darstellt soweit ich das verstanden habe 😅 Sollte sich aber zum Beispiel mit dem Thema Kinderwunsch oder eingeschränkt reisefähige Eltern in DE oder oder oder ggfs. Regeln lassen … aber wenn die nicht wollen und einen auf dem Kieker haben kommt man um einen Fachanwalt und dann noch einen guten sicher nicht drum rum.
Gibt ja auch noch andere Keulen womit es eh ganz schnell ganz duster aussieht mit dem Ehegattennachzug .. pauschal werden ja gerne mal “Dinge” unterstellt und so …
Fachanwalt! Ich gehe jedenfalls nicht in ein Forum um zu begreifen, ob ich Krebs habe oder nur zu viel getrunken am Vorabend.
ich frag einfach die KI und vor der KI Google 😂 Schlimm ist nur es ist dann immer erst mal Krebs oder Lupus (für alle Dr. House Fans) bis sich dann raus stellt das es doch nur Blähungen waren 😉
 

wiwowa

Keine Ahnung, große Klappe
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Es wäre wichtig zu erwähnen, dass Behörden im Einzelfall abweichend entscheiden können, insbesondere wenn gewichtige Gründe dagegen sprechen (z. B. wiederholter Sozialleistungsbezug des Antragstellers oder besondere Belastungen der öffentlichen Haushalte).
Dies würde ich explizit als rechtlich fragwürdig betrachten … Gerade das Thema Teilhabe sozial schwacher ist ein großes Thema und Ehe/Familie steht unter besonderem Schutz der Verfassung. Glaube dazu gibt es sogar schon einige Urteile das genau das nicht als Grund stand hält. War da nicht sogar eines aus Berlin dabei … Ich bin gerade etwas faul es zu suchen 😅
 

Klimbim

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Dies würde ich explizit als rechtlich fragwürdig betrachten … Gerade das Thema Teilhabe sozial schwacher ist ein großes Thema und Ehe/Familie steht unter besonderem Schutz der Verfassung. Glaube dazu gibt es sogar schon einige Urteile das genau das nicht als Grund stand hält. War da nicht sogar eines aus Berlin dabei … Ich bin gerade etwas faul es zu suchen 😅

Jojo... hast ja nicht komplett Unrecht aber Du überschätzt die Möglichkeiten hier vielleicht etwas - glaub es mir gerne mal...

Der besondere Schutz von Ehe und Familie bedeutet nicht, dass der Staat verpflichtet ist, den Familiennachzug bedingungslos zu ermöglichen.

Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts ist eine legitime Voraussetzung, die eine Balance zwischen individueller Freiheit und dem Schutz öffentlicher Ressourcen wahrt. Auch der Verweis auf mögliche Urteile bleibt ohne belastbare Hinweise für mich irgendwie unklar.

Tatsächlich haben Gerichte mehrfach bestätigt, dass die Lebensunterhaltssicherung eine verfassungsrechtlich zulässige Voraussetzung ist, solange Härtefallregelungen bestehen, die eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ermöglichen.

So entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil vom 16. November 2010 (Az. 1 C 20.09), dass beim Ehegattennachzug die Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine Regelerteilungsvoraussetzung ist - ich kenne das Urteil.

Der Verweis auf soziale Teilhabe ist zwar ein wichtiger Gedanke, doch im Kontext des Aufenthaltsrechts verfolgt der Staat das Ziel, finanzielle Eigenständigkeit zu fördern. Eine präzisere Bezugnahme auf konkrete Urteile oder Rechtsgrundlagen hätte die Argumentation fundierter und zielführender gemacht.

Aber ich will nicht sagen, dass Du komplett daneben liegst lieber @wiwowa . Wenn wir uns mal sehen, vielleicht in Pattaya oder Phuket, berichte ich Dir mal wo und wie ich mit dieser Thematik zutun hatte... es war interessant und sehr anstrengend.


Meine rein persönliche Ansicht aber hier zum Thema ist eindeutig: die Behörden sind hier nicht mein "bester Freund" - nicht automatisch zumindest und ich schätze dort manchmal doch etwas mehr Sachkenntnis so dass die nicht erst vor dem VG beigebracht werden muss.

Aber so ist er halt unser Rechtsstaat. Ich bin insgesamt (noch) zufrieden. Mit Einschränkungen. Die Neigung zu einem "autoritären Staat" so einiger neuer selbsternannter sogenannter "Alternativen", könnte das weiter ins Negative drehen - aber das mein lieber @wiwowa , das ist dann eine völlig andere Geschichte und nicht Gegenstand meiner Antwort - nicht so sehr halt.

"ich frag einfach die KI und vor der KI Google 😂 Schlimm ist nur es ist dann immer erst mal Krebs oder Lupus (für alle Dr. House Fans) bis sich dann raus stellt das es doch nur Blähungen waren 😉"

Blähungen können Indiz für Krebs sein wenn sie chronisch sind. Aber ich bin kein Mediziner und frage da besser nicht die KI.

Aber hast Du nicht völlig zu recht in einem anderen Beitrag die Fragwürdigkeit der KI betont? Ich finde, ich kann Deiner kritischen Betrachtung aus der Vergangenheit nur zustimmen.

Ich empfehle menschliche Intelligenz - die eines Fachanwalts im Fall.
 
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Earn

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17 Oktober 2024
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So entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil vom 16. November 2010 (Az. 1 C 20.09), dass beim Ehegattennachzug die Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine Regelerteilungsvoraussetzung ist - ich kenne das Urteil.
Das von dir genannte Urteil passt gar nicht in den diskutierten Zusammenhang.
Da Par. 30 den Zuzug von Ehegatten eines Ausländers regelt.
"Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen,...."
Dieses Urteil taugt auch nicht zur Analogie.

Eher passen würde folgendes Urteil:

Ziehen Ausländer zu ihrem deutschen Ehegatten nach Deutschland nach, können sie bei fehlenden Einkünften sofort Hartz IV erhalten. Denn andernfalls werde der rechtlich zulässige Familiennachzug faktisch unmöglich gemacht, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Mittwoch, 13. Juni 2012, veröffentlichten Urteil (Az.: S 173 AS 38287/10).
 

Klimbim

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24 November 2024
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Das von dir genannte Urteil passt gar nicht in den diskutierten Zusammenhang.
Da Par. 30 den Zuzug von Ehegatten eines Ausländers regelt.
"Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen,...."
Dieses Urteil taugt auch nicht zur Analogie.

Eher passen würde folgendes Urteil:

Ziehen Ausländer zu ihrem deutschen Ehegatten nach Deutschland nach, können sie bei fehlenden Einkünften sofort Hartz IV erhalten. Denn andernfalls werde der rechtlich zulässige Familiennachzug faktisch unmöglich gemacht, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Mittwoch, 13. Juni 2012, veröffentlichten Urteil (Az.: S 173 AS 38287/10).

Der Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin wäre passender gewesen, um die Verhältnismäßigkeitsprüfung und die Härtefallregelungen zu illustrieren. Vielen Dank für den Hinweis.

Da geht der Punkt an Dich. Es liegt daran, dass ich im Kern die Thematik aus meiner Sicht richtig beschrieb aber das von mir zitierte Urteil derartig verbissen in meinem eigenen Fall von einst nutzen durfte, dass ich da einen eingegrenzten Blick habe.

Ansonsten ist was ich schrieb aber nicht verkehrt - einfach nicht hinreichend belegt.

Die Gegenauffassung ist auch nicht "falsch" sondern schlicht oft schwer umsetzbar ggü der Exekutive.

Dennoch! Etwas gedacht hatte ich mir gleichwohl obschon Dein Urteil mir besser gefällt, ausdrücklich.

Meine Gedanken zielten auf folgendes ab:

Grundsatz der Lebensunterhaltssicherung: Das Urteil bestätigt, dass der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts als legitimes Ziel des Gesetzgebers gilt, sofern es Ausnahmen für besondere Härten gibt.

Verhältnismäßigkeit und Schutz der Familie: Die Abwägung zwischen den Interessen des Staates und dem Grundrechtsschutz der Familie wird auch in § 28 AufenthG relevant. Das Urteil unterstreicht diese Balance, auch wenn der Kontext leicht abweicht.

Übertragbarkeit der Prinzipien: Während die Normen unterschiedlich sind, sind die rechtlichen Grundüberlegungen zur Verfassungsmäßigkeit vergleichbar. Sie können analog herangezogen werden, um die Zulässigkeit der Lebensunterhaltssicherung auch in anderen Nachzugsfällen zu stützen.

"Dieses Urteil taugt auch nicht zur Analogie."

Doch.
 
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Thai6lover

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26 Juni 2024
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Es wird einer siebenstelligen Zahl von Menschen die keine deutschen Staatsbürger oder Familienangehörige von Deutschen sind der Lebensunterhalt subventioniert, das passt nicht bei den einheimischen Staatsbürgern solche Forderungen zu stellen.
 
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Klimbim

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Es wird einer siebenstelligen Zahl von Menschen die keine deutschen Staatsbürger oder Familienangehörige von Deutschen sind der Lebensunterhalt subventioniert, das passt nicht bei den einheimischen Staatsbürgern solche Forderungen zu stellen.

Ganz schlimm, wirklich ganz ganz ganz schlimm. Ich bin echt zutiefst betrübt ob dieser wirklich furchtbaren Ungerechtigkeit.

Subventioniert werden eher die brüllenden Nichtskönner à la "wiaaaa sin das Volk", sorry und nun bleib mal beim Thema.

Wenn Du die restriktive Handlungsart der Exekutiven kritisierst auf unser Thema bezogen, hast Du mich 100% ! hinter Dir. Wenn Du dafür aber völlig andere Fragen und Menschen reinmengst, wie es irgendwie seit einiger Zeit in Mode gekommen ist, bin ich massiv irritiert.

Zur Sache!
 
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wiwowa

Keine Ahnung, große Klappe
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Wenn Du die restriktive Handlungsart der Exekutiven kritisierst auf unser Thema bezogen, hast Du mich 100% ! hinter Dir.
Sie kommen einem ja nicht nur mit dem Punkt. Ich will über das Thema gar nicht genauer nachdenken ... sonst bekomme ich wieder Magenschmerzen 😅 Das schlimmste ist ... am Ende kommt es in DE häufig darauf an wo man wohnt und wie die entsprechenden Bearbeiter gerade drauf sind ... Es reicht von "alles gar kein Problem" bis hin zu "Ist ja schön das wir den Punkt geklärt haben ABER nun weisen sie bitte noch folgendes nach" ...Rechtssicherheit ist in vielen Bereichen (nur noch) eine Illusion und man kommt all zu oft ohne Anwalt schlicht nicht mehr weiter ... leider. Will gar nicht mehr darüber nachdenken 😅
 
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Klimbim

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am Ende kommt es in DE häufig darauf an wo man wohnt und wie die entsprechenden Bearbeiter gerade drauf sind ...

100% korrekt. WOHER WEISST DU DAS?

"man kommt all zu oft ohne Anwalt schlicht nicht mehr weiter ... leider. Will gar nicht mehr darüber nachdenken"

naja naja... Du kannst auch kein Flugzeug fliegen ohne Pilot ^^

Also ich komme in ein paar Gebieten sehr gut klar ohne Anwalt ;-)
 

wiwowa

Keine Ahnung, große Klappe
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28 Juli 2017
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100% korrekt. WOHER WEISST DU DAS?
Mehrere Bekannte die zum Beispiel eine Thai oder noch viel schlimmer eine Filipina geheiratet haben und ich wollte mal eine Thai heiraten was mir schon "unmöglich" gemacht wurde ...
Du kannst auch kein Flugzeug fliegen ohne Pilot ^^
Naja aber ich muss nicht random meinen eigenen Politen mitbringen wenn ich einfach nur einen Linienflug gebucht habe .. nur weil ich im falschen Büro gebucht hab und die Dame am Check-in meint "das sieht komisch aus" 😅
 
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Buccaroo Banzai

meine ist anders
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19 November 2013
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Mahasarakham, Thailand
Zum Chang T-Shirt ,meine SLT trägt manchmal selbst eines.Soviel zu die Mädels hassen diese Shirts muss aber dazu sagen ist ein Tiger Shirt😂

Ich behaupte mal, dass sie eine recht huebsche Figur hat die durch das Shirt betont wird.

Bei den meissten Farangs ist das wohl eher nicht der Fall und so ein T-shirt macht's dann nur noch unfoermiger und schluderiger, weil's einfach nur Sche*$$e aussieht.

Dann behaupte ich noch obendrein, dass die Kleine rasierte Achseln hat und man kein Achseltoupet in der Suppe findet nachdem er das Salz ruebergereicht hat.

Wenn oben genanntes stimmt foerdert der seitliche Einblick Spontanerektionen und lockert das Portemonaie
 
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