Naja, so schlimm war es bei mir nicht. Aber hatte nur 2020 3,7x den Sozialhilfe Satz für einen Haushaltsvorstand auf Lohnsteuerklasse 1. Mit den ganzen Anrechnungsfreibeträgen hätte ich aber 4x gebraucht.
Ich habe den Weg über den Landtag gewählt
, nach fast 6 Monaten wurde eine Verordnung angepasst, das Ausländeramt habe mein Netto Einkommen auf Lohnsteuerklasse 3 zu berechnen, da eine Heirat beabsichtigt wäre.
Das waren die fehlenden €139,- netto pro Monat im Lockdown.
Dazu lebte ich ( nun leben wir ) in einer lastenfreien 2 Zimmer ETW.
Großer Gott...
alles sehr sehr abenteuerlich. Ich bin gelinde gesagt wieder einmal ziemlich irritiert.
Die gesetzlichen Regelungen zum Familiennachzug nach Deutschland, insbesondere bei Ehepartnern von deutschen Staatsangehörigen, basieren auf den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Dabei gelten für deutsche Staatsbürger weniger strenge Anforderungen als für Drittstaatsangehörige. Dennoch ist ein gesicherter Lebensunterhalt, wie in § 27 Abs. 3 AufenthG beschrieben, eine grundlegende Voraussetzung für den Familiennachzug, merk Dir das bitte, es ist fundamental.
Dies bedeutet, dass die Lebenshaltungskosten des Ehepaares ohne den Rückgriff auf Sozialleistungen wie Bürgergeld gedeckt sein müssen, müssen!
Anderslautende Behauptungen, dass deutsche Staatsangehörige grundsätzlich keine Nachweise erbringen müssen, sind daher BLÖDSINN.
Die Frage, ob zukünftige Änderungen der Einkommensverhältnisse – beispielsweise durch eine Änderung der Steuerklasse nach Eheschließung – in die Berechnungen der Ausländerbehörde einfließen, hängt stark vom Einzelfall ab. Grundsätzlich wird das aktuelle Einkommen berücksichtigt, etwa auf Basis der Steuerklasse 1 für Ledige. Eine Berücksichtigung künftiger Steuerklassen ist nur möglich, wenn eine Eheschließung unmittelbar bevorsteht und durch verbindliche Nachweise, wie etwa eine Anmeldung zur Eheschließung, belegt wird.
Ein weiterer relevanter Punkt ist die finanzielle Unterstützung von Angehörigen im Ausland oder die Rückzahlung von Schulden, wie hier etwa für ein Haus in einem anderen Land.
Solche Zahlungen sind bei der Prüfung des gesicherten Lebensunterhalts nicht maßgeblich, sofern sie die finanzielle Sicherheit in Deutschland nicht beeinträchtigen. Entscheidend ist allein, dass die Lebenshaltungskosten in Deutschland ohne zusätzliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen gedeckt werden können.
Darüber hinaus spielen persönliche oder kulturelle Präferenzen bei der Wahl des Ehepartners keine Rolle, (NULL!) in der rechtlichen Prüfung eines Familiennachzugs. Subjektive Aussagen, die möglicherweise als abwertend interpretiert werden könnten, sollten in Gesprächen mit Behörden jedoch vermieden werden - was sollen solche Aussagen? Das ist mega abwertend.
Zusammenfassend ist der Familiennachzug an klare gesetzliche Voraussetzungen geknüpft, die in jedem Einzelfall nachzuweisen sind. Dies umfasst insbesondere den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts sowie die Glaubhaftmachung einer ernsthaften Absicht zur Eheschließung. Da die Anforderungen und behördlichen Verfahren in der Praxis variieren können, ist eine gründliche Vorbereitung zwingend.
Zum Fachanwalt gehen und den mal eingehender befragen. Der wird diese Flusen dann begradigen. Das Forum taugt dafür nicht. Hier gibt jeder Laie echt alles zum Besten.