Das stimmt nicht.Sollte es aber eine aktuelle Reisewarnung geben, dann zahlt die Allianz Travel nicht.
Anhang anzeigen 1722262
“Sofern für das Reiseziel ausschließlich eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde, besteht im Rahmen der Reise-Krankenversicherung Versicherungsschutz, auch wenn laut Versicherungsbedingungen generell Reisen in Gebiete, für die zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland besteht, vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.“
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