Das wird sich noch zeigen. Ich würde das wie
@starlord1306 machen aus folgender Überlegung heraus: die Meisten werden sich mit Gutscheinen zufrieden geben, daher wird das Unternehmen bei den wenigen, die Klage androhen, das Scheckbuch zücken, bevor ein relevantes Urteil von einem Oberlandesgericht oder dem BGH gesprochen wird (das gilt für TUI; bei Thai Airways wird´s schwieriger, aber da muss sich dann der Anwalt mal sein Geld redlich verdienen und herausfinden, wie, wo und mit welcher Erfolgsaussicht man die verklagen könnte. Da wäre ich allerdings wiederum nicht gerne der Zahler des Anwalts).
Weil es Unrecht ist und keiner weiss, ob der Gutschein, den man am St. Nimmerleinstag einlösen kann, überhaupt noch einen Wert hat.
Abgesehen davon: uns kratzen so ein paar Hunni´s, die man vielleicht erst in einem Jahr wieder für einen Bumsflieger einlösen kann, nicht so sehr. Aber eine vierköpfige Familie, die da mal schnell 2000 Euronen oder mehr nicht in der Tasche hat, schon eher. Aber selbst mich würde es kratzen, wenn ich dann mal wieder einen Urlaub buche und feststelle, dass ich ein paar hundert Euro günstiger verreisen könnte, das aber nicht geht, weil ich den besch..... Gutschein einlösen muss, bevor er noch verfällt.