Hast du keinen deutschen Wohnsitz mehr und hast über 183 Tage in einem anderen Land gelebt,
bist du in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig.
In diesem Fall gilt die Steuerpflicht des Landes, in dem du nun ansässig bist.
Für in Thailand ansässige Personen sind Kapitalerträge und passive Einnahmen steuerfrei,
solange diese nicht in Thailand erwirtschaftet wurden.
Die Einkünfte dürfen mit keiner Tätigkeit in Thailand verknüpft sein.
Der Gewinn oder die Einnahmen aus ausländischen Geschäften darf jedoch seit 2024 nicht mehr nach Thailand überwiesen werden,
wenn sie in Thailand steuerfrei bleiben sollen.
Kapitalertragssteuer, Abgeltungsteuer und ähnliche Steuern entfallen dann.
Darunter fallen auch Renten und Pensionen,
d.h. diese dürfen ebenfalls nichts nach Thailand überwiesen werden,
wenn sie dort nicht besteuert werden sollen.
Ein Bezug zu Thailand darf in keiner Form des Vermögens bestehen.
Auch das Überweisen von Erträgen,
die von thailändischen Firmen auf das Auslandskonto gehen, fallen darunter.
Um den Steuerstatus als Auswanderer zu nutzen,
bedarf es einer weiteren Voraussetzung.
Ausreichende finanzielle Mittel sind notwendig,
um im laufenden Steuerjahr in Thailand leben zu können,
ohne eine Überweisung aus dem Ausland zu erhalten.
Jeder Geldeingang,
der als Einkommen zu betrachten ist,
unterliegt der Steuer.
Allerdings gibt es – zumindest aktuell – noch die Möglichkeit,
Geld von einem ausländischen Konto mittels Verwendung ausländischer Debit- und Kreditkarten in Thailand abzuheben.
Dies gilt derzeit noch NICHT als Auszahlung nach Thailand.
Auf diese Weise fallen dann auch keine Steuern an und man kann seinen Lebensunterhalt in Thailand auf diese Weise finanzieren.
Möglicherweise wird sich dies aber in Zukunft ändern.
Bereits im Ausland versteuertes Geld - und gerade Renten und Pensionen werden ja vielfach im Herkunftsland besteuert - können aber nach Thailand ohne zusätzliche Besteuerung in Thailand überwiesen werden.