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Joe

Steuerpflicht Kapitalerträge

NeeDanke

## Gibt sich überhaupt keine Mühe ##
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16 Oktober 2021
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Um spezielle Steuerfragen zu klären braucht es hier Tax Firms bzw. Tax Advisors/Tax Consultans.
na super, einer der etwas genaueres weiss. Da hab ich wenigstens nen Anhaltspunkt. Geht um Börsenkrempel, da ist so eine Taxfirma glaube ich geeigneter. Werde mich vor Ort mal mit dem Hofer treffen, der müßte ja so einen kennen der auch paar Brocken deutsch o.ä. kann. Ich hoffe mal den Hofer gibts noch. Besten Dank auch an dich @iq-san ...
 

Alwaro

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Reaktionen: LoS und Karljogi

Pungparamee

Seit mehr als 20. Jahren dabei
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21 Mai 2009
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NRW und โกสุมพิสัย
Ich denke auch, dass man die momentane Sachlage nicht unterbewehrten sollte. Viele (auch kleine) Dinge ändern sich zurzeit und nehmen schleichend ihren Weg (z.B. unbenutzte Strom- und Wasserzähler, die bisher in Thailand keine Grundgebühren kosteten, werden seit kurzer Zeit mit einer Gebühr belegt)
 

Alwaro

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ich vermute mal der adrette Herr weiß wovon er spricht.

Erst muss mal ein Gesetz verabschiedet werden. Dann schauen wir weiter. Zusätzlich müssen jedem eine Steuernummer abgegeben werden.

Wie wollen die Thais wissen, ob der Kandidat noch in DACH oder bereits in Thailand angemeldet ist? Die Anmeldung läuft ja via Botschaft. Die dürfen ohne Einwilligung keine persönlichen Daten weitergeben. Da gelten die DSV Regeln von DACH.
 

hallodri

...
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16 September 2010
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Interessant besonders in Bezug auf Kapitalerträge, Immobilien, Barmittel etc : Einkommen aus ausländischen Quellen, das vor dem 1.1.24 erziehlt wurde, ist von der neuen Gesetzesinterpretation ausgenommen.
 

Alwaro

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NeeDanke

## Gibt sich überhaupt keine Mühe ##
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Wie wollen die Thais wissen, ob der Kandidat noch in DACH oder bereits in Thailand angemeldet ist? Die Anmeldung läuft ja via Botschaft. Die dürfen ohne Einwilligung keine persönlichen Daten weitergeben. Da gelten die DSV Regeln von DACH.
Das Märchen vom Datenschutz gilt nur wenn der Pöbel von der Strasse was vom Staat / Amt wissen will.
Anders rum und unter einander gibts Datenschutz nur in der untersten Schublade ganz hinten und eingestaubt !!!
Wenn der Datenaustausch zwischen DACH u. TH scheitert, dann wegen fehlendem Sachverstand bzw. Dummheit ,
aber garantiert nicht wegen dem Datenschutz .
 

Alwaro

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Also ich hab mich bei keiner Botschaft angemeldet.

Das ist halt der Unterschied zwischen den einzelnen Staaten. In der Schweiz giltest du erst als abgeeldet, wenn du dich anderorts (bei einer Gemeinde oder einer CH Botschaft) angemeldet hast.

Im Ausland kannst du dich dann abmelden und du vist vogelfrei.
 

Fletscher

Gibt sich Mühe
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18 Juni 2023
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Diese neue Steuersache wird wohl die wenigsten betreffen die nach Thailand reisen oder sich dort länger aufhalten werden. Auch deutsche Rentner die in D noch einen Wohnsitz haben, werden so wie ich die Sache verstanden habe, damit wohl nichts zu tun bekommen.
 

FlorianKste

Kennt noch nicht jeder
   Autor
11 Juni 2020
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Hast du keinen deutschen Wohnsitz mehr und hast über 183 Tage in einem anderen Land gelebt,
bist du in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig.
In diesem Fall gilt die Steuerpflicht des Landes, in dem du nun ansässig bist.

Für in Thailand ansässige Personen sind Kapitalerträge und passive Einnahmen steuerfrei,
solange diese nicht in Thailand erwirtschaftet wurden.
Die Einkünfte dürfen mit keiner Tätigkeit in Thailand verknüpft sein.
Der Gewinn oder die Einnahmen aus ausländischen Geschäften darf jedoch seit 2024 nicht mehr nach Thailand überwiesen werden,
wenn sie in Thailand steuerfrei bleiben sollen.
Kapitalertragssteuer, Abgeltungsteuer und ähnliche Steuern entfallen dann.

Darunter fallen auch Renten und Pensionen,
d.h. diese dürfen ebenfalls nichts nach Thailand überwiesen werden,
wenn sie dort nicht besteuert werden sollen.

Ein Bezug zu Thailand darf in keiner Form des Vermögens bestehen.
Auch das Überweisen von Erträgen,
die von thailändischen Firmen auf das Auslandskonto gehen, fallen darunter.

Um den Steuerstatus als Auswanderer zu nutzen,
bedarf es einer weiteren Voraussetzung.
Ausreichende finanzielle Mittel sind notwendig,
um im laufenden Steuerjahr in Thailand leben zu können,
ohne eine Überweisung aus dem Ausland zu erhalten.
Jeder Geldeingang,
der als Einkommen zu betrachten ist,
unterliegt der Steuer.

Allerdings gibt es – zumindest aktuell – noch die Möglichkeit,
Geld von einem ausländischen Konto mittels Verwendung ausländischer Debit- und Kreditkarten in Thailand abzuheben.
Dies gilt derzeit noch NICHT als Auszahlung nach Thailand.
Auf diese Weise fallen dann auch keine Steuern an und man kann seinen Lebensunterhalt in Thailand auf diese Weise finanzieren.
Möglicherweise wird sich dies aber in Zukunft ändern.

Bereits im Ausland versteuertes Geld - und gerade Renten und Pensionen werden ja vielfach im Herkunftsland besteuert - können aber nach Thailand ohne zusätzliche Besteuerung in Thailand überwiesen werden.
 

Alwaro

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25 Juli 2011
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zu Hause
Bereits im Ausland versteuertes Geld - und gerade Renten und Pensionen werden ja vielfach im Herkunftsland besteuert - können aber nach Thailand ohne zusätzliche Besteuerung in Thailand überwiesen werden.

Dies wird in den jeweiligen DBA geregelt.