Ja, sowohl Thailand als auch Deutschland würden dich als unbeschränkt steuerpflichtig erachten. Wobei das nur in Deutschland relevant wäre.
Das Konzept "unbeschränkt" wäre in Thailand, bei der dortigen Besteuerungssystematik (es ist ja in der Ausgestaltung mehr eine Transaktionssteuer, als eine Einkommensteuer), eher irrelevant.
Aber Achtung: Rein rechtlich gibt es diese "Doppelresidenz" nicht! Im DBA mit Thailand ist geregelt, in welchem Staat die Steuerresidenz liegt (gem. Artikel 4)
In der Praxis prüft das aber niemand, wenn man einfach seine Steuererklärung(en) in beiden Ländern "normal" abgibt.
Ich betreue zB einen Mandanten, der seit 2019 mehr als 300 Tage im Jahr in Australien lebt, in D aber weiterhin einen Wohnsitz hat und dort gemeldet ist und auch weiterhin hier unbeschränkt besteuert wird.
Trotz einiger Anhaltspunkte, die das FA hier eigentlich hätten darauf aufmerksam machen können, hatte noch niemand das Interesse die Konstellation mal zu prüfen.
Aber wie immer bei Rechtsthemen gilt: alle Angaben ohne Gewähr
wenn es um relevante Summen geht, lass dich besser von einem Steuerberater beraten...