Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Joe
Smurf Bar

Steuerpflicht Kapitalerträge

SIAM2030

Pälzer Bub
   Sponsor 2025
4 April 2024
182
492
603
Du musst deine Abmeldebescheinigung der Gemeinde an die Bank senden und dann erhält du eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
Zinsen werden ohne Abzug gutgeschrieben. Bei Dividenden erfolgt m.E. weiterhin ein Abzug.
Unter Umständen trifft dich die Wegzugsbesteuerung. Bedeutet, dass du eventuelle nicht realisierte Kursgewinne versteuern musst.
Wie sieht es dann heutzutage mit der Grundlage Wohnsitz im Ausland und Konto in Deutschland aus ? Laut den Statuten ist das m.E. offiziell nicht gestattet.
 

Robinsonsson

Schreibwütig
   Autor
12 November 2020
550
3.764
1.495
Wie sieht es dann heutzutage mit der Grundlage Wohnsitz im Ausland und Konto in Deutschland aus ? Laut den Statuten ist das m.E. offiziell nicht gestattet.
Laut welchen Statuten? Denen einer Bank?
Rechtlich spricht nichts dagegen auch ohne Wohnsitz ein Konto in D zu eröffnen.
Für EU-Bürger ist das sogar im Zahlungskontengesetz festgehalten.

Mag sein, dass manche Banken das nicht anbieten, aber viele, vor allem online Banken, haben in der Regel spezielle Konten/Konditionen für nicht in D Ansässige.
 
  • Like
Reaktionen: SIAM2030

CampariO

Schreibwütig
   Autor
19 Januar 2012
536
5.078
1.695
Hauptgrund hierfür ist/war wohl der Versand von Kontoauszügen (der mittlerer Weile auf meistens auf elektronischer Weise geschieht) was ins Ausland mehr Geld kostet. Eine postalische Anschrift in DACH ist da von Vorteil.
Ansonsten: warum sollte es sonst ein Problem sein, im Ausland zu leben?
 

Otto Normalverbraucher

Mitleser
    Aktiv
3 April 2023
1.594
7.893
2.215
Vienna, Austria
Wie sieht es dann heutzutage mit der Grundlage Wohnsitz im Ausland und Konto in Deutschland aus ? Laut den Statuten ist das m.E. offiziell nicht gestattet.


Als sogenannten Steuerausländer will die Bank die TIN deines Steuerdomizils haben, das war's dann aber schon mit "Problemen". Allerdings bietet nicht jede Bank Konten für Steuerausländer an. Ich habe aus verschiedene Gründen Bankkonten in AT, HU, DE und GB, alles vollkommen stresslos.
 

SIAM2030

Pälzer Bub
   Sponsor 2025
4 April 2024
182
492
603
Vielen Dank für Eure Antworten. Wie schneidet der Fiskus mit, bezüglich einer Wegzugsbesteuerung im Rahmen eines GmbH Gesellschafters, das man sich 183 Tage im Ausland aufgehalten hat ? Meldet die Thai Immi dies an den deutschen Fiskus aus Gründen des DBA ?
Vielen Dank im Voraus.
 

Robinsonsson

Schreibwütig
   Autor
12 November 2020
550
3.764
1.495
Wie schneidet der Fiskus mit, bezüglich einer Wegzugsbesteuerung im Rahmen eines GmbH Gesellschafters, das man sich 183 Tage im Ausland aufgehalten hat ? Meldet die Thai Immi dies an den deutschen Fiskus aus Gründen des DBA ?
Ich würde sagen, die Thai Immi meldet gar nichts nach Deutschland. Zumindest nichts ohne Anfrage.

Das deutsche FA erfährt aber im Rahmen deiner Steuererklärung davon.
Zur Vermeidung von Doppelbesteuerung wirst du dann in D eine ESt 1 C für beschränkt Steuerpflichtige abgeben.
Das FA wird dann entsprechend prüfen.

Oder du gibst gar keine ab. Dann wirst du das FA aber entsprechend informieren müssen warum, und dann ist die Katze auch aus dem Sack.

In bestimmten Konstellationen kannst du natürlich auch sowohl in D als auch in TH unbeschränkt steuerpflichtig bleiben/sein.
Das führt aber hier zu weit.
 

alhash

Gibt sich Mühe
    Aktiv
9 März 2015
283
590
833
Bangkok
Laut welchen Statuten? Denen einer Bank?
Rechtlich spricht nichts dagegen auch ohne Wohnsitz ein Konto in D zu eröffnen.
Für EU-Bürger ist das sogar im Zahlungskontengesetz festgehalten.

Mag sein, dass manche Banken das nicht anbieten, aber viele, vor allem online Banken, haben in der Regel spezielle Konten/Konditionen für nicht in D Ansässige.

Nenne mir mal eine Bank, die mit Wohnsitz in Thailand einer Kontoeröffnung zustimmt. Auch Onlinebanken sperren sich da.

Ich habe mal bei einigen Banken online versucht ein Konto zu eröffnen, darunter waren die hier oft gelobten Kreditkartenbanken (Advancia, ING, DKB, Hanseatic, Norwegian, Trade Republic). Nach der Abfrage des Wohnsitzes war Schluss.

AlHash
 

Otto Normalverbraucher

Mitleser
    Aktiv
3 April 2023
1.594
7.893
2.215
Vienna, Austria
Nenne mir mal eine Bank, die mit Wohnsitz in Thailand einer Kontoeröffnung zustimmt. Auch Onlinebanken sperren sich da.

Ich habe mal bei einigen Banken online versucht ein Konto zu eröffnen, darunter waren die hier oft gelobten Kreditkartenbanken (Advancia, ING, DKB, Hanseatic, Norwegian, Trade Republic). Nach der Abfrage des Wohnsitzes war Schluss.

AlHash


Das kann sich geändert haben seit Thailand am CRS teilnimmt, dass das vorher problematisch bis unmöglich war kann ich mir vorstellen. Eventuell muss man bei einer der größeren Banken persönlich hingehen.
 
  • Like
Reaktionen: Robinsonsson

Robinsonsson

Schreibwütig
   Autor
12 November 2020
550
3.764
1.495
Nenne mir mal eine Bank, die mit Wohnsitz in Thailand einer Kontoeröffnung zustimmt. Auch Onlinebanken sperren sich da.

Ich habe mal bei einigen Banken online versucht ein Konto zu eröffnen, darunter waren die hier oft gelobten Kreditkartenbanken ...DKB,...
DKB hätte ich jetzt tatsächlich genannt, kann aber zu Wohnsitz Thailand nichts sagen.
Was ich bestätigen kann ist ein Konto bei der DKB für jmd mit Wohnsitz Dubai.

Bei einer schnellen Suche habe ich noch das hier gefunden:
Screenshot_20250127-203702.png
 

Otto Normalverbraucher

Mitleser
    Aktiv
3 April 2023
1.594
7.893
2.215
Vienna, Austria
Soeben bei der HVB nachgefragt: Wenn TIN des Steuerdomizillandes vorhanden Eröffnung möglich, Ausnahme Residenten der Staaten Burundi, Iran, Nordkorea, Südsudan, Sudan, Syrien.

Proof of indentity and proof of residence notwendig, übliches KYC Procedere
 
  • Like
Reaktionen: Robinsonsson

alhash

Gibt sich Mühe
    Aktiv
9 März 2015
283
590
833
Bangkok
Ja, DKB scheint jetzt wohl zu funktionieren, habe aber bei der Video Überprüfung abgebrochen. Die Abfrage nach der th. Steuer ID hatte ich zuvor übersprungen.
 

SIAM2030

Pälzer Bub
   Sponsor 2025
4 April 2024
182
492
603
Ich würde sagen, die Thai Immi meldet gar nichts nach Deutschland. Zumindest nichts ohne Anfrage.

Das deutsche FA erfährt aber im Rahmen deiner Steuererklärung davon.
Zur Vermeidung von Doppelbesteuerung wirst du dann in D eine ESt 1 C für beschränkt Steuerpflichtige abgeben.
Das FA wird dann entsprechend prüfen.

Oder du gibst gar keine ab. Dann wirst du das FA aber entsprechend informieren müssen warum, und dann ist die Katze auch aus dem Sack.

In bestimmten Konstellationen kannst du natürlich auch sowohl in D als auch in TH unbeschränkt steuerpflichtig bleiben/sein.
Das führt aber hier zu weit.
Vielen Dank für Deine Antwort. Würde bedeuten, nur im Thema Wegzugsbesteuerung, wenn ich in Deutschland gemeldet bleibe und ordentlich meine EKST mache, ist es unwahrscheinlich, das das Ganze Aufsehen erregt .
 
  • Like
Reaktionen: Robinsonsson

Robinsonsson

Schreibwütig
   Autor
12 November 2020
550
3.764
1.495
Vielen Dank für Deine Antwort. Würde bedeuten, nur im Thema Wegzugsbesteuerung, wenn ich in Deutschland gemeldet bleibe und ordentlich meine EKST mache, ist es unwahrscheinlich, das das Ganze Aufsehen erregt .
Ja, sowohl Thailand als auch Deutschland würden dich als unbeschränkt steuerpflichtig erachten. Wobei das nur in Deutschland relevant wäre.
Das Konzept "unbeschränkt" wäre in Thailand, bei der dortigen Besteuerungssystematik (es ist ja in der Ausgestaltung mehr eine Transaktionssteuer, als eine Einkommensteuer), eher irrelevant.

Aber Achtung: Rein rechtlich gibt es diese "Doppelresidenz" nicht! Im DBA mit Thailand ist geregelt, in welchem Staat die Steuerresidenz liegt (gem. Artikel 4)
In der Praxis prüft das aber niemand, wenn man einfach seine Steuererklärung(en) in beiden Ländern "normal" abgibt.
Ich betreue zB einen Mandanten, der seit 2019 mehr als 300 Tage im Jahr in Australien lebt, in D aber weiterhin einen Wohnsitz hat und dort gemeldet ist und auch weiterhin hier unbeschränkt besteuert wird.
Trotz einiger Anhaltspunkte, die das FA hier eigentlich hätten darauf aufmerksam machen können, hatte noch niemand das Interesse die Konstellation mal zu prüfen.

Aber wie immer bei Rechtsthemen gilt: alle Angaben ohne Gewähr ;) wenn es um relevante Summen geht, lass dich besser von einem Steuerberater beraten...
 

Robinsonsson

Schreibwütig
   Autor
12 November 2020
550
3.764
1.495
Danke für den Hinweis, so hab ich mir das auch gedacht.
Gerne.
Aber, nur zur Klarstellung: Oft ist es sinnvoller bzw. steuer- und kostensparend, bei Wegzug aus D dann hier auch nur noch beschränkt, oder, falls keine D Einkünfte vorliegen, gar nicht steuerpflichtig zu sein!
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind zB eine der Konstellationen in der das anders sein kann.
 

Otto Normalverbraucher

Mitleser
    Aktiv
3 April 2023
1.594
7.893
2.215
Vienna, Austria
Das Konzept "unbeschränkt" wäre in Thailand, bei der dortigen Besteuerungssystematik (es ist ja in der Ausgestaltung mehr eine Transaktionssteuer, als eine Einkommensteuer), eher irrelevant.

Ich bin gespannt wie lange das so bleibt (und nicht das Welteinkommen besteuert wird), und ich bin da auch skeptisch dass das tatsächlich so hält.

Fallbespiel:

Farang mit ausschließlichem TH Wohnsitz gibt bei depotführender Bank Thai TIN + proof of residence bekannt, gilt somit in DACH als Steuerausländer, Bank meldet am Jahresanfang die Kapitaleinkünfte des Vorjahres mittels CRS an die Thai Behörden, ich kann mir nur schwer vorstellen dass die Thais da keine Steuern einheben wollen, auch wenn die Einkünfte nicht nach TH transferiert werden.
 

SIAM2030

Pälzer Bub
   Sponsor 2025
4 April 2024
182
492
603
Ja, sowohl Thailand als auch Deutschland würden dich als unbeschränkt steuerpflichtig erachten. Wobei das nur in Deutschland relevant wäre.
Das Konzept "unbeschränkt" wäre in Thailand, bei der dortigen Besteuerungssystematik (es ist ja in der Ausgestaltung mehr eine Transaktionssteuer, als eine Einkommensteuer), eher irrelevant.

Aber Achtung: Rein rechtlich gibt es diese "Doppelresidenz" nicht! Im DBA mit Thailand ist geregelt, in welchem Staat die Steuerresidenz liegt (gem. Artikel 4)
In der Praxis prüft das aber niemand, wenn man einfach seine Steuererklärung(en) in beiden Ländern "normal" abgibt.
Ich betreue zB einen Mandanten, der seit 2019 mehr als 300 Tage im Jahr in Australien lebt, in D aber weiterhin einen Wohnsitz hat und dort gemeldet ist und auch weiterhin hier unbeschränkt besteuert wird.
Trotz einiger Anhaltspunkte, die das FA hier eigentlich hätten darauf aufmerksam machen können, hatte noch niemand das Interesse die Konstellation mal zu prüfen.

Aber wie immer bei Rechtsthemen gilt: alle Angaben ohne Gewähr ;) wenn es um relevante Summen geht, lass dich besser von einem Steuerberater beraten...
Mal wieder vielen Dank dafür ! Nun habe ich mal über den Daumen nach , einfachem Ertragswertverfahren, meine GmbH bewertet. Da es sich auf den Durchschnittsgewinn der letzten 3 Jahren bezieht, könnte man ja zukünftig gestalten. Da ich mittlerweile viel Gewinn vor Verwendung anghäuft habe und diesen in Aktien angelegt habe, wie spielt dieses Anlagevermögen bei einer Bewertung eine Rolle ? Ich weiss, jetzt geht es in die Tiefe, aber macht Spaß sich mit Dir auszutauschen.
 
  • Like
Reaktionen: Robinsonsson

Robinsonsson

Schreibwütig
   Autor
12 November 2020
550
3.764
1.495
Mal wieder vielen Dank dafür ! Nun habe ich mal über den Daumen nach , einfachem Ertragswertverfahren, meine GmbH bewertet. Da es sich auf den Durchschnittsgewinn der letzten 3 Jahren bezieht, könnte man ja zukünftig gestalten. Da ich mittlerweile viel Gewinn vor Verwendung anghäuft habe und diesen in Aktien angelegt habe, wie spielt dieses Anlagevermögen bei einer Bewertung eine Rolle ? Ich weiss, jetzt geht es in die Tiefe, aber macht Spaß sich mit Dir auszutauschen.
Ja, das geht sehr in die Tiefe 😅
Und allzu sehr dazu auszuführen ohne deine Gesamtlage zu kennen ergibt meines Erachtens auch wenig Sinn.

Nur sehr oberflächlich soviel dazu: Bei Bewertungen die auf künftige Überschüsse abzielen wird unterschieden in betriebsnotwendiges und nicht betriebsnotwendiges Vermögen.
In deinem Fall scheint es sich bei den Aktien um nicht betriebsnotwendiges Kapital zu handeln.
Dann trägt es nicht zur Erwirtschaftung der operativen Überschüsse bei und ist demnach auch nicht im durch Überschüsse kalkulierten Unternehmenswert enthalten.
Daher müssen sie gesondert bewertet werden. Diese gesonderte Bewertung wird dann aber wirklich zu komplex um es hier zu erläutern.

Mein Rat: Lass dich steuerlich von einem Profi beraten ;)