Heute war mir nach Abenteuer, aber mit kalkuliertem Risiko!
Also flugs alle Dokumente, die mit Steuern in Verbindung gebracht werden könnten, zusammengerafft, Kopien erstellt und zum Finanzamt Banglamung (das ist fuer Nakluea zuständig) auf einem Freitag Nachmittag 14.30 Uhr gefahren.
Dokumente, die ich dabei hatte:
Pass inkl. dem darin vorhandenem Visum, Bankstatement 2024 (also Kontoauszüge), TM.30 (immer gut wenn man zu Behörden geht), sowie jeweils ein Kopie davon und einiges mehr, das nicht benoetigt wurden.
Die sind da recht gut organisiert, ein Tisch fuer Tax bezahlen bzw. auch zurück erhalten, ein Tisch fuer Administratives, also zB TIN (Tax Identification Number) beantragen
und einen scheinbar fuer Bösewichte, so habe ich zumindest die Überschrift interpretiert. Alles sorgfaeltig in Englisch und Thai beschriftet. Ein Grosser Zettel war am Schreibtisch, welche Dokumente man fuer die Beantragung einer TIN benoetigt. Die sind also vorbereitet.
Man benoetigt fuer die TIN: Kopien von: Pass inklusive Visum, Bankstatement und TM.30, also die Wohnadresse oh Wunder.
Als Vorsorge Massnahme hatte ich meine aktuelle Wegbegleiterin als Zeugen mitgenommen, ansonsten keinen Berater oder ähnliches. Ich kann auch geizig sein!
Finden, wo ich hin muss: ca 5 min, Wartezeit : ca 10 min. Das geht da recht zackig aber auch recht freundlich zu!
Ich hatte schon eine TIN, weil ich einmal vor 10 Jahren als Berater fuer die Geschäftsleitung PUMA hier gearbeitet hatte, und die haben brav Steuern fuer meinen Salaer gezahlt.
Ich bin mit 2 Fragen als Vorbereitung zum FA gefahren:
1.) gilt meine TIN noch? Die wurde immerhin 10 Jahre lang nicht genutzt. Die kann man aber gut brauchen, wenn man in Asien ein Konto eröffnen möchte! Banken möchten so etwas wissen.
Antwort: Ja, die gilt weiterhin und ist aktiv. Dazu war lediglich life eine kurze Abfrage am/im Computer notwendig, wurde direkt am Schalter gemacht. Thailand kann so easy sein.
2.) Frage von mir: wenn ich kein Geld in 2024 nach Thailand gebracht habe (Beweis: mein Bank Statement) muss ich dann eine „0-Erklaerung“ abgeben?
Antwort: nein, muss ich nicht. In diesem Fall muss ich gar nichts dem Fiananzamt gegenüber erklären und bin frei wie ein Vogel.
All das in Anwesenheit meiner Wegbegleiterin, die nun Zeuge des Vorgangs ist, also weiss, das ich beim FA war und die nichts von mir wollen.
Freude kam auf und ich ging erst einmal Kaffee trinken, gefolgt von einer guten Massage ;-)