Ich kanns nicht sagen, ich weiß nur, dass ich keine Einkommensteuer zahlen muss. Das reicht mir.Nicht auf irgendwelche Meinungen hören und selbst beim Finanzamt vorstellig werden,wäre doch schon einmal ein Ansatz...![]()
Ich kanns nicht sagen, ich weiß nur, dass ich keine Einkommensteuer zahlen muss. Das reicht mir.Nicht auf irgendwelche Meinungen hören und selbst beim Finanzamt vorstellig werden,wäre doch schon einmal ein Ansatz...![]()
Es ruhen zu lassen,finde ich keine gute Idee...aber das ist nicht meine Angelegenheit.Das ist auch meine Sichtweise und so fuhr ich am 24.02.2025 mit Thai-Lebensgefährtin zum Phuket Regional Revenue Office um eine TIN zu bekommen und möglichst auch die Steuererklärung abzugeben.
Mit dabei Reisepasskopien (belegen 206 Tage Aufenthalt in 2024), Mietvertrag, TM30, Address Confirmation (einige Monate alt von der Driver License Verlängerung), Wise-Überweisungen in Summe >500,000 THB in 2024 auf mein Thailändisches Konto (belegt durch Wise-Kontoauszug, der zeigt aber auch die Überweisungen an die Freundin in 2024 in ähnlicher Höhe) und das offizielle SCB 2024 Incoming Statement (200 Baht Gebühr). Der Transfer ist also lückenlos belegt.
Dazu kommt eine Excel-Tabelle „Foreign sourced income derived before 1st January 2024“ mit der Summe der am 31.12.2023 bestehenden Bargeld-Guthaben auf Wise und auf anderen Konten (nur Wise auf Englisch, der Rest deutsch, aber als Jahresabschluss für jeden Finanzamt-Mitarbeiter verständlich). Die KESt-Beträge finden sich als Summe in der deutschen Anlage KAP wieder.
Im Phuket Regional Revenue Office wurde alles mal durchgesehen, aber kein Englisch gesprochen, dann hat man eine Vorgesetzte hinzugezogen, die uns nach einigen Beratungen zum Revenue Department im Government Office verwies.
Mittlerweile war das Verkehrsaufkommen höher und am Ziel angekommen gab es keine Parkplätze mehr. Drinnen kamen wir aber schnell an die Reihe. Wieder sah sich ein Beamter die Unterlagen an und wieder konnten die Mitarbeiter sichtlich wenig damit anfangen. Aber dann … wurde meiner Freundin diktiert, was fehlt: ich bräuchte einen Mietvertrag in Thai-Schrift mit den Unterschriften von 2 Zeugen und eine Kopie des Hausbuchs meiner Vermieterin. Dann könnten wir wiederkommen.
Mittlerweile war ein halber Tag vergangen und ich beschloss, das „TIN/TAX Project“ ruhen zu lassen und alle Unterlagen gesammelt aufzubewahren, falls ich in Zukunft darauf angesprochen werde.
Durch die jüngsten Beiträge hier, in denen beschrieben wird, dass die Beamten ähnliche Anträge gar nicht mehr angenommen haben, sondern eine 5-jährige Aufbewahrung empfohlen haben, fühle ich mich nachträglich bestätigt.
Es scheint da mindestens eine Grauzone zu geben. Soweit ich weiß ist z. B. der Kauf mit Kreditkarten nicht geregelt. In anderen Ländern soll es dafür extra Regeln geben.Die Steuer heisst nicht Kreditkartensteuer oder Bargeldsteuer oder
Überweisungssteuer oder wie auch sonst noch.
Die heisst Einkommenssteuer.
Versteuert wird nach Revenue Code und DBA das Einkommen, das nach
Thailand eingeführt wird.
Wie ist eigentlich egal.
Die Verwirrung nimmt auf alle Fälle zu ...310+60+100+150Std?was sollen das für
Freibeträge sein?
Onnut
Bis 310.000 Baht muss* keine Steuererklärung abgegeben werden.310+60+100+150Std?was sollen das für
Freibeträge sein?
Onnut
Bei mir wußte man im Vorraus, das ich nichts zu bezahlen habe.und auch Farangs, die nix zahlen müssen werden vom RD abgewiesen.
Vielleicht geht da was. ;-)Bei mir wußte man im Vorraus, das ich nichts zu bezahlen habe.
Die Ladies vom Finanzmt haben mich aber trotzdem nicht abgewiesen.
Die haben mir sogar erstmal die TIN besorgt und dann die Steuererklärung am PC nach meinen Angaben ausgefüllt.
Ergebnis 0 Baht.
War sehr nett von Ihnen.
In den meisten Fällen laufen solche Zuwendungen als Geschenk und nicht als Einkommen. Dann geht auch deutlich mehr.Schickt man seiner Dame 300.000 Baht im Jahr:
Muss diese das, bei ihrer Steuererklärung als Geschenk angeben ...und wird dann bei ihr thai-steuerrechtlich als Einkommen gewertet und ggf. versteuert.Schickt man seiner Dame 300.000 Baht im Jahr
In den meisten Fällen laufen solche Zuwendungen als Geschenk und nicht als Einkommen. Dann geht auch deutlich mehr.
Würde ich als Dienstleistung angeben. Kochen, waschen bügeln und gebügelt werden etc.Muss diese das, bei ihrer Steuererklärung als Geschenk angeben ...und wird dann bei ihr thai-steuerrechtlich als Einkommen gewertet und ggf. versteuert.
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Wenn Sie dir das Geld dann wieder zurück gibt ist es genau genommen nicht anders als bei der Schenkung, wenn sie dir das Geld zurück gibt.Würde ich als Dienstleistung angeben. Kochen, waschen bügeln und gebügelt werden etc.
Logisch, das würde ich keinem empfehlen. Normalerweise muss man aber eher nachlegen, als was zurück zu bekommen.Wenn Sie dir das Geld dann wieder zurück gibt ist es genau genommen nicht anders als bei der Schenkung, wenn sie dir das Geld zurück gibt.
Scheingeschäfte sind genauso liedrig, wie Schein-Schenkungen.
Bei mir wußte man im Vorraus, das ich nichts zu bezahlen habe.
Die Ladies vom Finanzmt haben mich aber trotzdem nicht abgewiesen.
Die haben mir sogar erstmal die TIN besorgt und dann die Steuererklärung am PC nach meinen Angaben ausgefüllt.
Ergebnis 0 Baht.
War sehr nett von Ihn
Aussage der netten Beamtin vom Finanzamt Jomtien:Schenkungen müssen bei der Steuererklärung genau angegeben werden.
Es gibt dazu einige glaubhafte Texte, die davon abraten Schenkungen zu verwenden.
Gift Tax in Thailand: 2024 Guide - Expat Tax Thailand
Auszug:
"Vorsicht ist geboten: Die Auswirkungen der Verwendung von Geschenken für die Steuerplanung
Wir erhalten viele Anfragen von Expats, die Geschenke zur Steuerplanung nutzen möchten. Wir raten dringend zur Vorsicht, wenn Sie diesen Ansatz in Betracht ziehen.
Wenn Sie etwas verschenken, müssen Sie auf alle Vorteile verzichten, die Sie aus diesem Vermögenswert ziehen. Wenn Sie weiterhin in irgendeiner Weise davon profitieren, wird dies als „Schenkung mit Vorbehalt“ bezeichnet.
Für die Steuerplanung ist es wichtig zu verstehen, dass Sie aus der Schenkung von Vermögenswerten keinen Vorteil ziehen dürfen. Wenn beispielsweise ein Expat seinem thailändischen Ehepartner Geld aus dem Ausland schickt und damit dessen Lebensunterhalt deckt, gilt dies nicht als Geschenk. Der Versuch, die Steuervorschriften auf diese Weise zu umgehen, wird wahrscheinlich als Steuerhinterziehung angesehen und kann schwere Strafen nach sich ziehen.
Eine „Schenkung mit Vorbehalt“ kann eine breite Palette von Vermögenswerten umfassen, darunter auch immaterielle Vermögenswerte wie Wertpapiere und Anteile, wertvolle persönliche Gegenstände wie Schmuck oder Antiquitäten, Autos oder sonstige Vermögenswerte, die der Erbschaftssteuer unterliegen.
Wenn Sie die Schenkungsregeln bei Ihrer Steuerplanung anwenden möchten, raten wir Ihnen dringend, professionellen Rat einzuholen und ein formelles Schenkungsdokument von einem Anwalt erstellen und notariell beglaubigen zu lassen."
Ja genau @AxxelSchenkungen müssen bei der Steuererklärung genau angegeben werden.
Es gibt dazu einige glaubhafte Texte, die davon abraten Schenkungen zu verwenden.
falsch, auch wenn Du noch so viele Zahlen hinterher wirfstBis 310.000 Baht muss* keine Steuererklärung abgegeben werden.
Kann ich so nicht bestätigen bzw.andere Erfahrungen gemacht.falsch, auch wenn Du noch so viele Zahlen hinterher wirfst
die Grenze liegt bei:
120.000 ledig
220.000 verheiratet
nach zu lesen hier
die Übersetzung überlasse ich euchเงินได้ขั้นต่ำตามกฎหมาย
กรมสรรพากร จัดเก็บภาษีทันสมัย ใส่ใจบริการ ยึดมั่นธรรมภิบาล เพื่อพัฒนาการเศรษฐกิจและสังคมไทยwww.rd.go.th
Falsch, lies bitte noch mal, was ich unter muss* dort geschrieben habe.falsch, auch wenn Du noch so viele Zahlen hinterher wirfst
die Grenze liegt bei:
120.000 ledig
220.000 verheiratet
nach zu lesen hier
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