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Joe

Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

micro

Gibt sich Mühe
    Aktiv
15 Januar 2023
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Der Finance Lawyer hat bei Pensionären Bezug genommen auf Paragraph 17 & 18 des CH - TH Abkommens. 17 ist kurz uns sagt:

ARTICLE 17 - Pensions

Subject to the provisions of paragraph 2 of Article 18, pensions and other similar remuneration paid to a resident of a Contracting State in consideration of past employment shall be taxable only in that State.

Art. 17 Ruhegehälter

Vorbehaltlich des Artikels 18 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.

——

Für mich als nicht Steuerexperte sagt es, dass in TH die CH Pensionen nicht nicht besteuert werden d.h. nur in CH. Evtl. geht TH davon aus, dass CH die Pension besteuert obwol wenn man nicht in CH Steuerplichtig ist keine Quellensteuer fällig ist.

Das wäre ok, wenn ich es richtig verstehe.
 
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Kikijet

Schreibwütig
   Autor
9 November 2013
616
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1.795
Thailand
In diesem Punkt kann ich deiner Argumentation nicht folgen. Eine Pension die in Deutschland besteuert wurde kann und darf nach dem DBA nicht mehr in Thailand versteuert werden, da laut DBA hierfuer D die Steuerhoheit hat.

Es gibt generell 2 Methoden zur Vermeidung einer DOPPELTEN Besteuerung:

1. Einbeziehung der im anderen Staat erzielten Einkünfte in die eigene Besteuerung UND Anrechnung der im anderen Staat darauf bereits gezahlten Steuern oder

2. Freistellung der im anderen Staat erzielten Einkünfte bei der Besteuerung.

Das DBA Thailand regelt das in Artikel 22.

Artikel 22 Abs. 3 regelt das Verfahren bezüglich der in Thailand ansässigen Steuerpflichtigen.

Nach Buchstabe a werden die deutschen Beamtenpensionen nicht in die thailändische Besteuerung einbezogen (Freistellungsmethode). Gleichwohl behält Thailand das Recht, diese Einkünfte für die Ermittlung des thailändischen Steuersatzes zu verwenden, was aber nur von Bedeutung ist, wenn man in Thailand weitere Einkünfte der Besteuerung zu unterwerfen hat.

Art 22 Abs. 3 Buchstabe b listet eine Reihe von deutschen Einkünften auf, für die Thailand die Besteuerung durchführen darf und dabei die in Deutschland darauf gezahlten Steuern auf die thailändische Steuer ANRECHNEN muss.

Das DBA Thailand enthält also sowohl die Freistellungs- als auch die Anrechnungsmethode.

Leider ist das internationale Steuerrecht zuweilen sehr kompliziert und somit anfällig für Fehler bei der Bearbeitung dieser Fälle.
 

Kikijet

Schreibwütig
   Autor
9 November 2013
616
4.173
1.795
Thailand
Ob du eine Steuerfachausbildung hast oder nicht kann ich ebenfalls nicht beurteilen

Ja, habe ich.

Ich habe in Deutschland nur die beschraenkte Stuerpflicht beantragt

Ist Dir bewusst, dass Du dadurch erheblich mehr Steuern bezahlst?

Vielleicht möchtest Du ja mal hier reinschauen:

Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht

Ich schätze mal vorsichtig, dass Du bei freiwilliger unbeschränkter Steuerpflicht für 2024 bestimmt mindestens 2.000€ weniger Einkommensteuer in Deutschland zahlen müsstest!
 
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krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
3.729
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65
Bang Saray
@Kikijet : Wie gesagt, wusste deine berufliche Qualifikation zum Thema Steuern nicht und konnte daher die Kompetenz deiner Aeusserung nicht einordnen. Nun sehe ich deine Ausfuehrungen in einem anderen Licht. In den PN koennen wir uns dazu ja ggf. noch weiter unterhalten.

Ich habe extra nochmal nachgeschaut. Der letzte Bescheid des Finanzamtes Koerperschaften Stuttgart von 2018 war fuer die beschraenkte Steuerpflicht mit Einteilung in Steuerklasse 1. Die Steuerberechnung wird ja dann durch das LBV in Fellbach vorgenommen. Was die dann dort berechnen kann ich nachvollziehen, da ich ja nur auf meiner GEhaltsmitteilung bzw. auf der Lohnbescheinigung fuer das Jahr sehe was an Steuern abgefuehrt wurden. Meine Steuer fuer 2023 waren knapp unter 2000 Euro wobei vom LBV eine Mindestversorgungspauschale von 1899 Euro beruecksichtigt wurde.
 
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Thai Mike

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
9 Juli 2023
98
298
591
Ich überweise immer per Wise auf mein Konto der Bangkok Bank
Bei der BangkokBank erscheint auf dem Kontoauszug bei einem Betrag über 50000 Bath International funds transfer
Unter 50000 Bath jedoch Transfer from A/c at other Bank

Würde dann doch Sinn machen nur kleinere Summen zu überweisen, da diese nicht als internationale Überweisung gekennzeichnet sind und nicht auffallen das es sich um Geld aus Deutschland handelt
 

Ram0815

Schorsch
    Aktiv
18 April 2009
1.482
2.760
1.763
Süddeutschland
An dieser Stelle erst mal meinen Dank an das EAD das dieses Gespräch und dessen Veröffentlichung ermöglicht hat.

Einige der Aussagen die ich für wichtig halte in dem Gesprächsmitschnitt (YouTube)

1. Einkommen/Vermögen das vor 2024 erzielt wird und 2024 oder später nach Thailand gebracht wird muss weiterhin nicht versteuert werden:

17:30 Khun Nathanan: Income that you earned before 2024 and bring to to Thailand later will not be subject to this regime.
18:08 Swiss Emnassy (summarising) Any income that you earned before 2024 and bring in later will not be subject to the new rules.
34:14 Khun Nathanan; Income earned before 1.1.2024 will not be subject to tax. You can bring it in anytime you want.

2. An Long Term Visa (LTR) sind Steuerprivilegien geknüpft:
31:22 Khun Nathanan If you have an LTR visa you get a special tax treatment. For example if you have LTR visa, if you are elegible, the foreign sourced income will be exempt form tax when you bring it back.

3. Die Steuerklärung für 2024 muss zwischen 1.1.2025 und 31.5.2025 abgegeben werden und das ist eine harte deadline. 46:00



Zusammenfassung für mich persönlich:

1. Das Welteinkommen wird nicht besteuert. Thailand wird nur die Teile des Einkommens besteuern die nach Thailand gebracht werden.
2. Solange nur Vermögen nach Thailand gebracht wird das vor dem 1.1.2024 im Ausland erzielt wurde müssen keine Steuern bezahlt werden. Die Frage ist natürlich wie der Ausländer das nachweist.
3. Falls doch ernsthaft Steuern anfallen: Elite oder LTR Visa.
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
6.844
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3.415
59
An dieser Stelle erst mal meinen Dank an das EAD das dieses Gespräch und dessen Veröffentlichung ermöglicht hat.

Einige der Aussagen die ich für wichtig halte in dem Gesprächsmitschnitt (YouTube)

1. Einkommen/Vermögen das vor 2024 erzielt wird und 2024 oder später nach Thailand gebracht wird muss weiterhin nicht versteuert werden:

17:30 Khun Nathanan: Income that you earned before 2024 and bring to to Thailand later will not be subject to this regime.
18:08 Swiss Emnassy (summarising) Any income that you earned before 2024 and bring in later will not be subject to the new rules.
34:14 Khun Nathanan; Income earned before 1.1.2024 will not be subject to tax. You can bring it in anytime you want.

2. An Long Term Visa (LTR) sind Steuerprivilegien geknüpft:
31:22 Khun Nathanan If you have an LTR visa you get a special tax treatment. For example if you have LTR visa, if you are elegible, the foreign sourced income will be exempt form tax when you bring it back.

3. Die Steuerklärung für 2024 muss zwischen 1.1.2025 und 31.5.2025 abgegeben werden und das ist eine harte deadline. 46:00



Zusammenfassung für mich persönlich:

1. Das Welteinkommen wird nicht besteuert. Thailand wird nur die Teile des Einkommens besteuern die nach Thailand gebracht werden.
2. Solange nur Vermögen nach Thailand gebracht wird das vor dem 1.1.2024 im Ausland erzielt wurde müssen keine Steuern bezahlt werden. Die Frage ist natürlich wie der Ausländer das nachweist.
3. Falls doch ernsthaft Steuern anfallen: Elite oder LTR Visa.
...und noch wichtiger ,wie muss der Nachweis erbracht werden und muss ihn überhaupt der Ausländer erbringen...???
Was ist mit eventuellem Freibetrag oder Schenkungen ???
Fragen über Fragen...ist ja noch ganzen Jahr hin ... da werden sicher noch einige Infos kommen.
 
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buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
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ich brauch ne Beispielrechnung um das ganze zu verstehen!
onnut
Eigentlich, braucht man zur Zeit, garnichts in Sachen Steuer in Thailand!

Solange nichts offizielles veröffentlicht wird, ist das alles ein rumstochern in Vermutungsnebel!

Also, stillhalten und erst mal das Jahr 2025 abwarten ... :cool: ... Mache ich jedenfalls so!
 

Baerziege

Schreibwütig
Thread Starter
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Thread Starter
25 November 2022
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Fragen über Fragen...
Ja, es gibt noch viele offene Fragen.
Wenn ich mir z.B. von einer Bank in Europa einen Konsumentenkredit über 10.000€ geben lasse (alles dokumentiert) und mir dann das Geld nach Thailand überweise, dann ist das auch kein Einkommen. Kredite werden üblicherweise weltweit nicht besteuert. Ob das klappt? Es gibt zumindest noch viele Fragen, Fragen an die die Thais nicht mal im Traum gedacht haben.
 

onnut

Gibt sich Mühe
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31 März 2009
479
582
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Zeit hab ich,kein Problem:)
Glaube allerdings nicht das da noch Infos kommen,jedenfalls nicht in absehbarer Zeit!
onnut
 

Ram0815

Schorsch
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18 April 2009
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Süddeutschland
Soweit ich informiert wurde, bringt Elite keine Steuererleichterung .
Danke für die Berichtigung. Der Beamte der Finanzbehörde hat tatsächlich nur von LTR gesprochen.

Auch wenn das Gespräch mit dem Botschafter in einem sehr lockeren Ton gehalten ist, Herr Nathanan hat seine Antworten natürlich mit den entsprechenden Abteilungen im Ministerium abgesprochen, die genaue Wortwahl inbegriffen. Wenn ein Gespräch mit einem Botschafter aufgezeichnet wird dann kann man davon ausgehen dass der Finanzminister die Antworten abgehakt hat. Wenn Elite nicht erwähnt ist dann ist das wohl kein Versehen.

Ich geh mal davon aus das das Interview auch eine Message an die Expats ist: „Wir ziehen das jetzt durch, die gesetzlichen Grundlagen sind schon lange vorhanden und wir haben euch jetzt erklärt wann und wie wir die anwenden“
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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15 Oktober 2013
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Ja, es gibt noch viele offene Fragen.
Wenn ich mir z.B. von einer Bank in Europa einen Konsumentenkredit über 10.000€ geben lasse (alles dokumentiert) und mir dann das Geld nach Thailand überweise, dann ist das auch kein Einkommen. Kredite werden üblicherweise weltweit nicht besteuert. Ob das klappt? Es gibt zumindest noch viele Fragen, Fragen an die die Thais nicht mal im Traum gedacht haben.
...oder wenn ein Rentner seine Rente auf ein deutsches Konto überweisen lässt und sich das Geld am ATM in Thailand zieht....🤔
 

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