Der Finance Lawyer hat bei Pensionären Bezug genommen auf Paragraph 17 & 18 des CH - TH Abkommens. 17 ist kurz uns sagt:
ARTICLE 17 - Pensions
Subject to the provisions of paragraph 2 of Article 18, pensions and other similar remuneration paid to a resident of a Contracting State in consideration of past employment shall be taxable only in that State.
Art. 17 Ruhegehälter
Vorbehaltlich des Artikels 18 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.
——
Für mich als nicht Steuerexperte sagt es, dass in TH die CH Pensionen nicht nicht besteuert werden d.h. nur in CH. Evtl. geht TH davon aus, dass CH die Pension besteuert obwol wenn man nicht in CH Steuerplichtig ist keine Quellensteuer fällig ist.
Das wäre ok, wenn ich es richtig verstehe.
ARTICLE 17 - Pensions
Subject to the provisions of paragraph 2 of Article 18, pensions and other similar remuneration paid to a resident of a Contracting State in consideration of past employment shall be taxable only in that State.
Art. 17 Ruhegehälter
Vorbehaltlich des Artikels 18 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.
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Für mich als nicht Steuerexperte sagt es, dass in TH die CH Pensionen nicht nicht besteuert werden d.h. nur in CH. Evtl. geht TH davon aus, dass CH die Pension besteuert obwol wenn man nicht in CH Steuerplichtig ist keine Quellensteuer fällig ist.
Das wäre ok, wenn ich es richtig verstehe.