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Joe
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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
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18 April 2020
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Deine Aussage (nicht zu 100% bekannt...zB Doppelbesteuerungsabkommen) ist insofern nicht zutreffendend, als dass das DBA natürlich bekannt ist. Es besteht seit 10.7.1967. Es bleibt lediglich abzuwarten in wieweit Thailand von seinem Besteuerungsrecht Gebrauch macht.
Sich einmal mit dem DBA zu beschäftigen macht bei einem Aufenthalt von 180 Tagen und länger immer Sinn. Aber das kann ja jeder für sich selbst entscheiden.
LG
Natürlich ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand mir bekannt!

Aber meine Aussage ist, meiner Meinung nach, trotzdem Richtig, denn das entscheidet alleine Thailand !

Denn das ist der springende Punkt, wie Du auch richtig schreibst! Also zu 100% im Nebel stochernd..... ;-(

"Es bleibt lediglich abzuwarten in wieweit Thailand von seinem Besteuerungsrecht Gebrauch macht."
 

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
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Mit meiner Witwerrente und Rente aus nichtselbständiger Arbeit werde ich in D steuerpflichtig ( Erstwohnsitz gemeldet ). Demnach bin ich doch in TH ( mehr als 180 Tage dort ) nach dem DBA steuerbefreit. Oder sehe ich das falsch?
Ich bin auch in Deutschland gemeldet, aber mein Lebensmittelpunkt ist Thailand!!

Und das ist eben entscheidend...Diese 180 / 183 Tage im Jahr!

Aber das alles ist ja noch nicht in trocknen Tüchern,deswegen meine Meinung....Abarten bis die Fakten auf dem Tisch liegen!

Alles andere ist Zeitverschwendung, jedenfalls für mich ;-)
 
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krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
Dieser Stefan ist doch wie viele dieser Youtuber: grosse Klappe, viel Geschwaetz und nichts dahinter. Lieber vertraue ich dann mal meiner Glaskugel als den Worten solcher Youtuber.

Fuer mich ist eigentlich eh alles klar: nach dem DBA zwischen Thailand und Deutschland sind staatl. Pensionen immer in D zu versteuern. Damit ergibt sich aus diesem DBA, dass Deutschland - unabhaengig von meinem staendigen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort (bin in D abgemeldet) - mein Steuerland ist, weil ich auch nur in D ein Einkommen (Pension) generiere.
Somit gilt auch fuer alles Weitere (Schenkungen, Erbschaft etc. was in D anfaellt) deutsches Steuerrecht fuer mich (Auskunft eines Steuerfachanwalts der sich mit DBA auskennt).
Es bleibt nur abzuwarten wie und in welcher Form ich dies dann unter Umstaenden dem thail. Finanzamt (falls es zu einer Umsetzung in dem befuerchteten Ausmass kommt) nachzuweisen habe. Aber darueber kann man sich erst Gedanken machen, wenn Fakten vorliegen - derzeit sind es nur Spekulationen.
 

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
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18 April 2020
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Dieser Stefan ist doch wie viele dieser Youtuber: grosse Klappe, viel Geschwaetz und nichts dahinter. Lieber vertraue ich dann mal meiner Glaskugel als den Worten solcher Youtuber.

Fuer mich ist eigentlich eh alles klar: nach dem DBA zwischen Thailand und Deutschland sind staatl. Pensionen immer in D zu versteuern. Damit ergibt sich aus diesem DBA, dass Deutschland - unabhaengig von meinem staendigen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort (bin in D abgemeldet) - mein Steuerland ist, weil ich auch nur in D ein Einkommen (Pension) generiere.
Somit gilt auch fuer alles Weitere (Schenkungen, Erbschaft etc. was in D anfaellt) deutsches Steuerrecht fuer mich (Auskunft eines Steuerfachanwalts der sich mit DBA auskennt).
Es bleibt nur abzuwarten wie und in welcher Form ich dies dann unter Umstaenden dem thail. Finanzamt (falls es zu einer Umsetzung in dem befuerchteten Ausmass kommt) nachzuweisen habe. Aber darueber kann man sich erst Gedanken machen, wenn Fakten vorliegen - derzeit sind es nur Spekulationen.
Das sehe ich auch so, ich bekomme auch eine Pension.

"Der Staat, der die Pension zahlt, darf sie besteuern. Selbst bei einem Wegzug ins Ausland bleiben Pensionäre in Deutschland steuerpflichtig"

Die Frage aber ist, ob Thailand sich auch daran hält (180 Tage) oder die Pension einfach als " Auslandseinkommen" sieht....

Also warten wir es doch einfach ab....Meine Rente ...????
 
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anderl1962

Kennt eine Menge Lady Boys
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Rente in D versteuert, gemäß DBA ( Doppelbesteuerungsabkommen ) zwischen D und TH in TH keine Steuer fällig
 

SkipperRudi

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Dieser Stefan ist doch wie viele dieser Youtuber: grosse Klappe, viel Geschwaetz und nichts dahinter. Lieber vertraue ich dann mal meiner Glaskugel als den Worten solcher Youtuber.

Fuer mich ist eigentlich eh alles klar: nach dem DBA zwischen Thailand und Deutschland sind staatl. Pensionen immer in D zu versteuern. Damit ergibt sich aus diesem DBA, dass Deutschland - unabhaengig von meinem staendigen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort (bin in D abgemeldet) - mein Steuerland ist, weil ich auch nur in D ein Einkommen (Pension) generiere.
Somit gilt auch fuer alles Weitere (Schenkungen, Erbschaft etc. was in D anfaellt) deutsches Steuerrecht fuer mich (Auskunft eines Steuerfachanwalts der sich mit DBA auskennt).
Es bleibt nur abzuwarten wie und in welcher Form ich dies dann unter Umstaenden dem thail. Finanzamt (falls es zu einer Umsetzung in dem befuerchteten Ausmass kommt) nachzuweisen habe. Aber darueber kann man sich erst Gedanken machen, wenn Fakten vorliegen - derzeit sind es nur Spekulationen.

Genau so ist es. Altersruhegelder werden meist in einen Topf geschmissen. Das Besteuerungsrecht für Pensionen hat Deutschland.
 

Alwaro

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zu Hause

Warum ist es genau so?

Thailand hat ja nicht mal das Gesetz veröffentlicht. Alle die im Kaffesatz rumstochern wollen etwas herauslesen. Da werden jeden Tag Vermutungen die irgend ein Yourtuber veröffentlicht hat wieder mal neu ausgelegt und noch mehr Skepsis gestreut.
 

hallodri

...
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Bei Pensionen schließt das DBA die Besteuerung von Deutschen in Thailand aus. Diese können nur in D besteuert werden.
Anders verhält es sich mit Renten. Renten können u.U. in D besteuert werden. Anders als bei Pensionen schließt das DBA aber die Besteuerung in Thailand nicht aus.

Renten müssen also u.U. in D versteuert werden und bei Übertragung nach Thailand auch dort, wobei die in D bereits bezahlte Steuer auf die zu entrichtende thailändiche Steuer angerechnet wird.
Gerade in Pattaya halte ich es aber für illusorisch zu glauben, daß die thailändische Finanzverwaltung ausreichend aufgestellt ist, die Umsetzung dementsprechend zu gewährleisten. Man wird sehen.
Viele Rentner dürften bereits in der Vergangenheit ihre Bezüge im Jahr ihrer Entstehung nach Thailand transferiert haben. Diese wären also bereits vor der Neuerung u.U. in Thailand steuerbar gewesen ...

@Alwaro: Das ganze geht lediglich auf eine geänderte Verwaltungsanweisung zurück. Ein neues Gesetz wird es dazu unmittelbar nicht geben.
 
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SkipperRudi

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Warum ist es genau so?

Thailand hat ja nicht mal das Gesetz veröffentlicht. Alle die im Kaffesatz rumstochern wollen etwas herauslesen. Da werden jeden Tag Vermutungen die irgend ein Yourtuber veröffentlicht hat wieder mal neu ausgelegt und noch mehr Skepsis gestreut.

Ich kenne diesen YouTuber nicht.
Ich setze voraus dass Du lesen kannst. Es ging darum, dass hinsichtlich der Pensionen das Besteuerungsrecht Deutschland hat. Das hat mein Vorredner so beschrieben und ich habe das lediglich bestätigt. Das steht in keinem Kaffeesatz in dem Du vermutest das andere darin lesen. sondern in den entsprechenden Gesetzen.
 

TomHarley

Handsome man - Nieder mit der "Ignore"-Funktion!!
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Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
Bis definitiv was entschieden ist, fliesst noch viel Wasser den Mekong runter.
Dass vom deutschen Staat gezahlte BeamtenPensionen in Deutschland besteuert werden, ist bereits (schon lange) definitiv entschieden. Da hat der Mekong mal gar nichts mit zu tun 🤷🏽‍♂️
 

SkipperRudi

Neuer Member
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Jedoch zitierst du ihn!

Bis definitiv was entschieden ist, fliesst noch viel Wasser den Mekong runter.

Noch einmal zum Mitschreiben. Ich kenne diesen Yourtuber nicht, und sollte er es gewesenen sein dem ich zugestimmt habe, so hat er zumindest in dem Punkt recht. Ob Dir das nun gefällt oder nicht.
Aber wenn Du der Ansicht bist das Beamtenpensionen einerseits, und Renten, die von der deutschen Rentenversicherung ausgezahlt werden hinsichtlich des Besteuerungsrechts gleich zu behandeln sind, meinetwegen, nimm an was Du willst. Dabei sollten wir es nun aber auch belassen. Wir haben uns darüber nun hinreichend ausgetauscht. Danke.
 
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