Natürlich ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand mir bekannt!Deine Aussage (nicht zu 100% bekannt...zB Doppelbesteuerungsabkommen) ist insofern nicht zutreffendend, als dass das DBA natürlich bekannt ist. Es besteht seit 10.7.1967. Es bleibt lediglich abzuwarten in wieweit Thailand von seinem Besteuerungsrecht Gebrauch macht.
Sich einmal mit dem DBA zu beschäftigen macht bei einem Aufenthalt von 180 Tagen und länger immer Sinn. Aber das kann ja jeder für sich selbst entscheiden.
LG
Aber meine Aussage ist, meiner Meinung nach, trotzdem Richtig, denn das entscheidet alleine Thailand !
Denn das ist der springende Punkt, wie Du auch richtig schreibst! Also zu 100% im Nebel stochernd..... ;-(
"Es bleibt lediglich abzuwarten in wieweit Thailand von seinem Besteuerungsrecht Gebrauch macht."