Ja, das ist auch ein Ansatzpunkt. Aber wie weißt man denn nach, dass man etwas nicht hat?
Beispiel:
A) Annahmen Vorbereitungen
1. Die Kontostände der Bankkonten zum 31.12.2023. Das ist das Vermögen, was steuerfrei importiert werden kann.
2. Jetzt nimmt man eines der Konten als Vermögenskonto und überweist alle Endbeträge vom 31.12.2023 auf dieses Konto. Alle anderen Konten haben dadurch jetzt einen Kontostand von 0,00.
3. Wenn man nun von diesem Konto nach Thailand überweist, müsste alles nach meiner Überzeugung steuerfrei sein.
(Auf diesen Konto sollten auch keine Geldeingänge mehr gehen, um es mit der Dokumentation einfach zu halten. Zinsen etc. sofort auf die anderen Konten überweisen.)
4. Wenn man von anderen Konten nach Thailand überweist ist es steuerpflichtig.
B) Praxis
Jetzt überweist man vom Steuerpflichtigen Konto soviel, wie die Freibeträge etc. ausmachen (gerne aus psychologischen Gründen mehr, damit auch Steuern gezahlt werden müssen).
Alles weitere wird dann vom Vermögenskonto überwiesen. (Dieses Geld wurde ja schon versteuert und es wäre ungerecht es noch einmal versteuern zu müssen, nur weil man es einführt.)
Ob das dann alles so funktioniert muss man sehen. Zur Not muss man klagen.
Sollte man die Klage verlieren. Thailand verlassen zum Beispiel nach Cebu und dort die Gegend erkunden, sodass man nur noch etwa 170 Tage im Steuerjahr im Land ist und dann genug Geld nach Thailand überweisen, dass man davon mehrer Jahrfe leben kann. Denn dieses Geld ist dann auf jeden Fall Steuerfrei, da man nicht mehr als steueransässig gilt.