Wo Einkünfte zu versteuern sind regelt in zwischenstaatlichen Angelegenheiten ein jeweiliges Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).Das ist das Prinzip:
Jemand der Einkünfte im Ausland hat, muss die nicht in Thailand versteuern. Das ist bei vielen Ländern so.
So auch zwischen Deutschland und Thailand. Das ist soweit richtig.
Aber zwischen Deutschland und vielen anderen Ländern ist es eben nicht so, dass "Einkünfte im Ausland" nicht im Wohnsitzland versteuert werden.
Bei deutschen SV Renten (und das sind ja dann eigentlich Einkünfte "im Ausland" wenn man in einem anderen Staat lebt) ist es die Regel, dass diese im Wohnsitzland versteuert werden!
Die Schweiz ist da zB eine der wenigen Ausnahmen.
Würde das zutreffen was du schreibst, würde Thailand die ausländischen Renten ja auch eher nicht versteuern...
Das stimmt nun ganz und gar nicht. Sind sie im "Herkunfstland" (also dem Land in welchem die Einkünfte entstehen) bereits versteuert, müssen sie nicht nochmals versteuert werden.Erst, wenn Sie nach Thailand eingebracht werden, müssen Sie versteuert werden.
Das ist eigentlich völlig okay.
Sind sie im Herkunftsland nicht versteuert, müssen sie in dem Land versteuert werden, in dem man seinen Wohnsitz/ständigen Aufenthalt hat.
Thailand ist dabei das einzige Land, dass sich nicht für die im DBA geregelten Einkünfte interessiert, bis sie nach Thailand transferiert werden!
In jedem anderen Land werden Einkünfte völlig unabhängig davon besteuert (oder eben nicht) ob sie ins Land transferiert werden oder nicht.
Ok, ich kenne zugegeben nicht die Steuersystematiken aller Länder dieser Welt, aber über vlt ein Dutzend habe ich weit genug Überblick um zu sagen, dass es dort nicht auf Zahlungsströme ankommt.
Warum das ein Schlupfloch ist, habe ich doch erläutert?!Es ist kein Schlupfloch.
Das "Schlupfloch" bedeutet bei mir z. B., dass schon versteuertes Einkommen nicht nochmal versteuert wird. Das ist ja kein Trick, sondern völlig gerecht.
(Das da ein paar Steuersünder Vorteile von haben, ist dann eher ein hinnehmbarer Kollateralschaden.)
Das was du hier anführst war gar nicht Gegenstand meiner Ausführungen. Selbstverständlich wird bereits versteuertes Einkommen, effektiv, nicht nochmal versteuert.
("Effektiv" führe ich zur Verdeutlichung an, da ja in Fällen der Anrechnungsmethode doch eine Versteuerung stattfindet, die dann aber zu keiner (oder weniger) Steuer führt).
Bei meinen Ausführungen ging es darum, dass man ohne großen Aufwand jedwede Besteuerung umgehen kann, solange die thailändische Systematik darauf abzielt, eine Besteuerung nur von nach Thailand transferiertem Geld das aus Einkommen nach 2024 stammt, vorzunehmen.
Denn dass es sich bei nach Thailand transferiertem Geld um bereits vor 2024 generierte Einkünfte handelt, kann man, sollte das Vorlegen eines KtoAuszugs per 31.12.2023 tatsächlich reichen, ohne großen Aufwand fingieren.
Ok, nennen wir es nicht "Schlupfloch", nennen wir es "Einladung der thailändischen Steuerbehörden die Besteuerung möglichst einfach und unkompliziert zu umgehen"
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